Gebrauchte Originalware per Auktion verkaufen

15. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ranispanis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchte Originalware per Auktion verkaufen

Hallo, ich habe einen An und Verkauf Laden in einer größeren Stadt. Hauptkern: Kleidung

Kaufe Designer Markenkleidung (Hugo Boss, Armani usw.) von privat Kunden auf. Achte sehr darauf nur Originale einzukaufen ( Es handelt sich fast immer um Gebrauchtware)

Wollte die Kleidung nun auch bei Ebay als gewerblicher Verkäufer mit allen Pflichten anbieten.
Könnte es da irgendwelche Probleme geben? Weiß z.B das die marke *********** nicht über Online Handel vertrieben werden darf.. gibt es weitere Ausnahmen
Wie sieht es mit deutschen oder italienischen Marken aus?
Normalerweise herrscht ja innerhalb EU ein freier Warenverkehr, sodass auch originale Gebrauchtware frei über das Internet verkauft werden dürfte. Ist das richtig?

2) Ich achte sehr auf Originalität meiner Ware beim Einkauf und versuche die Echtheit zu überprüfen. Jedoch kann es bei der Masse an Kleidung schonmal dazu kommen das mal ein Artikel eine (für mich nicht bemerkte) Fälschung ist.



Was könnte es für Konsequenzen haben wenn jemand einen Gebrauchmodetartikel von mir kauft welchen ich als Original angepriesen habe (nach bestem Wissen und Gewissen) dieser sich jedoch beim Endkunden als Fälschung herausstellt? Er dann z.B (schlimmster Fall) eine Anzeige macht?
Wer haftet dafür? Ich oder der Privatkunde (adresse/kaufvertrag vorhanden) welcher mir den Artikel als vermeintliches Original (ob wissentlich oder nicht sei dahingestellt..) verkauft hat?

Wäre über fachmännischen Rat dankbar


Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also wenn Sie einen gefälschten Artikel unwissentlich ankaufen und bei Ebay an den Mann bringen, sind Sie Vertragspartner des Käufers und nicht Ihr Verkäufer.
Schliesslich kann es dem Käufer egal sein, wo Sie Ihre Ware her beziehen.
Schlimmsten Falls, kann es ordentlich teuer werden.
Z.B. Eine LV Tasche und der Käufer könnte auf die Differenz zu einer Originalen Tasche bestehen. Kann u.U. richtig teuer werden.
Sie müssten dann Ihrerseits Ihren Verkäufer zur Rechenschaft ziehen, aber auch hier gilt, das es sich um 2 verschiedene Schuhe handelt und das nichts mit dem Verkauf zu tun hat.
Ähnliches hatten wir hier schon mal mit gestohlener Ware, die von einem Verkaufsagenten über Ebay verkauft wurden.
Auch dort gilt, das stets der Verkäufer Vertragspartner ist.

Um sich rechtlich korrekte Auskünfte verschiedener Markenware zu sichern, sollten Sie sich die Mühe machen, bei jedem Hersteller diverser Marken direkt anzufragen.


-----------------
"Gruß
Campa"

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#2
 Von 
fragesteller555
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

schliesse mich meinem Vorredner an...

0x Hilfreiche Antwort

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