GDSK Gebühren und ZOLL - Raubkopie erhalten!

19. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
crimeson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GDSK Gebühren und ZOLL - Raubkopie erhalten!

Es handelt sich um folgendes problem.

Ich wollte mir ein handy kaufen: IPHONE 3GS 16GB und bin dazu auf eBay gegangen und habe eins gefunden was ich aber erst nicht kaufen wollte, da viel zu wenige informationen über das gerät vorhanden waren. daher habe ich gefragt welche firmware drauf ist, ob es von werk aus unlocked ist, ob es deutsche menüführung hat und so einiges was man halt fragt. nachdem alles bestätigt wurde, habe ich mit paypal bezahlt: 380$ in euro 292 euro. bis überhaupt etwas kam hat es erstmal 2 wochen gedauert. Dann bekam ich einen Brief von GDSK in dem steht das dass packet nicht ordnungsgemäß verzollt werden kann, da die einige angaben benötigen, ich mich aber überhaupt gefragt habe wieso es bei denen landet und nicht beim zoll selbst (in frankfurt), habe aber nachhinein erfahren, dass die angeblich partner mit ems sind und deswegen das packet zu denen kam. auf den schreiben haben die nachweiß von paypal gefragt und evtl wenn über ebay gekauft dann den ausdruck über den gekauften artikel, dies alles zuschicken und den brief unterschreiben. was ich aber nicht gemacht habe, sondern mir die email geschnappt hab und ersteinmal kontakt zu denen aufgenommen habe, in die email paypalnachweiß reinkopiert und ebay link gegeben. als antwort bekam ich das die mir das dann verzollen und eine rechnung nach hause schicken. (ich habe aber nichts unterschrieben)
2 Tage später erhalte ich das packet und war sehr endtäuscht darüber! Anstadt ein Apple Iphone 3gs zu bekommen, bekam ich eine billige IMMITATION, sprich: RAUBKOPIE aus CHINA. Ich war geschockt, frustriert, wütend... ich konnte es nicht fassen.. kurz danach habe ich den verkäufer kontaktiert, dieser hat mir aber bis heute nicht geantwortet (jetzt ist es schon fast eine woche her). Dann ging ich zu paypal und habe anschließend den käuferschutz beantragt und angegeben das es sich um ein imitat, raubkopie handelt und habe das gesamte geld zurückverlangt. diese haben einen offenen fall gepostet und eine frist bis zum 26.04.2010 gesetzt, sollte der verkäufer sich bis dahin nicht melden, wird es zu meinen günsten entschieden. des weiteren stand in der automatisch erstellten info von paypal, dass ich das "packet" zurückschicken soll, welches aber nicht zurück geschickt werden kann, da als absender chinesische zeichen stehen (2 oder 3). darauf hin habe ich paypal dies mittgeteilt und wollte eine adresse haben, die sie mir aber nicht geben wollten und meinten ich soll mich bei ebay erkundigen, geht schwer, wenn ich mit paypal gezahlt hab, weil man dann keine daten des verkäufers sehen kann. hab den fall an ebay gemeldet, die haben mir bis heute noch nicht geantwortet und auch keine adresse ausgeliefert. ebenso der verkäufer meldet sich nicht und gibt auch somit keine adresse her.
nicht einmal 2 tage später kriege ich ein neues schreiben von der GDSK, wo die rechnung zu finden ist, in der folgendes verlangt wird:
- Abfertigungsgebühr in höhe von 21,50 €
- Zoll 19% vom Betrag: 292 €
und das obwohl ich die gdsk informiert habe mit der frage: was schicken sie mir hier? eine raubkopie??? ich dachte sie haben das packet geöffnet und geprüft! sie haben doch gesehen was ich bestellt habe und was im packet zu finden war.
es handelt sich um eine raubkopie die sie gern zurpckschicken können, ich hätte gern die adresse des absenders damit ich dem das zuschicken kann.
Deren antwort darauf war nur: Wir haben nur das von unseren ems china partner bekommen: link zum bild vom versand wo keine adresse zu finden war... super.
Im packet selbst war: ein handy was man so nicht als handy sehen kann sondern eher als ein SPIELZEUG, was nicht annähernd aussieht wie ein IPHONE und aber dennoch mit einen apple logo versehen ist...
auf meine ermahnung das es sich um eine raubkopie handelt hat die gdsk nichts dazu gesagt, sondern mir einfach die rechnung geschickt und das obwohl ich nichts unterschrieben habe und obwohl es zurückgesendet werden soll.
Laut dem was ich weiß, sollte der zoll doch normal raubkopien aus der welt schaffen, den verkäufer eine geldstrafe senden und den käufer informieren das es sich um ein imitat handelte und es vernichtet wurde, oder?

meiner meinung bin ich im recht und sollte eigentlich mein geld zurück bekommen von paypal, was das ding angeht was ich bekommen hab, würde ich zurück schicken, nur wie wenn mir keiner eine adresse liefert? die gdsk rechnung muss ich trotzdem zahlen??? ich glaube nicht oder? da ich 1. nichts unterschrieben habe (auser als der postbote das packet gesendet hat) der aber so in eile war das ich nichtmal richtig unterschreiben konnte weil der mir es mehr oder weniger aus der hand gerissen hat und wegging... etwas komisch das ganze.. und 2. habe ich doch was erhalten was ich nicht bestellt habe und dies sich noch um eine raubkopie handelt die eigentlich nicht in deutschland eingeführt werden darf und ich das eh zurückschicken soll und werde (laut paypal).

hoffe hilfe zu kriegen da ich echt gerade sprachlos über das alles bin was ein kauf in ebay so für probleme mit sich bringen kann, dabei wollte ich nur ein iphone 3gs kaufen...

ps: ich hatte schon vor zum gericht zu gehen und mir dort beratung vom anwalt persönlich zu nehmen, jedoch wollte ich es hier erst versuchen und hoffe das mir weitergeholfen werden kann was ich jetzt tun sollte oder nicht.

EDIT: was ich noch sagen wollte. in der rechnung selbst schreiben die, dass man gegen den steuerbescheid einspruch einlegen kann. der einspruch ist bei dem unten bezeichneten hauptzollamt schriftlich einzureichen oder zur biederschrift zu erklären. die frist für die einlegung des einspruchs beträgt einen monat. Des weiteren habe ich im internet nachgelesen das einige gegen diese 21,50 einspruch eingeleitet haben, ein schreiben veranlasst wo drinne steht das sie das nicht zahlen werden. angeblich haben die das geld dann zurück bekommen (also die 21,50). was muss ich in meinen fall tun? ich hab ja nichts unterschrieben und die wahre ist eine raubkopie und wird zurückgesendet


liebe grüße

-- Editiert am 19.04.2010 03:04

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Was hältst dun Absätzen?
Läßt sich leicheter lesen.
Ansonsten:

http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?suche=iphone%203gs%2016gb

Wieso sollte ein chinesischer VK im Stande sein, so ein Handy für weniger als die Hälfte verkaufen zu können.

Und:
> "... habe aber nachhinein erfahren, dass die (GDSK) angeblich partner mit ems sind ..."
Muß man eine der beiden Firmen kennen und verdstehen, wie da der Zusammenhang zur Lieferung steht ????

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Die GDSK hat möglicherweise eine Aufgabe/Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Zoll, aber sie schuldet nicht etwa dem Empfänger eine (fehlerfreie) Prüfung der Ware auf Raubkopien/Plagiate. Denn der Empfänger hat mit niemandem außer dem Absender einen Vertrag, aus dem er irgendwelche Ansprüche herleiten könnte.

(Analog müßte es die GDSK auch nicht interessieren, wenn im Paket nur ein Ziegelstein ist, weil denen egal sein kann, was du bestellt hast und ob dein VK dich betrogen hat oder nicht.)

Ergo ist die GDSK-Rechnung zu bezahlen. Du mußt dich halt mit deinem VK auseinandersetzen und ggfs. mit PayPal.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das sind ja eine Reihe von Fragen, auf welcher Plattform hast du das Teil denn gekauft. eBay.de oder hast du dich auf eBay.com eingeloggt? Kannst du mal die Auktionsnummer hier eingeben oder den Händler?

