Ich ein deutsches Elektrogerät (in Originalverpackung) ersteigert. Der Verkäufer (Privatperson) hat mir die Originalrechnung die auf seinen Namen und seine Adresse lautet mitgeschickt (für Haftungszwecke).
Habe ich im Gewährleistungsfall
Ansprüche an den Hersteller oder den Verkäufer zu richten?
Garantie bei Neugerät
17. Februar 2003
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Frage vom 17. Februar 2003 | 20:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie bei Neugerät
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