Geld überwiesen - Ware nicht erhalten - Was nun?

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2010 14:35:19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld überwiesen - Ware nicht erhalten - Was nun?

Ich war vor kurzem auf der Suche nach einem Navigationssystem und habe bei eBay ein scheibar gutes Angebot gefunden. Hier hat der Verkäufer das Gerät für einen Sofort-Kauf angeboten zum Preis von kanpp 300 €. Ich ließ mich völlig blind darauf ein und wickelte den Sofort-Kauf mit dem Verkäufer nicht über eBay ab, sondern einfach per E-Mail. Und das war der entscheidende Fehler. Im Nachhinein ist alles offensichtlich. Der Verkäufer hat hier einfach in der Artikelbeschreibung die Möglichkeit zum Sofort-Kauf angeboten für einen sehr günstigen Preis und absichtlich kein Link für einen Sofort-Kauf angelegt, sodass man letzten Endes dazu geleitet wird, die Abwicklung nicht über eBay direkt zu machen.

Für gewöhnlich bin ich auch vorsichtig, habe mich hier allerdings nur vom günstigen preis blenden lassen. Ich habe das geld sofort überwiesen. Schon wenige tage danach hatte der eBayer seinen E-Mail-Account gelöscht, sodass ich ihn nicht mehr erreichen konnte. Auch eBay wollte mir nicht seine Kontaktdaten rausgeben, was ich auch verstehen kann. Es gibt schließlich keinen offiziellen Kauf über eBay.
Die Ware ist natürlich nicht gekommen. Der Kauf ist nun 2 Wochen her und ich habe mir vorgenommen, etwas zu unternehmen.

Überwiesenes Geld kann man nicht zurückholen, soviel ist mir klar. Was sollte ich nun aber tun? Klagen? Wenn ja, wie? Über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich nicht. Was kann man dem eBayer vorwerfen? Es gibt schließlich keinen Kaufvertrag. Allerdings habe ich durch Stöbern in diesem Forum Folgendes entdeckt: § 812 (Herausgabeanspruch). Dem Verkäufer steht der betrag von kanpp 300 € ja gar nicht zu.

Ich bitte um eure Hilfe.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Es gibt schließlich keinen Kaufvertrag.*

Aber natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser ist per Mail geschlossen worden.

Ein grundsätzliches Problem ist die Identität des Verkäufers. Diese sollte sich aber mittels einer Anzeige ermitteln lassen, so daß du dann deine zivilrechtlichen Ansprüche ebenfalls stellen kannst.

Wichtig wäre hier ein Link zur Auktion, damit wir uns über den VK ein Bild machen können.

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#2
 Von 
guest-12316.10.2010 14:35:19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer hat sich am 18.06.2007 angemeldet und ist jetzt schon wieder abgemeldet. Er hat 2 Artikel angeboten mit Option zum Sofort-Kauf. Beide Angebote hat er selbstständig beendet. Vermutlich hat sich auch in der anderen Auktion jemand gefunden, der mit ihm einen Vertrag per E-Mail abgeschlossen hat.

Hier der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220123139122&ssPageName=ADME:B:BCA:DE:11

Der Kaufvertrag kam per E-Mail zustande, soweit so gut. Ich habe auch alle Mails aufgehoben. Allerdings hat der Verkäufer doch seinen Account gelöscht. Also wie soll man nachweisen, dass er derjenige ist?

Wo soll ich Anzeige erstatten und vor Allem gegen wen? Ich kenne nur seinen Namen und die Kontodaten.

-- Editiert von STBR am 06.07.2007 14:41:01

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Du stellst Anzeige gegen unbekannt. Für die Polizei dürfte es ein leichtes sein, zu ermitteln, wer sich hinter den Kontodaten und dem ebay-Account verbirgt. Vorausgesetzt es sind keine Fake-Daten.

Ich muß dir sicher nicht sagen, daß du so praktisch alles falsch gemacht hast, was nur möglich war. Das ganze schrie geradezu nach Problemen. Das nächste mal Gehirn einschalten vor dem Einloggen. Sorry, das mußte mal gesagt werden. Wer so fahrlässig Geschäfte abwickelt, muß sich später nicht wundern.

Trotzdem, viel Glück!

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#4
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Mit den Kontodaten kann die Polizei ganz schnell die Anschrift des Geldempfängers herausfinden. Anzeige wegen Betruges ist bei der Polizei vor Ort oder auch online zu erstatten.

Notfalls muss Ebay die Daten auch an die Polizei geben. Jedoch wird es wesentlich sinnvoller sein, mit der Bankverbindung zu arbeiten.

Ebay Mitglieder mit weniger als 10 Bewertungspunkten können übrigens seitens Ebay auch gar keine Sofortkauf Angebote machen. Was aber nicht weiter relevant ist, sondern nur eine mögliche Erklärung, weshalb kein Sofortkauf über Ebay vorgenommen werden konnte.

Wobei es schon ziemlich blauäugig ist von jemandem ohne jegliche Bewertungen einen Artikel mit dem Wert zu kaufen und dann ohne jegliche Daten den Betrag zu überweisen...

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#5
 Von 
guest-12316.10.2010 14:35:19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich gebe zu, dass das sehr riskant war und wie man ja sieht auch schief ging.

Wie kann man Online eine Anzeige vornehmen?

Wie stehen die Chancen in dem Fall und wie lange zieht sich soetwas hin? Kommt man da auch ohne Anwalt durch?

Ich danke für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir bisher sehr geholfen.

