Gebrauchtwarenverkauf mit Zubehör

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwarenverkauf mit Zubehör

Hallo,

betrachten wir folgenden fiktiven Fall:

Ein Verkäufer markiert seine Auktion als "Zustand: Gebraucht". In den Text der Artikelbeschreibung schreibt er, dass im Lieferumfang zusätzlich noch "Ersatzzubehöre A" enthalten sind. Zubehörteile A zählen bekanntlich zu den nicht gerade günstigen Verschleißteilen und Hygieneartikeln.

Auf dem Bild sieht man sie, inkl. deren Bedienungsanleitung, mit der Rückseite nach oben in der OVP liegen.
Als der Käufer die Artikel erhält muss er feststellen, dass die teureren "Ersatzzubehörteile" leider bereits verbraucht sind. Das war anhand der Rückseite nicht ersichtlich. Die billigeren Ersatzteile sind unbenutzt.
Hätte der Verkäufer ihm sämtliches Zubehör als Neuware übersenden müssen? Er beruft sich nun darauf, die Auktion ja als "Gebraucht" markiert zu haben.

Wie würdet Ihr das sehen?

Danke im Voraus!

-- Editiert von Dawido am 06.06.2020 13:49

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Die Frage zielt in die falsche Richtung ab, denn "gebraucht" ist hier uninteressant.

Was zählt ist der zugesicherte Umfang, den man aber bei einem fiktiven Fall ja nicht kennt.

Berry

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#2
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Umfang in Stücken? Sobald der Verkäufer die richtige Stückzahl liefert, ist er aus dem Schneider?

-- Editiert von Dawido am 06.06.2020 16:35

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Dawido):
Als der Käufer die Artikel erhält muss er feststellen, dass die teureren "Ersatzzubehörteile" leider bereits verbraucht sind.

Verbraucht oder nur gebraucht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

gebraucht mit optischen Defekten, Körpergeruch, und einschränkungen im Tragekomfort. Natürlich nicht verbraucht wie bei Flüssigkeiten oder Kosmetik.
Es wurde schon die Stückzahl geliefert wie angegeben.

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 08:55

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 08:58

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:03

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

ich würde sagen, hier sollte sich der K freuen, dass es noch ein paar unbenutzte Teile gab, den es hätte meiner Meinung nach Alles benutzt sein dürfen bei der Beschreibung....

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#6
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es evtl. schon ein technischer defekt, wenn er Tragekomfort eingeschränkt ist? Das sind keine üblichen Verschleißerscheinungen. Nahtstellen waren komplett aufgegangen...
Sachgemäß verpackt war es ja. Könnte der Verkäufer dann noch sagen es wäre halt zufällig gerade erst während des Transports aufgegangen?

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:38

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:39

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:42

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:44

-- Editiert von Dawido am 07.06.2020 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

ich würde sagen, hier sollte sich der K freuen, dass es noch ein paar unbenutzte Teile gab, den es hätte meiner Meinung nach Alles benutzt sein dürfen bei der Beschreibung....


Wie ist es aber nun wenn typischerweise sämtliche Teile eher zusammen verwendet werden und der Verkäufer die Teile auf dem Bild in die OVP gelegt hatte. Die neuen Teile waren noch in der Folie eingepackt und daneben das gebrauchte nach unten gedreht, sodass man die Naht nicht sehen konnte. Hatte er damit nicht den Eindruck erweckt, dass auch dieses Teil neu sei?
Normalerweise muss ein Verkäufer doch alle (auch optischen) Fehler angeben, die Wertminderungsfähig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Da kommt es darauf an, wie die Anzeige konkret dargestellt wurde.

Wenn er den Eindruck erweckt, dass diese Teile neu / ungebrauht / OVP seien, dann wäre das durchaus im Bereich der arglistigen Täuschung, da nützt ihm dann auch ein universelles "gebraucht" nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf einem Bild hatte er den Karton (OVP) gut sichtbar geöffnet und die Sachen lagen darin. Er hatte geschrieben, dass es nur eines sei.
Normalerweise werden sie (die teureren) paarweise verkauft. Der Rest gehört auch noch dazu und war schätzungsweise auch vollständig enthalten.
In Folie eingepackt waren allerdings nur die billigeren. Das teurere war nicht mehr in Folie.

