Geklauten Artikel bei Ebay erworben, wie verhalten?

3. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
vancleef
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geklauten Artikel bei Ebay erworben, wie verhalten?

Hallo,

vor vier Wochen habe ich einen hochwertigen Artikel bei Ebay erworben. Da keine Papiere vorhanden waren, habe ich Ersatzpapiere beim Hersteller angefordert. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in dem steht, daß der Artikel als gestohlen gemeldet ist und daß die Firma die entsprechenden Daten weitergeleitet hat. Ich rechne also in nächster Zeit damit, daß sich die Kripo bei mir meldet.

Nun ist meine Frage, wie ich mich dann verhalten soll. Sehr wahrscheinlich werde ich ja dazu aufgefordert, den Artikel an die Polizei auszuhändigen, damit dieser dem rechtmäßigen Eigentümer zugeführt werden kann. Ich denke, dieser Forderung werde ich mich beugen müssen. Da es sich um einen hochwertigen Gegenstand handelt, ist der Schaden für mich allerdings sehr groß.

Der Artikel wurde in England erworben und ich habe auch die Adresse des Vorbesitzers (Mailverkehr / Paypalzahlung). Kann ich eine Forderung an den Verkäufer stellen (Anzeige?) und hätte dieses Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Das mir der Verkäufer nicht den Betrag zurückerstattet, ohne den Artikel zurückzubekommen, dürfte klar sein...

Wird der Gegenstand auch dann von der Polizei konfisziert, wenn er in GB und nicht in D entwendet wurde?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kann ich eine Forderung an den Verkäufer stellen

Ja.

Anzeige?

Ja, die bringt einem aber kein Geld wieder.

hätte dieses Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Meine Glaskugel ist leider kaputt.
Man kann nie wissen, ob der VK greifbar und zahlungsfähig ist.

Wird der Gegenstand auch dann von der Polizei konfisziert, wenn er in GB und nicht in D entwendet wurde?

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen