Gefahrenübergang - Versand keine Ware erhalten

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
schlumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefahrenübergang - Versand keine Ware erhalten

Hallo,


trotz suche im Forum bin ich nicht ganz fündig geworden, darum nochmal:
Ich habe bei Ebay als Privatman einen gebrauchten Artikel ersteigert. In der Auktion steht Privatauktion. Ich habe auch bezahlt, jedoch den Artikel nicht erhalten. Nach mehrmaligen hin und her per Email bekam ich immer nur die Antwort, dass die Ware versendet worden sei. In der letzten Email dann als Beweis, sein abgetippter Auszug aus seinem Postausgangsbuch.

Mich würde interessieren ob er von Privat den Gefahrenübergang (lieferung der Ware) auf mich abwälzen kann, wenn er so beweisen kann, dass er die Ware versendet hat.
Meines erachtens nicht, denn ich habe nicht auf versand bestanden, sondern es war das einzige Lieferangebot.

Zweitens bin ich der Meinung dass es sich um keine Privatauktion mehr handelt, da er bereits über 1100 abgeschlossene Geschäfte hat und in der Auktion selbst auf seinen Kommerziellen Shop verweist.

Die Frage ist was kann ich jetzt tun bei einem Streitwert von 10 Euro.
Wie ist es mit einer Anzeige bei der Polizei ? Wird das eingestellt wegen Geringfügigkeit ?

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

melde ich doch einfach mal bei ebay. Teile mit, dass du denkst es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.
Hast du versicherten Versand oder normalen gewählt? oder was hat er angeboten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*melde ich doch einfach mal bei ebay. Teile mit, dass du denkst es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.*

Den finde ich gut , muß ich mir merken!;)

Im übrigen hat Schari schon recht, wenn er danach fragt, ob versicherter oder unversicherter Versand vereinbart war.

*Wie ist es mit einer Anzeige bei der Polizei ? Wird das eingestellt wegen Geringfügigkeit ?*

Dein Geld bekommst du so jedenfalls nicht wieder. Das nußt du schon das Zivilrecht bemühen! Das strafrechtliche Verfahren wird wahrscheinlich wegen mangelnder Beweislage eingestellt.

Wie wärs mit einem Link zur Auktion?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn er noch einen Shop betreibt und dann noch so viele Geschäfte abgeschlossen hat, würde man eher gewerblicher VK sagen, aber ein Link zur Auktion wäre super.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schlumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

in der Auktion war unversicherter Versand angeboten und optional konnte ich versicherten dazuwählen.

=> Spielt das eine Rolle ?

Wie beurteilt ihr das erste Posting in diesem Forum:
http://www.wintotal-forum.de/index.php/topic,66631.0.html

Hier wäre ja auch der Gefahrenübergang vom Verkäufer zum Versender (Post) wenn mir keine Abholung angeboten wird.

Da er mit mittlererweile mit seinem Anwalt gedroht hat, möchte ich keinen Link auf die Auktion angeben.

Das ich mein Geld nicht wiedersehe, davon gehe ich mittererweile auch aus. Trotzdem ärgert es mich, dass man so einfach damit durchkommt. Ich werden den Typen nicht nur bei Ebay melden, sondern auch eine Anzwaltskanzlei informieren die sich auf Ebay-Abmahnungen spezailisiert hat. Und die Frage: gewerblich oder privat lasse ich von diversen Ämtern/Behörden mal nachprüfen.

Ich bin richtig richtig sauer.
Bin ich zu drastisch ?




0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@mirk

*Im übrigen hat Schari schon recht, wenn er danach fragt, ob versicherter oder unversicherter Versand vereinbart war.

Es ist völlig unerheblich, ob eine Transportrisiko-Versicherung vereinbart war - als Unternehmer haftet der Verkäufer in jedem Fall.*

Nur können wir leider nicht beurteilen, ob de VK als Unternehmer zu gelten hat, da wir den link nicht bekommen. Von daher ist die Versandart nicht unerheblich!

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