Der eigentliche Artikel der Auktion war wie eine gewöhnliche Gebrauchtware dargestellt.

Dazu noch:

Lieferumfang:
...
OVP
1 x Ersatzzubehörteil A



Lassen sich hier im Forum eigentlich keine Beispielbilder hochladen?

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#10
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Karton meinte ich die OVP in der das Zubehör vom Hersteller ausgeliefert wird. Es war sozusagen ein Set zu sehen, nur dass eines fehlte und das andere nicht mehr in Folie war.

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Zitat:
Es war sozusagen ein Set zu sehen, nur dass eines fehlte und das andere nicht mehr in Folie war.
Das spricht jetzt aber eher für den VK als für Dich...

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#12
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es war insgesamt nur ein Zubehör-Set nicht zwei. Mit das eine und das andere meinte ich Teile innerhalb des Sets.
Das spricht nun eher dafür, dass der VK hier im Recht ist?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6025x hilfreich)

Poste doch bitte einfach mal einen Link zur Auktion.

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#14
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.ebay.de/itm/Bose-QuietComfort-25-Kopfbuegel-Headset-Schwarz-Ersatzohrpolster-/233583861645?_trksid=p2047675.l2557&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&nma=true&si=8ANb%252BTtR8B%252BtrI5LL0gJkcBXjYo%253D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc#rpdCntId

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#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Ich bleibe dabei, meiner Meinung nach hat hier der VK keinen Fehler gemacht.

Der Fehler liegt bei dir. Es ist nirgends die Rede von einem Ersatz-Set!

Der VK hat deutlich geschrieben, 1xErsatzohrpolster, nicht Ersatz-Set.

Dein Probelm war evtl, das du Ersatzohrpolster als Mehrzahl verstanden hast, wobei das Wort auch einzahl darstellt....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4893x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dein Probelm war evtl, das du Ersatzohrpolster als Mehrzahl verstanden hast, wobei das Wort auch einzahl darstellt....
Es ist aber auch nur eines abgebildet und die Beschreibung spricht von "einem" ...

so wie der TE den Fall vorgetragen hat ist das angekommen, was angeboten/beworben wurde...

-- Editiert von radfahrer999 am 08.06.2020 12:17

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6025x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich bleibe dabei, meiner Meinung nach hat hier der VK keinen Fehler gemacht.
Diese Meinung teile ich ebenfalls.
Es 1x Ersatzohrpolster abgebildet und 1x Ersatzohrpolster steht in der Beschreibung.
Kauft man diese als Ersatzteil, dann werden diese als "1 Paar" oder auch "2x Ohrpolster" verkauft". Das wurde in der Auktion aber nicht angeboten.
Es wurde also genau das geliefert, was angeboten wurde.
Gückwunsch zu den Kopfhörern! Ich benutze ebenfalls die QC25 und die QC35. Tolle Kopfhörer!

Signatur:

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#18
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich bleibe dabei, meiner Meinung nach hat hier der VK keinen Fehler gemacht.

Der Fehler liegt bei dir. Es ist nirgends die Rede von einem Ersatz-Set!

Der VK hat deutlich geschrieben, 1xErsatzohrpolster, nicht Ersatz-Set.

Dein Probelm war evtl, das du Ersatzohrpolster als Mehrzahl verstanden hast, wobei das Wort auch einzahl darstellt....


Es ging ja auch gar nicht darum, ob zu wenig geliefert wurde sondern darum dass es kaputt ist, weil die Naht auf der Innenseite komplett aufgegangen ist und der Schaumstoff freiliegt. Soetwas kommt vielleicht schonmal vor, v. a. bei längerer Benutzung, aber dann sind es ja keine üblichen Gebrauchsspuren mehr sondern ein Defekt?!
Sogar Beeinträchtigungen des Sounds wären dadurch denkbar.
Oder wäre es dennoch nicht eindeutig genug?



-- Editiert von Dawido am 08.06.2020 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Dawido):
Oder wäre es dennoch nicht eindeutig genug?


Doch wäre es, denn auf den Sachmangel hätte der Verkäufer hinweisen müssen.

