Gebrauchten Artikel über Internet-Auktion verkauft

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Gebrauchten Artikel über Internet-Auktion verkauft

Hallo,

ich habe die Tage bei Ebay einen Kombi-Kinderwagen als Gebraucht mit der Überschrift "Gut erhaltener Kombi-Kinderwagen der Marke..."Verkauft.
In der Artikelbeschreibung steht drin Top Zustand...und dann die Funktionalität und Details des Wagens...
Der K beschwert sich das ein Knopf vom Verdeck fehlt um es zu benutzen und das dass Gestell verkratzt wäre das hätte ich nicht in der Beschreibung erwähnt, das auch stimmt(hinsichtlich der Kratzer) aber was erwartet der K wenn er auf eine gebrauchte Sache bietet?Der Knopf war dran bei den Bildern und beim Verpacken.Vlt. ist er abgegangen beim Auspacken?!
Ich habe in der Beschreibung auch erwähnt das der Stoff keine Flecken oder Löcher hat.
Der K möchte einen Teil des Betrages Rückerstattet bekommen oder ich soll die ache zurück nehmen.
Ich habe aber in der Auktion erwähnt da es sich um eine Privatauktion handelt es keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gibt.
Was soll ich jetzt tun?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG



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-- Editiert Mysty am 21.10.2011 09:55

-- Editiert Mysty am 21.10.2011 09:57

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
In der Artikelbeschreibung steht drin Top Zustand
Was sich damit ja schonmal ausschliesst
quote:
und das dass Gestell verkratzt wäre das hätte ich nicht in der Beschreibung erwähnt, das auch stimmt(hinsichtlich der Kratzer)
Alleine der verschwiegene Mangel der Kratzer würde den K zur Rückgabe berechtigen. Auch wenn du geschrieben hast, privater Verkauf ohne Rücknahme etc, sobald die Beschreibung nicht ganz zu 100& passt, ist es eine falsche Beschreibung und du bist zur lieferung des beschriebenen Artikels verpflichtet oder ihr einigt euch anderweitig.

Das Angebot einer Preisreduzierung könnte hier bestimmt von Vorteil sein. Denn wenn du den Kinderwagen zurücknehmen müsstest, kämen da einige Kosten auf dich zu. Du müsstest alle entstandenen Versandkosten (auch den Hinversand) übernehmen und evtl könnte Schadensersatz auf dich zukommen.

Die Sache mit dem Knopf will ich jetzt mal unberücksichtigt lassen, denn die nicht erwähnten Kratzer bei einem angeblichen Top Zustand genügen schon...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

das ist jetzt schlecht denn ich habe wirklich versucht es so gut wie möglich zu beschreiben....
Das da Kratzer auf dem gestell sind war mir ehrlich gesagt nicht bewusst das es die Funktionalität beeinträchtigt...
Ich habe zwar geschrieben im Top Zustand aber diese Kratzer die dran sind lassen sich nicht vermeiden denn diese passieren beim zusammen klappen...
Naja was solls...
Der Kinderwagen hat Neu um die 500 Euro gekostet der K hat es für 99 Euro ersteigert...
Alles was dabei ist, ist Nwtg. die ganzen Aufsätze (Babywanne, Joggeraufsatz, ect.)
Was soll ich dem K anbieten zwecks Rückerstattung?

Mfg

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-- Editiert Mysty am 21.10.2011 10:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hier noch die Artikelnummer damit man einen besseren Einblick hat in die Sache:

Artikelnummer: 230685870790

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Evtl wäre es mal gut zu wissen wie der Beschreibungstext genau formuliert war.
Wenn diese "Kratzer" normale Gebrauchspuren darstellen, welche durchs zusammenklappen zwangsläufig entstehen müssen, dann wäre es unter Umständen noch etwas anderes.

Allgemein sollte man aber mit Worten wie Top Zustand immer sher vorsichtig umgehen. Nur mal so als Beispiel, wenn du ein Auto im Top Zuszand kaufen würdest, würden dich Kratzer im lack auch stören oder?

