Hallo, Kurze Lagebeschreibung: 1 Jacke über Eb.. gekauft. Händler hat nach 2 Tagen storniert u. mir Angeboten eine andere Jacke zu nehmen oder den Kaufbetrag zurück erstatten (88,95 Euro) Ich entschied mich per e-mail für die Rückerstattung. Seit 19 Tagen warte ich auf mein Geld. Der Händer versucht nur dauernd per E-mail seinee Zahlungsmoral zu rechtfertigen (Momentane Krankeit, Geld kommt bald usw.). Habe ihm jetzt eine Zahlungsfrist bis 2.2.06 per Einschreiben MIT Rückschein geschrieben und den Rückschein auch schon unterschrieben erhalten. Eb.. ist inzwischen auch informiert. Jetzt 2 Fragen: Soll ich direkt nach ablauf der Zahlungsfrist, also am 3.2.06 einen Juristen (Rechtsanwalt) aufsuchen, oder besser noch einige Tage warten (falls immer noch kein Geld auf meinem Konto ist)? Lohnt der der finanzielle Aufwand für 88 Euro ünerhaupt)?
Danke schonmal für eine Antwort. D. Steinert Düsseldorf
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Gekaufte Ware storniert aber kein Geld zurück
Wozu Juristen? Gehen Sie in einen Schreibwarenladen und besorgen Sie sich einen Mahnbescheid.
Dafür benötigen Sie keinen Anwalt.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
murgab hat vollkommen Recht. Eine gerichtlicher Mahnbescheid dürfte hier der einfacher Weg sein.
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Danke für die schnelle Antwort. Aber was mach ich, wenn er immer noch nicht bezahlt ? Warum sollte sich der Schuldner von einem Mahnbescheid dazu bewegen lassen, jetzt doch auf einmal zu zahlen ? Ich verstehe den Zweck für einen Mahnbeschied leider nicht ! Meiner Meinung nach ist der Mahnbescheid doch auch nichts anderes, als MEINE Mahnung mit Zahlungsfrist, die ich ihm ja schon gesetzt habe, oder ?!?!
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Nein, hier geht es um einen gerichtlichen Mahnbescheid, der zunächst nicht begründet werden muß. Dein Gegner hat zwei Woche zeit glaube ich, diesem bei gericht bzu widersprechen. Danach würde es wohl vor gericht gehen. Widerspricht er nicht, hast du einen pfändbaren Titel und einen Anspruch auf das Geld. Kann höchstens passieren, daß bei ihm nicht zu holen ist, dann bleibst du auf den Kosten des Mahnbescheids sitzen, aber das würde auch für einen Anwalt gelten.
Also mus ich den Mahnbescheid ausgefüllt beim zuständigen Amtsgerich abgeben, oder mir einen Stempel vom Gericht draufsetzten lassen, und diesen Bescheid dann dem Schuldner per Einschreiben mit Rückschein zu senden.
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Den genauen praktischen Ablauf kenne ich nicht, da wissen andere hier besstimmt besser bescheid. Beim Amtsgericht abgeben ist schon richtig, aber ich glaube die Zustellung erfolgt dann per Gericht.
Es muss ein Kostenvorschuss beim Amtsgericht geleistet werden. Die Zustellung erfolgt dann durch das Gericht.
guckst du hier
http://www.online-mahnbescheid.de
geht auch online. sollte der schuldner widersprechn musst du klagen. verstreit die 14 tägige frist und kommt keine zahlung, kannst du einen vollstreckungbescheid beantragen. damit erreichst du einen pfänbaren titel der 30 jahre gültig ist.
gruss,
kristijan
Und wenn er dann mal entlich bezahlt, muss ich mir die Kosten für den Mahnbescheid dann auch wieder über einen Mahnbescheid "erkämpfen" . Jedenfalls erstmal vielen Dank für Eure Info bez. meines Problems. D. Steinert Düsseldorf
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In dem Mahnbescheid sind schon die Kosten für den Mahnbescheid enthalten! Die legt das Gericht wohl nach dem Streitwert fest.
@normi
sowie die zinsen, die ich mit "einrechnen" kann.
gruss,
kristijan
@Kristijan
Danke, man lernt nie aus.
--- editiert vom Admin
Der Mahnbescheid kostet nach Auskunft des Amtsgericht Hagen (Amtsgericht Düsseldorf macht seit 2 Jahren keine Mahnbescheide mehr) 18 Euro. Auf jeden Fall bin ich da jetzt "Voll im Bilde" wie man so schön sagt. Nochmals vielen Dank !! D. Steinert Düsseldorf
Und jetzt?
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