Nur nutzt es Dir faktisch nichts, betrachtet man die Preise für Ersatzohmuschel, die mir unterhalb der Anzeige angezeigt werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich bleibe dabei, meiner Meinung nach hat hier der VK keinen Fehler gemacht.
Diese Meinung teile ich ebenfalls.
Es 1x Ersatzohrpolster abgebildet und 1x Ersatzohrpolster steht in der Beschreibung.
Kauft man diese als Ersatzteil, dann werden diese als "1 Paar" oder auch "2x Ohrpolster" verkauft". Das wurde in der Auktion aber nicht angeboten.
Es wurde also genau das geliefert, was angeboten wurde.
Gückwunsch zu den Kopfhörern! Ich benutze ebenfalls die QC25 und die QC35. Tolle Kopfhörer!


Würdest du dann wirklich sagen, dass soetwas hier als übliche Gebrauchsspuren durchgehen und man das noch als Ersatzteil nutzten kann?:

https://imagizer.imageshack.com/img924/4917/mWVcbH.jpg


Falls dort ~10€ Preise angezeigt werden, dann sind das nur die kompatiblen Produkte von anderen Herstellern. Der Verkäufer behauptet nun, dass das Ersatzteil auch gar kein originales war und er nichts von einem originalen in die Auktion geschrieben hatte. Daher möchte er auch nur den niedrigeren Preis erstatten.
Für mich macht das Teil nicht den Eindruck als wäre es eines dieser nachgemachten Ersatzteile. Bose schreibt halt auch nichts drauf.
Liege ich richtig, dass er noch mehr als bei dem neu/gebraucht/defekt Beispiel getäuscht hätte, weil die Gebrauchsanweisung von Bose darunter lag und man die aufgedruckte Marke hervorsieht?

-- Editiert von Dawido am 08.06.2020 17:54

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Der VK sagt, es ist kein originales Teil, du meinst es ist eines. Wenn ihr Euch nicht einig werdet wird das ein gericht entscheiden müssen.

Wenn du sagst, solche kompatiblen Sets kosten um die ca 10 Euro. dann kann man sich ja mal in etwa denken, was ein solch Teil gebraucht in etwa wert ist. 1-2Euro. Das heisst ihr streitet jetzt um 1-2Euro.

ich würd das jetzt einfach so belassen.

Wenn der VK nichts macht, würdest du jetzt wegen 1-2Euro in den "Krieg" ziehen. Lohnt meiner Meinung nach nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein um 1-2€ nicht, er behauptet es jetzt nur. Nach dem was man auf dem Bild sieht, kann man ja auch ein Ersatzteil des original Herstellers erwarten oder wie wäre euer Eindruck?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Du kannst ein Ersatzteil erwarten, ob Original oder aus dem Zubehör, ist absolut UNKLAR!

Lass es halt von einem Richter klären.

Nimm das Risiko auf dich und investiere so 2000-3000Euro um das klären zu lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dawido
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso ist das unklar? Bilder gehören doch auch zur Beschreibung. Wenn er es so darstellt als gehöre es zu dem original Bose Set und nichts gegenteiliges schreibt, wäre es ja wieder arglistig getäuscht. Zuerst Fehler verschweigen und dann auch noch sagen es ja sowieso nicht das wonach es aussieht. Lassen die Richter soetwas schonmal durchgehen?

-- Editiert von Dawido am 09.06.2020 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Und selbst wenn es ein Original sein sollte, auch dann kommst du nicht mal in den zweistelligen Euro Bereich rein!

Original BOSE Set kostet bei Amazon 30Euro incl Versand.

Folglich würde ein solche Polster dann NEU 15Euro kosten. Gebrauchtpreis dann wohl so um die 5-8Euro!?

Gerichtskosten etwa 110Euro

Kosten Anwalt etwa 160Euro

Beides musst du vorab erstmal auslegen. Anwalt nur wenn du einen willst.

Sieg: Du bekommst etwa 8 Euro zugesprochen und kannst dir die Kosten von etwa 270Euro vom VK zurückholen (Nur wenn dieser auch zahlungsfähig ist, ist er es nicht, siehst du auch kein Geld)

Niederlage: Gerichtskosten, dein Anwalt, solltest du einen genutzt haben, Anwaltskosten von deinem Gegner, sollte dieser einen gehabt haben. kann dich also bis zu etwa 430Euro kosten.

Zitat:
Lassen die Richter soetwas schonmal durchgehen?
Finde es doch einfach raus und gehe das Kostenrisiko ein und berichte dann hier :)

0x Hilfreiche Antwort

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