Geld zurückfordern bei doppelter Bezahlung

11. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurückfordern bei doppelter Bezahlung

Ich habe Tintenpatronen bei Ebay gekauft und auch gleich überwiesen. Ich habe einige Tage danach einen Bekannten getroffen, der den gleichen Drucker hat und habe ihn auf das Ebay Angebot aufmerksam gemacht. Am Abend habe ich dann bei Ebay noch andere Artikel gekauft und da bin ich durcheinandergekommen und habe versehentlich das Geld für die ersten Patronen nochmals überwiesen. Als ich das dann bemerkt habe, habe ich dem Verkäufer eine Mail geschickt und geschrieben, dass ich die Patronen für meinen Bekannten bezahle.
Ich will jetzt auch nicht lange mit den Verkäufer herumdebattieren.
Kann ich das Geld von meinem Bekannten verlangen? Was mache ich, wenn der nach mir auch noch bezahlt?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Scherzbold !

Nur weil DU deinen Bekannten aufmerksam gemacht hast, muss der ja nicht zahlen.

Er hat die Ware nicht bestellt, sondern Du.

Vielleicht ist er nett und gibt dir das Geld.
Ansonsten versteigere die zweite Patrone
doch bei ebay-
aber nicht durcheinanderkommen
;) kleiner Scherz

-- Editiert von odil am 12.02.2004 00:38:45

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#2
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Und wenn sein Bekannter nix bestellt hat, dann muss der Vk auch keine zweite Patrone liefern.

Ergo sollte er den doppelt gezahlten Betrag vom Vk zurück fordern können.

Oder mache ich da einen Gedankenfehler??

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#3
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bekannter hat schon auch etwas bestellt (s.o.) und er hat ja auch die Ware erhalten.
Nur hat er wohl noch nicht bezahlt und ich doppelt.
Wer weiss, ob ich das Geld vom Verkäufer bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Ware ohne Geld... das es das bei ebay noch gibt!

Für den Vk stellt sich der Sachverhalt wohl so dar:
Er hat zweimal Geld bekommen, er hat zweimal geliefert - Fertig!

Wenn jetzt dein Bekannter auch noch bezahlt, musst du dein Geld ja doch wieder vom Vk zurückfordern. Einen Anspruch an deinen Bekannten sehe ich nicht.

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#5
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn mein Bekannter bereits bezahlt hätte vor mir, dann muss ich vom Verkäufer das Geld zurückfordern. Aber ist das nicht anders, wenn er nach mir zahlt?

Es ist ja eigentlich kompliziert, wenn mein Bekannter noch nicht bezahlt hat und ich trotzdem das Geld vom Verkäufer holen muss. Für diesen wäre es auch einfacher.

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Fall 1
Du hast deine Patronehn bezahlt, dein Bekannter seine und du "nochmals" die von dienem Bekannten
Dann: Hat der VK das Geld für die Patronen doppelt erhalten und aufgrund deiner nachricht (das du für deinen Bekannten zahlst), muss er das Geld an deinen Bekannten zurück zahlöen.

Fall 2
Du hast deine und die von deinem Bekannten bezahlt - er aber (bisher) nichts.
Demnach gehören die Patronen dir - also entweder gibt dir dein Bekannter das Geld zurück oder die Patronen

Klär doch erstmal mit deinem Bekannten ab, ob er überhaupt bezahlt hat.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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