Geld zurück? Versehentlich ein höherer Betrag überwiesen?

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
desten
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 55x hilfreich)
Geld zurück? Versehentlich ein höherer Betrag überwiesen?

Hallo,
vor einiger Zeit habe ich mir bei Ebay einen Artikel ersteigert. Selbstverständlich habe ich zugleich den Preis per Überweisung beglichen.

Nun ist mir nach ca. 3-4 Wochen, beim lesen meiner Kontoauszüge, aufgefallen, dass (versehentlich) ein höherer Betrag überwiesen wurde, d.h. aus der 3 ward fix eine 8 gemacht.

Daraufhin setzte ich mich mit dem Verkäufer des Artikels in Verbindung und bat darum, die Differenz auf mein Konto zu überweisen. Jedoch erhielt ich bis jetzt keinerlei Antwort, geschweige denn mein Geld.

Meine Frage nun: Besteht eine Möglichkeit wieder an mein Geld zu kommen?

Bitte um rasche Antwort!
Bedanke mich im Voraus!

Lg, Destan

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Natürlich haben Sie einen Anspruch den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat: Natürlich haben Sie einen Anspruch den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerhalten.

Die Antwort 'ja' wäre wesentlich prägnanter gewesen, und ebenso informativ :party:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Gerade 40 Beiträge und schon wieder nerven...

:bang:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Nu, ich bin manchmal etwas übermütig und gut gelaunt. Der Party-Smily :party: sollte auch jedem halbwegs intelligenten Menschen klar machen, daß nix böses gemeint war. Wenn Du Dich trotzdem genervt fühlen möchtest: Bitte, fühl Dich ganz frei :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Läuft manchmal auch unter 'Zungenrausstreck-Smily" :neck:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

@Destan: Wie üblich kommt von mir kein Rechtsrat. Aber an Deiner Stelle würde ich den Verkäufer mit nachweisbarer (!) Zustellung daran erinnern, daß Du einen Herausgabeanspruch nach BGB § 812 gegen ihn hast, ihm 14 Tage Zeit gibst, den überschüssigen Betrag zurückzuüberweisen, und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ohne weitere Vorwarnung einen Anwalt zur Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen wirst.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
desten
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 55x hilfreich)

Nochmal vielen Dank für die Ratschläge!
Werde mich sogleich drum kümmern.

1x Hilfreiche Antwort

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