Gekauften Artikel einklagen?

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)
Gekauften Artikel einklagen?

Hallo,

folgende Geschichte:
Am Wochenende habe ich bei ebay bei einem Laptop mitgesteigert und bin nat.Überboten worden.
Am nächsten Tag bekam ich ein >Angebot an unterlegene Bieter<, wo ich das Teil SofortKaufen konnte für mein Höchstgebot.
Habe ich dann auch getan, denn sooo billig gibt's so'n Teil so schnell nicht wieder :)
Als Zahlungsmethode wurde ausschließlich PayPal angeboten und ich habe sofort nach dem Kauf auch bezahlt!
Da schrillten aber die ersten Alarmglocken, denn der Zahlungsempfänger war nicht bei PP registriert...30 min später dann aber doch und die Zahlung ging über die Bühne!
Gestern Abend kam dann der nächste Brüller: Der Herr Verkäufer hat sich bei ebay abgemeldet!
Ich habe ihn nat.sofort angemailt und bei PayPal alles in die Wege geleitet, um mein Geld zurück zu bekommen.
Auf Mails wurde bisher nicht einmal vom VK reagiert.
Ich habe ihm geschrieben, das er bis spätestens Mittwoch zu liefern hätte, ansonsten würde ich ihm eine Anzeige wegen Betruges reindrücken und ggfs.per Klage die herausgabe des Laptops in die Wege leiten.

Frage:
Ich sehe das doch richtig, das mit dem SofortKauf ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist und mit der Bezahlung das Gerät mir gehört,oder!?
Kann man da Gerichtlich etwas machen, falls nötig??

Bevor ihr fragt: Ja, ich will das Teil haben!! War/ist 'ne gute gelegenheit :)
Es geht um diese Artikelnr.: 160125886897

Für sinnvolle Antworten wäre ich euch dankar!

Gruß,
Kara-Jacqueline

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, ein rechtskräftiger Kaufvertrag ist zu STande gekommen.

Ja, du kannst es auch gerichtlich versuchen, falls nötig. Du müsstest dann auf Erfüllung klagen, wenn Du das Laptop haben willst.

Bei dem Verkäuferprofil wäre ich an Deiner Stelle stutzig geworden: Keine Bewertungen, neues Mitglied. Da würde ich nie so leichtfertig Geld im Voraus überweisen.

Also auch wenn Du im Recht bist: Es wird wahrscheinlich in der Praxis schwierig, entweder an das Laptop oder an Dein Geld zu kommen. Viel Erfolg!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Nur, weil er 'ne Null-Nummer ist, verbreitet das bei mir keine Skepsis...jeder hat mal angefangen, so wie ich auch :)
Das Geld ist über PayPal abgesichert, da habe ich keine Bedenken. Solche Sachen, die höher im Preis liegen und von Privat sind, wickle ich generell über PP ab, da hier die Absicherung höher ist!

Aber in bin doch immer wieder beeindruckt, wie leichtfertig die Leute ihre Zukunft auf's Spiel setzen wegen solcher kleinen Beträge :grins:

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#3
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Im Prinzip hast Du recht. Das Risiko wird eigentlich komplett durch Paypal abgesichert. Eigentlich...

Theoretisch kannst Du über Paypal dein Geld zurückholen, sollte der Käufer nicht oder etwas falsches liefern. Theoretisch wie gesagt... es gibt einiges zu berücksichtigen.

Man sollte (im Falle des Falles) den Artikel nicht zu schnell bei Paypal als nicht erhalten melden, sondern erst etwas abwarten. Meldet man zu früh einen Nichterhalt und erhält man dann ein Paket mit einem Backstein als Inhalt, kann man die Käuferbeschwerde bei Paypal nicht mehr ändern! Paypal wird überprüfen anhand des Versandbelegs ob geliefert wurde. Inhalt des Pakets interessiert Paypal dann nicht weiter und Du hättest als Käufer halt Pech gehabt, wenn Du einen Backstein erhältst.

Nächstes Problem: Ware einfordern. Natürlich kann man dies über den Rechtsweg machen. Wenn der Verkäufer allerdings weder Laptop noch Geld hat, wirst Du obwohl Du im Recht bist nichts bekommen und bleibst noch auf den Anwaltskosten bzw. einer eventuellen Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung sitzen (hatte ich selbst schon mehrfach).

Viel Glück! :wipp:

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#4
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

@ mausino:

Käuferschutz von ebay macht da erstmal gar nichts, da die Zahlung über PayPal abgewickelt u.abgedeckt ist.
Ist kein russischer VK, lt.ebay Kontaktdaten ein Man.uel (Berufsbezeichnung:Schafhirte)
(ich darf ja keine Namen nennen :) )mit Adresse in Fehmarn.
Anzurufen ist eine kreative Idee, aber: Der steht nicht im Telefonbuch/Auskunft. Aber das will auch nichts heißen, tue ich auch nicht.

