Garantie und neues EU-Recht

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Winz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie und neues EU-Recht

Hallo!

Ich möchte bei eBay einen Heimtrainer verkaufen auf dem aber noch 1 1/2 Jahre Garantie ist. Die Rechnung ist somit auch noch vorhanden. Es handelt sich um einen Privatverkauf.

Laut dem neuen EU-Gewährleistungsrecht müsste ich ja angeben, dass der Verkauf unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Rücknahme erfolgt, aber damit würde ich ja zusätzlich sagen, dass keine Garantie vorhanden ist, oder nicht?

Vielen Dank für jede Antwort!

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

1. Das mit "neues EU-Recht" ist Blödsinn. Die EU-Vorgaben sind seit der BGB-Reform vom 1.1.2002 *deutsches* Recht (und nur das gilt auch).

2. Sie können durchaus schreiben "unter Ausschluß der Gewährleistung" und "Hestellergarantie noch 1,5 Jahre", das beißt sich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Winz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Gruß

Winz

0x Hilfreiche Antwort

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