Im Übrigen ist der bei der Auktion erzielte Preis absolut irrelevant, selbst wenn dieser nur bei 5Euro gelegen hätte oder bei 400Euro, jedesmal würde die gleiche Leisstung deinerseits erwartet werden.

Wie gesagt evtl wäre die komplette Beschreibung (am besten sogar mal Auktionsnummer) nicht schlecht...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

die Auktionsnummer habe ich schon Mitgeteilt(eine Nachricht vor deiner)...einfach mal reinschauen....
Ich ahbe aber nichts von kratzer erwähnt denn die sind mir nicht wirklich aufgefallen...

Danke!

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Der K möchte einen Teil des Betrages Rückerstattet bekommen

Typisches Käuferverhalten...

quote:
>In der Artikelbeschreibung steht drin Top Zustand
Was sich damit ja schonmal ausschliesst

quote:
Die Sache mit dem Knopf will ich jetzt mal unberücksichtigt lassen, denn die nicht erwähnten Kratzer bei einem angeblichen Top Zustand genügen schon...

Hier stimme ich nicht mit dir überein. Es ist unstrittig, dass die Bezeichnung "Top Zustand" bei Interessenten diverse Assoziationen hervorruft und die meisten der Meinung sind einen neuwertigen Artikel zu ersteigern. Dies ist aber in den meisten Fällen eben nicht gegeben. In welchem Verhältnis zu Alter und Nutzungsdauer/Grad der Nutzung steht eigentlich "Top Zustand"?
Wenn der Gegenstand pfleglich behandelt wurde kann es trotz einiger nutzungsbedingter Kratzer noch als "Top Zustand" bezeichnet werden.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

@radfahrer999
schau dir bitte nicht nur meinen ersten Post hier im Thread an, sondern auch den anderen.
Das es sich bei den Kratzern um nutzungsbedingte Kratzer handelt, hat die TE erst in ihrem zweiten Post genannt, im ersten Post jedoch nicht, da bin ich von Kratzern ausgegangen, die nicht auf nutzungsbedingte Kratzer haben schliessen lassen, sondern um anderweitig entstandene Kratzer die vermeidbar gewesen wären bei sorgfältigem Umgang.
In meinem zweiten post habe ich dann aber schon selber gesagt, wenn es sich um nutzungsbedingte Kratzer handelt, würde das alles schon wieder anders aussehen, von daher denke ich liegen wir eigentlich mit den meinungen dann recht gleich.

@Mysty
Sorry die Nummer hab ich übersehen, würde aber wie gesagt dazu neigen dies als normale Gebrauchsspuren anzusehen...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mysty
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok vielen Dank für die Infos...
Ich hätte wahrscheinlich nicht im "Top" Zustand schreiben sollen sodern in einem "Gut" Erhalten...aber ich verstehe ehrlich gesagt den K nicht, denn in meiner Vorherigen Auktion habe ich auch einen KiWa Verkauft und in der beschreibung auch nichts mit Kratzern( was eben so anfällt bei normalem Gebrauch)angegeben...und der K hat mir in die Bewertung reingeschrieben das alles wie Beschrieben ist...
Bei diesem KiWa habe ich deshalb nur "Gut" Erhalten rein geschrieben weil ich den öfter genutzt habe und daher die Abnutzungsrate höher war.

Also wenn ich richtig Verstanden habe ist das mit den Kratzern am KiWa um den es hier die ganze zeit ging i.O. und der K ist nicht im Recht?!

MfG


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Also wenn ich richtig Verstanden habe ist das mit den Kratzern am KiWa um den es hier die ganze zeit ging i.O. und der K ist nicht im Recht?!
So würde ich es jetzt sehen...

Schau dir auch mal meine PN an, die ich dir gesendet habe...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ibrain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde es Kulanz anbieten, dass er den Artikel auf seine Kosten zurückschicken kann. Der will das Ding nicht haben oder nicht zu dem Preis, also sollten schon beide bluten, Käufer und Verkäufer. Du hast die Arbeit mit der Rücknahme und er muss den Versand zahlen. Versuche es das nächste Mal bei Kleinanzeigen, dann kann man Vorort verhandeln und man kann sich die Leute aussuchen.


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