Gebrauchte Ware als ungeprüft kaufen

24. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebrauchte Ware als ungeprüft kaufen

Möchte etwas bei Ebay kaufen.

Status: Gebraucht.
Beschreibung:

Zitat:
Ich biete eine xxx Grafikkarte in OVP ohne Treiber-Disc zum Verkauf an.

Leider kann ich die xxx aktuell nicht auf Funktion testen. Die Grafikkarte hat aber vor einigen Jahren noch funktioniert.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.


Was wenn ich das kaufe und die Ware nicht funktioniert, ist Rückgabe möglich?

-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 24.12.2020 21:08

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn der VK einer Rückgabe zustimmt dann ja, sollte er dies aber nicht machen, ein gesetzliches Recht hast du nicht darauf...

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Möchte etwas bei Ebay kaufen.
Sicher?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

wenn der VK einer Rückgabe zustimmt dann ja, sollte er dies aber nicht machen, ein gesetzliches Recht hast du nicht darauf...

Ist es als gebraucht und nicht als defekt eigestellt, hat man da nicht den Anspruch dass es tatsächlich funktioniert?

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Möchte etwas bei Ebay kaufen.
Sicher?

Was sicher?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ist es als gebraucht und nicht als defekt eigestellt
Irrelevant, du kaufst ganz eindeutig die sprichwörtliche "Katze im Sack"!
Die Beschreibung sagt dir eindeutig aus, kann nicht getestet werden, daher ist die Funktion ungewiss.

Zitat:
hat man da nicht den Anspruch dass es tatsächlich funktioniert?
Selbst wenn dem so wäre, müsstest DU erstmal BEWEISEN (beweisen, nicht nur die Vermutung aussprechen), dass das Teil nicht während des Versandes defkt gieng...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Was sicher?
Das du die Katze im Sack kaufen möchtest? Ich rate dir dringend davon ab. Wenn du eine defekte GraKa erhälst ist das Geschreie groß

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Irrelevant, du kaufst ganz eindeutig die sprichwörtliche "Katze im Sack"!
Die Beschreibung sagt dir eindeutig aus, kann nicht getestet werden, daher ist die Funktion ungewiss.
Eben

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Was wenn ich das kaufe und die Ware nicht funktioniert, ist Rückgabe möglich?
Nur wenn der VK zustimmt. Dies wird er erfahrungsgem. nicht tun. Was soll er auch mit deiner kaputten GraKa?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Anders ausgedruckt: wenn die Ware als gebraucht und nicht als defekt ausgestellt wurde, versichert dabei der Verkäufer dass sie funktioniert?

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Selbst wenn dem so wäre, müsstest DU erstmal BEWEISEN (beweisen, nicht nur die Vermutung aussprechen), dass das Teil nicht während des Versandes defkt gieng...

Das ist bei der gebrauchter Ware immer so.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
wenn die Ware als gebraucht und nicht als defekt ausgestellt wurde, versichert dabei der Verkäufer dass sie funktioniert?
NÖ. Lies doch bitte selbst nach, was der Verkäufer anbietet. Der *versichert* gar nichts.

Rückgabe auf eigene Kosten kannst du gern machen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
wenn die Ware als gebraucht und nicht als defekt ausgestellt wurde, versichert dabei der Verkäufer dass sie funktioniert?
in deinem fall erst recht nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Das du die Katze im Sack kaufen möchtest?

Schrödingers Katze ...



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Das ist bei der gebrauchter Ware immer so.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Ist es als gebraucht und nicht als defekt eigestellt, hat man da nicht den Anspruch dass es tatsächlich funktioniert?

Nein.



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Anders ausgedruckt: wenn die Ware als gebraucht und nicht als defekt ausgestellt wurde, versichert dabei der Verkäufer dass sie funktioniert?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.

Wirklich?

Also gibt es für den Käufer ein unterschied zwischen Zustand: gebraucht, geprüft und funktioniert, gebraucht und nicht geprüft und defekt? Und welchen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Also gibt es für den Käufer ein unterschied zwischen Zustand: gebraucht, geprüft und funktioniert, gebraucht und nicht geprüft und defekt?

Korrekt



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Und welchen?

Im ersteren Fall wäre "geprüft und funktioniert" eine gute Grundlage weitere Schritte einzuleiten.
Im letzteren Falle wäre es reine Verschwendung von Zeit und Geld.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Also gibt es für den Käufer ein unterschied zwischen Zustand: gebraucht, geprüft und funktioniert, gebraucht und nicht geprüft und defekt?

Korrekt



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Und welchen?

Im ersteren Fall wäre "geprüft und funktioniert" eine gute Grundlage weitere Schritte einzuleiten.
Im letzteren Falle wäre es reine Verschwendung von Zeit und Geld.

Du meinst also der Zustand (gebraucht oder defekt) hat keine Aussagekraft?

0x Hilfreiche Antwort


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