-- Editiert von STBR am 06.07.2007 14:57:37

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#6
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 111x hilfreich)

hallo,

geh am besten zur polizei und mach da eine anzeige, die klären dann auch alles weitere.

hatte selbst mal einen fall über hood.de 3 prozessoren gekauft für recht günstiges geld. verkäufer trat mit mir in kontakt, wie haben alles klar gemacht und ich hab überwiesen. 3 tage später kam die nachricht von hood, das der vk gesperrt wurde, da wars geld futsch.

polizei hat dann ermittelt und den herren gefunden der mein geld hatte. das ganze war vor 2 jahren etwa. ich warte noch heut auf mein geld, denn der gute hat eien privatinsolvens angemeldet und somit alle geprellt. geld scheint zunächst einmal weg zu sein. der sollte mir lieber nicht über den weg laufen.

aus fehlern lernt man.

Fazit: zur polizei gehen, anzeige erstatten (name hast du ja auch wenn du die bankverbindung hast) und dann die kontodaten hinterlassen. ach übrigens, stimmen die namen (kontoinhaber & empfänger) nicht überein, kannst du bei der bank mal anfragen ob sie dir das geld erstatten, da die plausibilitätsprüfung nicht erfolgte.

hatte ich auch mal, da habe ich mir vom konto meines vaters geld überwiesen (vier mal) und habe erst nach 1,5 jahren (bei der 4 üw) festgestellt, weil das geld nicht ankam, das ich einen zahlendreher drin hatte. die bank hat alles erstattet.

so ende
casper

casper

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Für mich hört sich das an, als wäre der Verkäufer gesperrt worden. Wenn man bei ebay kündigt, muss man min. 180 Tage warten, bis neben dem Nick dann tatsächlich 'Nicht mehr bei ebay angemeldet' steht.

Hast du ihn nicht per Mail mal kontaktiert?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.10.2010 14:35:19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der E-Mail-Kontakt mit dem Verkäufer verlief zunächst problemlos. Als ich allerdings das Geld überwiesen hatte, war der E-Mail-Account auf einmal gelöscht. Seitdem konnte ich ihn nicht mehr erreichen.

Ich habe nun "Online" Anzeige erstattet und hierbei den exakten Verlauf des Falles und alle mir bekannten Informationen über den Verkäufer ausführlich dargelegt.
Nun warte ich auf eine Antwort. Mal schauen.

Dass der Verkäufer gesperrt worden ist, kann gut sein. Habe den Verkäufer schließlich auch bei eBay gemeldet inklusive seiner Machenschaften. Und vermutlich bin ich da auch nicht der Einzige...

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich würde mit den Unterlagen direkt zur Polizei gehen, eine Onlineanzeige ist für mich Quatsch, da keine Unterlagen etc. mitgesendet werden können. Ob sie Anlagen (z. B. pdf, jpg, word etc.) akzeptieren, ist die andere Frage.

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#10
 Von 
robo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 2x hilfreich)

Als Ursache für die Sperrung vermute ich eher etwas anderes. Wenn der Vk wirklich keinen Artikel liefern will, warum soll er dann nur 2 Artikel anbieten - und nicht 10 oder hundert? Da er sie ja sowieso nicht hat. Außerdem zieht man das auch sonst anders auf. Die Schlußfolgerung oben, dass er wohl auch für den 2. Artikel einen Käufer außerhalb Ebays gefunden hat, würde der Annahme zuwiderlaufen, dass er gar nicht liefern will. Dann braucht er das Teil ja nicht bei Ebay rauszunehmen, sondern kann es noch paar Leuten verkaufen.

Meine Vermutung geht in eine andere Richtung: gerade in der Kategorie Festeinbau-Navis bei Ebay kann man davon ausgehen, dass 80% der Geräte geklaut sind. Und dann sowas bei jemand zu kaufen, der keine Bewertungen hat, 2 (gleiche??) Artikel anbietet und dann noch extrem günstig ist, ist schon recht unvorsichtig. Noch dazu ohne Ebay. Und sicher, ohne vorher die Seriennummer des Gerätes zu erfragen.

Über das Ebay VeRi-Programm soll es relativ einfach möglich sein, an Kontaktdaten anderer Ebayer ranzukommen, mit denen man keine Transaktion hatte. Ob das bei gesperrten Accounts auch geht, weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*Über das Ebay VeRi-Programm soll es relativ einfach möglich sein, an Kontaktdaten anderer Ebayer ranzukommen, mit denen man keine Transaktion hatte.*


Nein, so einfach ist das nicht! Mit dem VeRi-Programm bekommt man die Daten nur, wenn man als Urheber o. Ä. eine Verletzung des Urheberrechts merkt und dies ebay meldet.

Nach Auskunft von ebay gehen damit Käufer- und Verkäuferdaten an den Urheber weiter. Ebay achtet ja natürlich auf den Datenschutz und der ist angeblich ja auchs sehr wichtig :kotz:

Mir ist das mal mit einer Software passiert. Nachdem mich ein dummer Vogel mit seinen Mails dumm angemacht hatte, dass ich ihm Anleitungen zum Raubkopieren geben würde, hat er dies sofort an den Hersteller gemeldet. (Ohne Nachweise, hat sich einfach als Kunde ausgegeben und gemeint, eine Raubkopie erhalten zu haben). Was ist passiert? Alle Angebote dieser Software wurden gesperrt ohne nachweisbaren Grund und ebay hatte die Gebühren auch noch behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
robo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 2x hilfreich)

Is mir klar.
Soll aber ziemlich einfach sein, sich da als Rechteinhaber anzumelden.

Im Normalfall werden Ebay-Gebühren beim Löschen von Angeboten doch erstattet?
MS-SW bei Ebay zu verkaufen ist mir auch schon misslungen. Artikel war noch original verschweißt, wurde aber trotzdem gelöscht, da angeblich entbundelt.

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