Würde dein Posting im eBay Forum Bezahlung veröffentlichen, hier:

http://community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=7100

Es ist wieder der typische Fall, wo dich PayPal im Regen stehen lässt, wenn du jetzt nicht höllisch aufpasst. Gerade das mit der Adresse ist tückisch. Wenn du nicht in der Lage bist, das Teil zurückzusenden, wird man den Käuferschutzantrag schon deshalb ablehnen, weil du keine Einlieferungsquittung vorweisen kannst. Nur als Einschreiben versenden oder als Paket. Auf den Rücksendekosten bleibst du ohnehin sitzen, das sollte dir klar sein, die erstattet PayPal nie. Vielleicht das kleinere Übel bei EUR 292,00.
***

Was den Zoll betrifft, würde ich das zuständige Zollamt anrufen und den Fall schildern, frage danach, wie du am besten vorgehen sollst.

Wenn du das Teil zurückschickst, muss du einen Antrag stellen, sodass dir deine Zollgebühren zurückerstattet werden. Vielleicht kann man es so handhaben, dass erst gar keine entstehen. Frage danach.

Was passiert, wenn ich Waren, die ich ordnungsgemäß verzollt habe, bei Nichtgefallen wieder an das ausländische Versandhaus zurückschicke?

Für Waren des Versandhandels bietet das Zollrecht die Möglichkeit, dass die Zollanmeldung, auf deren Grundlage die Abgaben erhoben wurden, auch noch nach der Freigabe der Waren (der Fachausdruck lautet Überlassung) für ungültig erklärt werden kann. Bei anderen Handelsgeschäften ist dies nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung bei dem Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Zollabfertigung stattgefunden hat. Die Adresse ist aus dem Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung ersichtlich.
Um eine zügige Bearbeitung sicherstellen zu können, sollten dem Antragsschreiben alle Unterlagen beigefügt werden, die die Rücksendung der Waren an das Versandhaus beweisen. Hierfür kommen z.B. folgende Unterlagen in Betracht:

* Der Einlieferungsschein der Post oder
* ein ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder
* die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem Gutschriftbeleg über den Kaufpreis.

Das gilt auch, wenn nur ein Teil der ursprünglichen Sendung zurückgeschickt wird.
Bitte geben Sie Ihre komplette Kontoverbindung an.

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post5


-----------------
""

-- Editiert am 19.04.2010 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Eigentlich sollte die Adresse deines Verkäufers in deiner eBay-Kaufbestätigung stehen. Da dürften auch keine chinesischen Schriftzeichen enthalten sein.

Wenn du die E-Mail nicht hast...

Jetzt Kontaktdaten eines Verkäufers von eBay anfordern


http://pages.ebay.de/help/buy/questions/contact-seller.html

Und dann hier:

Da kriegst du sie noch einmal:

http://shop.ebay.de/ebayadvsearch/__W0QQ_advZ1QQ_sofindtypeZ9?_rdc=1#ContactInfo

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
welches aber nicht zurück geschickt werden kann, da als absender chinesische zeichen stehen (2 oder 3)


Hast du zwei linke Hände oder wieso kannst du die nicht abmalen? Notfalls geh halt in den nächsten chinesischen Supermarkt und laß dir das auf das Paket malen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
du bekommt eine Anzeige weil du ein Plagiat eingeführt hast


Ist nur sinnfrei, da ja offenbar keine gewerbliche (!) Einfuhr erfolgt ist und nur die ist verboten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
crimeson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe mich mal bei ebay eingeloggt und folgende info gefunden:

Konfliktdetails
Zu dieser Transaktion wurde eine Beschwerde eingereicht. Der Verkäufer muss sich bis zum 26. Apr 2010 zu diesem Problem äußern. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, den Betrag der strittigen Transaktion in voller Höhe zurückerzuerstatten, eine vollständige Rückzahlung zu leisten, wenn der Artikel im Originalzustand zurückgesendet wird, eine Teilrückzahlung über einen Betrag anzubieten, den Sie für akzeptabel halten, einen Beleg über eine bereits erfolgte Rückzahlung bereitzustellen oder Ihrer Beschwerde zu widersprechen. Sollten wir bis zum festgesetzten Termin keine Antwort seitens des Verkäufers erhalten, wird die Beschwerde zu Ihren Gunsten entschieden. Sie können diesen Fall jederzeit schließen, indem Sie unten auf "Zurückziehen" klicken.


