Habe vor kurzen ein Kindermotorrad ersteigert und festgestellt das dieses defekt war. Nach telefonischer Absprache mit dem Händler sollte ich das Gerät auf meine Kosten zurück schicken und Ersatz erhalten. Nach der Rücksendung sagte man mir es wäre kein Ersatzgerät mehr vorhanden und man würde mir den reinen KAUFPREIS (1,00 €) zurückerstatten nicht jedoch die VERSANDKOSTEN (29,95 €) und auch nicht meine RÜCKSENDUNGSKOSTEN (6,90 €).
Nun meine Frage kann so was rechtens sein das ich jetzt auf Kosten von 36,85 € sitzen bleibe ohne etwas davon zu haben?
Gerät defekt
24. Juli 2007
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Frage vom 24. Juli 2007 | 15:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät defekt
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#1
Antwort vom 24. Juli 2007 | 16:22
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Nein, der Händler muss die gesamten Kosten erstatten. Ich würde unter Androhung von rechtlichen Schritten mit Fristsetzung das Geld verlangen. Mit Anwaltskosten etc. wird der Streitwert dann locker über 100 Euro.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juli 2007 | 11:02
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 482x hilfreich)
'Falls die Schrottlieferung sogar schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) erfolgt sein sollte, müßte als Schaden sogar der Marktwert ersetzt werden (250,- Euro), und nicht lediglich der gezahlte (niedrige) Kaufpreis (1,-)'
Wie kommst Du auf die 250 Euro?
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