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#6
 Von 
3fachmutter
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Also wenn ich mic hrecht errinnere war das registrieren bei Paypal ziemlich aufwendig. Da wurde Geld auf mein angegebenes Konto überweisen mit nem Code den ich dann auf der Homepage eingeben mußte. Von der Anmeldung bis zur Verifizierung dauerts locker ne Woche..
Vielleicht hat hier einer einen Weg gefunden via Paypal zu besch....
Übrigens: Der Paypal Käuferschutz ist freiwillig = Kulanz von Paypal. Und kann man so eine Sache nicht erst nach 7 Tagen melden? Würde mir überlegen die Abbuchung rückgängig zu machen. Kann man ja 6 Wochen lang machen.
Würde mich weder auf Paypal noch auf ebay verlassen...
Versuchs mal mit einem Einschreibe Brief. Sozusagen als Überpfüfung ob die Anschrift stimmt. Wer weiß ob die Mails überhaupt ankommen. Bei einem Einschreiben kann man den zugang ja dann Beweisen. Kommt der Brief wieder zurück würde ich eine Anzeige bei der Polizei machen wegen Betrug.

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#7
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, die registrierung bei PP war ein ziemlicher aufriss, auch wegen der bucherei der Pfennig-Beträge.
Aber PP beschei**en?? Klar, kannst irgendwelche Daten angeben, aber willst Du an das Geld, das auf dem PP-Konto liegt, braucht es ein normales Giro! Spätestens da tauchen >reale< Namen auf!

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#8
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Aber PP beschei**en?? Klar, kannst irgendwelche Daten angeben, aber willst Du an das Geld, das auf dem PP-Konto liegt, braucht es ein normales Giro! Spätestens da tauchen >reale< Namen auf!


Naja, man kann auch von einem Paypal Konto auf ein anderes Paypal Konto übertragen und von diesem >realen< auszahlen...

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#9
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

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#12
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Nur, weil er 'ne Null-Nummer ist, verbreitet das bei mir keine Skepsis...jeder hat mal angefangen, so wie ich auch"
Dann isses ja gut. Und das der Laptop zum 1/2 normalen Preis per SK angeboten wurde, macht einen auch nicht skeptisch.
200 Euro Lehrgeld ist ja nicht soviel ...

Ich hatte das so verstanden, als das der K nicht liefert, da wäre Skepsis vor dem Kauf wohl doch angebracht gewesen.
Klar hat jeder mal bei Null angefangen, aber bei einem neuen VK werde ich NIE mehr als für 20 Euro kaufen (oder Selbstabholung).

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#13
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Wau! Danke für die tatkräftige Unterstützung!! :)
Habe mal seine früheren Käufer angeschrieben...und seine Zukünftigen auch!
Mal sehen, was morgen die Kripo dazu sagt :fight:

@MarkusMa:
Danke für Deinen äußerst hilfreichen und kreativen Beitrag!

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#14
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Au ja, hat Methode :)
Er ist jetzt >umgezogen< von Fehmarn nach München :grins:
Einen geschädigten von ihm hab ich. Von dem hat er mal das Konto seines Vaters angegeben für die ebäh-Verkaufsgebühren!

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#15
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

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#16
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

@ mausino:

Wir haben uns bei ebay schon zusammengetan und bieten seinen Artikel hoch. Vielleicht reagiert er ja, wenn er kein Geld bekommt :)
Seine email-addis die ich habe, sind von yahoo.de ,also wahrscheinlich firlefanz. Reagiert hat er auf mails nicht.
Ebay-Sicherheit ist Informiert, aber bis die in die Gänge kommen, wird wohl alles vorbei sein.
Klar, momentan ist's vielleicht nicht das richtige Forum hier für die derzeitige Lage...aber die hat sich nach meiner Fragestellung und der tollen Hilfe einiger User inzwischen auch etwas geändert!!

Allgemeine Info:
Ich habe gerade eine Mail von einem anderen geschädigten Käufer erhalten. Die haben von PayPal wohl nur 75 Euros zurückbekommen, da kein Käuferschutz angeboten wurde! Sonst hat aber wohl keiner weiter etwas gemacht, was z.b.Anzeige angeht. :augenroll:

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#17
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

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#19
 Von 
KaJott
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Mausino!
Wir haben den Kollegen im Auge :)
Ich habe mich mit einem anderen Geschädigten zusammengetan. Eine Auktion haben wir Hochgeboten und dann durch ebay entfernen lassen.
Eine zweite Auktion von ihm (auch ein Laptop) haben wir beide(!) gekauft!
Er wollte gestern ein altes 466MHz-Teil an den Mann bringen, das wir dann auf 100 EUR hochgezogen haben. Gestern Abend hat er dann die Artikelbeschreibung ergänzt, das auch sofortkauf für 150,- möglich wäre.
Unsere sofortige Reaktion darauf war dann, das wir es auf 177,- hochgeboten haben, worauf er dann die Auktion beendete und somit an den Höchstbietenden verkauft hatte.
Mein Mit-Käufer hat ihm dann geschrieben, das er kein PayPal hat und lieber Überweisen möchte. 5 min.später erhielt ich dann das "Angebot an unterlegene Bieter", den Laptop für 176,- zu kaufen! Habe ich auch gemacht :)
Nun versucht der Flegel, von uns beiden zu kassieren.
Fazit: Wir haben erstmal eine Bankverbindung aus Leonberg! Was wir mit der nun machen, planen wir noch.
Ebay wurde von uns mehrmals Informiert, aber das macht wohl wenig Sinn, wie es aussieht!

Gruß,
Kara-Jacqueline

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