-----------

diese sagt doch aus das ich mich vorerst bis zum 26.4. erstmal zurücklehnen kann und abwarten wie der verkäufer sich dazu schildert, sollte der sich nicht melden kriege ich das geld von paypal zurück, stimmts?

vielen dank für den link von ebay, wusste garnicht das es den gibt, das man dort die adresse ausfindig machen kann (von den verkäufer). was ich aber gerade gesehen habe ist schon ein bishen blöd... da die adresse des verkäufers aus amerika ist und aber der absender china ist... das heißt nichts anderes als das ein amerikaner einen artikel der nicht vor ort ist in ebay reingestellt hat und bei kauf eine bestellung aus china gemacht hat auf die angegebene käufer adresse... schon traurig wie verlogen die menschheit doch heutzutage ist..

die frage ist jetzt nur.. wenn ich das ding zurückschicke, schicke ich es an die adresse in amerika, da ja paypal und ebay laut daten "seine" adresse haben und wenn ich was vorweise dann steht ja dort sein name, oder soll das ding an den absender zurück, wenn ich die zeichen entziffert habe? ich glaube das es trotzdem an die adresse in amerika geht, damit ich einen vorweiß für paypal hab (da die ja den namen des empfängers bestimmt mit seinen bankkonto vergleichen)

vielen dank für die seriösen antworten hier. schade das nicht "jeder" beim thema blieb und hilfreich war aber für die die es waren bedanke ich mich recht herzlich

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Du schickst nichts zurück, bevor du von eBay dazu aufgefordert worden bist. Warte jetzt einmal ab, wie sich die Sache entwickelt.

Solltest du von eBay aufgetragen bekommen, das Teil zurückzuschicken, dann nur an die Adresse, die bei eBay angegeben ist, hier also USA.

Mit China hast du nichts zu tun. Frage aber bei eBay zur Sicherheit noch einmal nach. Und denke an das eBay-Forum.

Das Problem ist natürlich auch der Zoll; wenn die Ware jetzt in die Staaten gehen soll und sie ist aus China gekommen...






-----------------
""



-- Editiert am 19.04.2010 21:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
crimeson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank bogus1
gut ich schau erstmal was bis zum 26.4. passiert, aber diese warterei macht einen fertig... man will das geklärt haben jedoch rührt sich nichts.. paypal wartet bis zu der frist, ebay hat sich bis heute nicht gemeldet und verkäufer reagiert wie bisher immernoch nicht... ist schon echt ne frechheit muss ich auch sagen, das es so menschen gibt die sich einfach zurücklehnen und dann über eine fremde adresse waren bestellen und hoffen damit durchzukommen... ich hoffe jedoch das er nicht damit durchkommen wird...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn der nicht reagiert, ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn du Glück hast, brauchst du das Gerät nicht zurückzuschicken.

Der Verkäufer selbst kann bestimmen, ob er es wieder haben will oder nicht. Hält er die Füße still, muss das kein Nachteil sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,


vorab, ich weiß rechtsforum usw...

fakt ist, du hast ware gekauft, bezahlt und ein fake bekommen. "täter" sitzt in asien. klage sinnlos.

nun, du willst deine moneten zurück bzw eine original ware. paypal verlangt ein beleg das du die ware zurück gesendet hast. paypal kann nur kontrollieren das du was gesendet hast, aber nicht was. also sende was zu dieser adresse und fertig...

denkemal das man in der briefzentrale so ein gekritzel entschlüsseln kann ;)

hier in deutschland würde ich den regulären weg einschlagen. aber anders... wie kann man glauben das man etwas originales aus china bekommt? selbst due frauen sind da schon gefakt :grins:


:)


-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
crimeson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@zensursula

wieso liest du nicht richtig? ich habe aus amerika bestellt ebay.com also nicht aus asien! der verkäufer ist in amerika hat aber angeblich über meine adresse bei irgend einer chinaseite bestellt. artikel bei ebay ist sehr glaubwürdig gewesen , zur sicherheit habe ich lauter fragen über das handy gestellt welche alle so beantwortet wurden, dass man sich entnehmen kann, das es sich um ein orginalprodukt handelt.
das da was aus china kommt hatte ich nicht gerechnet da wie gesagt in amerika bestellt wurde. betrug schlecht hin!

aber danke für den "versandtipp" ;) nur das ich nicht die sorte mensch bin und sowas nicht bringen kann...

ps: moin????? abend! :P

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.577 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen