Garantie Gebrauchtkauf

2. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
kurdan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie Gebrauchtkauf

Hallo,

Ich habe vor einem halben Jahr bei Ebay von gewerblich einen Drucker gekauft, der als "Vorführgerät" angegeben wurde.

Jetzt druckt seit einigen Wochen die Tintenpatrone "magenta" trotz neuer Patrone und mehrmaligem Reinigen nicht mehr.


Habe ich Gewähleistungsansprüche, und auf welchen Paragraph kann ich verweisen?


Gruß Daniel

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Da du in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Druckerverkäufer hast brauchst du auch auf keinen Paragraphen zu verweisen. Ich gehe mal davon aus, daß du diesem Gegenüber die Gewährleistungsansprüche stellen wolltest.
Was sagt denn der Hersteller der Ersatzpatrone?


Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 02.04.2007 21:00:32

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ micbu

Wie kommst du darauf, dass keineswegs Ansprüche bestehen? Wenn er von einem Händler den Drucker gekauft hat, kommen ggfs. Sachmängelgewährleistungsrechte in Betracht, wenn z.B. ein Mangel in der Tintentzufuhr vorlag (hier könnte § 476 helfen).

Nach einem halben Jahr sollte noch Garantie auf dem Drucker sein. Hier kannst du dich an den Hersteller wenden; kommt aber auf die genauen Garantiebedingungen an.

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#3
 Von 
kurdan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@kleiner Jurist

Was meinst du mit "genaue Garantiebedingungen"?

Meinst du den folgenden §:

§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Der Kauf ist länger als sechs Monate her.
Ich such eigentlich den § wo das allgemein mit dem Garantieanspruch drinsteht.

Gruß Daniel

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich such eigentlich den § wo das allgemein mit dem Garantieanspruch drinsteht.*

Den wirst du nicht finden, da es keine gesetzliche Garantiepflicht gibt.

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ F.Lorenz

Kurdan hat doch erklärt, dass der Kauf länger als sechs Monate her ist.

@ Kurdan

Mit Gewährleistungsrechten wirst du nicht weit kommen. Denn dann müsstest du beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorlag.

Zur Garantie findest du keine passenden §§. Dies ist eine freiwillige Leistung und es kommt auf die Garantiebestimmungen des Herstellers an, z.B. ob der bestimmte Mangel unter die Garantie fällt oder ob diese bei Benutzung von markenfremden Ersatzpatronen entfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
kurdan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Auskunft.

Also so wie's aussieht hab ich dann keine Chance, da das Gerät bei Erhalt ohne Mangel war; die Garantiebestimmungen weiß ich nicht, ich hab nur die Rechnung. Und wenn ich dort anruf, dann wird er wahrscheinlich sagen, dass das Gerät bei Erhalt keinen Fehler gehabt hat.

Und Vorführgerät wird ja dasselbe sein wie ein gebrauchter Artikel


Gruß Daniel

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du kannst es ja versuchen, nur weil die Beweislast auf den Käufer übergegangen ist, heißt es nicht, dass kein Verkäufer bereits ist, die Ware zu prüfen bzw. umzutauschen.

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