Gerät defekt und Käufer will mich anzeigen!

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät defekt und Käufer will mich anzeigen!

Hallo,

ich weiß nicht was ich machen soll und benötige ein paar Tips von euch.
Hat wer schon mal erfahrungen mit sowas gehabt?

Ich habe einen Gefrierschrank bei ebay verkauft. Er hat 70 euro gebracht. Es war mir persönlich zu wenig, aber nachdem ich vom Käufer erfahren habe was mit dem Gerät los ist wurde mir ganz schlecht und ich habe schon die Handschellen um meine Handgelenke gesehen.
Also ich poste hier mal die Artikelbeschreibung :

Unter dem Hammer kommt :

Liebherr Gefrierschrank
Öko Super 4 Sterne
Dieser Gefrierschrank hat mir bisher immer gute Dienste geleistet.
Er ist voll funktionsfähig und friert einwandfrei. Er lief bis vor ein paar Tagen noch.
Ich kann leider nicht sagen wie alt der Schrank ist.
Er ist aber gut erhalten bis auf wenige Gebrauchsspuren und eine kleine Ecke die abgebrochen ist unten rechts (siehe Foto). Ist beim Transport passiert.
Also die technischen Daten wären :
- Typ : Liebherr GSS-2665
- Fassungsvermögen : 253 Liter Brutto
- Energieklasse : N
- Gefriervermögen 25 Kilo/24 Stunden
- Hergestellt in Deutschland
- Gerätemaße :Höhe = 152 cm
Breite = 65 cm
Tiefe = 65 cm

Der Gefrierschrank steht in XXXXX XXXXXX und muss abgeholt werden!
Sollte der Gewinner der Auktion den Transport/Versand organisieren ist das auch ok.
Diese Auktion startet ab 1 Euro !!!!!!!
Beim Abtransport kann ich mit anpacken und Sackkarre habe ich auch, also kein Problem.
Der Schrank steht im Erdgeschoss und gute Pakplatzmöglichkeiten gibt es hier auch also keine elendige Schlepperei ;-)
Wie gesagt bis vor ein paar Tagen war der Schrank noch in Betrieb und funktioniert einwandfrei. Die Gummis sind auch in Ordnung usw.

So und nun zum Üblichen :
Ich bin Privatverkäufer und Umtausch,Rücknahme,Gewährleistung sowie Geld zurück gibs nicht!
Wer mit den Angebot nicht zufrieden ist gibt kein Gebot ab!!!
Spassbieter werden zur Anzeige gebracht, der Ebay Sicherheit gemeldet und meinen Anwalt kennenlernen.


So jetzt kommt der Hammer............Nachdem der Käufer das Gerät am nächsten Tag abholte und alles super gelaufen ist, er das Gerät nicht mal testete passierte folgendes:
Ich wartete schon sehnsüchtig auf meine nächste positive Bewertung ab,aber nichts passiert.
Ich habe dem Käufer dann eine freundliche email geschickt das er bitte die Bewertung nicht vergessen möchte.
Dann bekam ich eine Email von dem Käufer die ich hier auch mal poste :

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich muss Ihnen mitteilen, dass der ersteigerte Gefrierschrank alles
andere
als "Top" ist und der Beschreibung der vollen Funktionsfähigkeit nicht
entspricht.
Der Gefrierschrank friert und zwar so kräftig, dass er nie damit
aufhört. Er
erreicht eine Temperatur von -30 Grad egal was ich einstelle. Außerdem
ist
das Anzeigefeld ohne Funktion (Temperaturanzeige, Dioden, Superfrost,
Ein/Ausschalter, Lampe, ...). Es tut sich nicht egal was ich drücke
oder
drehe.
Bei genauerer Sichtung des Gerätes musste ich feststellen das schon an
dem
Gerät manipuliert wurde. Zwei Drähte wurden abisoliert und mit
Isolierband
geflickt. Auf der Platine ist der Anschluss Nr. 3 entfernt worden und
die
Alarmdiode ist zerschmolzen und vom Sockel gebrochen. Alleine durch
diese
Manipulation ist es scheinbar möglich das das Gerät überhaupt noch
anspringt, allerdings ohne je abzuschalten.
Wie würden Sie so etwas nennen? Ist dieses ein, ich zitiere "Er ist
voll
funtionsfähig und friert einwandfrei"-Gerät, ich glaube kaum. Dieses
sieht
mir eher nach einer vorsätzlichen Täuschung aus, im allgemeinen auch
Betrug
genannt.

Ich fordere Sie daher auf, sich mit mir in Verbindung zu setzen und den
Gefrierschrank abzuholen. Das Geld bitte nicht vergessen. Ansonsten
kann ich
von einer strafrechtlichen Verfolgung und einer negativen Bewertung
(obwohl
dieses sicherlich das kleinere Übel ist) nicht absehen.

Sie können mich unter xxxx/xxxx oder per Mail erreichen.


Hochachtungsvoll

xxx xxx


So ich habe ihm darauf mehrfach klar gemacht per antwort der email und eben grade am telefon das ich es nicht wußte. Das Gerät hat unsere Sachen gefroren und mehr war für mich da nicht zu erkennen, ich wußte es wirklich nicht das ich ein schrott gerät beim an und verkauf gekauft habe.
Nun meine Frage wo ich einen Tip von euch brauche.......habe ich mir was vorzuwerfen wenn ich davon nichts wußte? Ich habe in der Artikelbeschreibung betont keine gewährleistung und garantie oder rücknahme. Bin ich damit raus oder muss ich mit einer Anzeige rechnen die sogar vor gericht geht?
Für eure Tips und die Geduld das hier zu lesen bin ich euch echt dankbar ;-)
Anonym27
p.s.: ich hoffe ich bin nicht zu sehr ins Detail gegangen denn ich habe es schon so kurz wie möglich gehalten damit man es einigermaßen nachvollziehen kann ;-/

-- Editiert von anonym27 am 24.10.2006 22:29:00

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also das heisst ich bewege mich auf dünnen Eis und sollte lieber geld zurück überweisen und mit ihm einig werden ;-/
danke vielmals für den Tip vorab ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, das wäre die eine Möglichkeit.

Eine andere wäre, daß ganze auszusitzen.


>1. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, dann haftet man nur für Mängel, die man vor dem Kauf kannte und dem Käufer verschwiegen hat.<

Bei lesen der Auktionsbeschreibung könnte man darauf abstellen, Du wußtest nichts von den angeführten Mängeln, die Gewährleistung ist ausgeschlossen und Du haftest nicht.

Wie schon in vielen anderen Threads beschrieben, ist der K in der Beweispflicht.

Hier müßte er also beweisen, das die Kabel schon bei Dir manipuliert wurden, irgendetwas wegbrach oder eine Diode geschmolzen ist.


So könntest Du also dem Käufer mitteilen, daß Dir die angeführten Mängel nicht bekannt waren und verweist auf den Ausschluss der Gewährleistung etc.


Du kannst natürlich auch Deine Glaskugel befragen... ;)

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#4
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ojeee ist das ne verzwickte Sache, ich glaube ich werde dem das Geld zurückgeben und damit is die Sache dann erledigt. Ich arbeite als Sicherheitsfachkraft und kann mir kein Eintrag im Führungszeugnis erlauben.
Ich habe echt Muffe das der mich anzeigt :(

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#5
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Keine Panik, strafrechtlich gesehen müsste man Ihnen erstmal den Vorsatz nachweisen, um Sie wegen Betruges zu verurteilen. Erst nach der Verurteilung gibt's einen Eintrag. Und zivilrechtlicher Kram erscheint nicht im Führungszeugnis.

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#6
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wenn er mich anzeigt wegen Betrugs, dann wäre das doch eine Straftat oder? Weil soweit kenne ich mich noch aus mit dem Gesetz ?!? Oder gibt es da unterschiede?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Eine Anzeige führt aber nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung und nur diese wird in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Aber das habe ich Ihnen eben schon einmal geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen Dank für die Hilfe @all :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

als ich den Beitrag gelesen habe, fragte ich mich spontan, wieso der Typ die Elektrik auseinander nimmt und daran herumbastelt !?!

Ich glaube nicht, dass so etwas zur üblichen Überprüfung gehört :)

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#10
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ally

ja das stimmt ich wollte ihn das auch fragen aber ich dachte das wäre zu unverschämt ;)

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#11
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wieso sollte diese Frage unverschämt sein??

Wenn ich einen Tiefkühler in einem Geschäft kaufe und die Elektrik mal eben selbst überpfüfe, glaub ich nicht, dass mir der Händler noch Geld oder gar ein anderes Gerät gibt, sollte ich Mängel feststellen (was ich natürlich nicht kann, da ich davon keine Ahnung habe :) )

Wieso kann ich das als Privatverkäufe nicht auch so machen??

:)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anonym27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das Thema macht mich echt fertig...... ich werd nachher den Typen anrufen und ihm sagen er soll mir seine Kontoverbindung geben und aus die Maus....... mir ist das alles zu riskant :(

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#13
 Von 
hein allein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielleicht rechnet der Käufer damit, dass er das Gerät kostenlos behalten kann und es später wieder bei eBay verkauft (repariert oder nicht). Ist vieleicht so`ne Art kostenlose Ersatzteilversorgung. Es sieht so aus, als habe er Ahnung von der Geräten!

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Keine Sorge, er soll dich ruhig anzeigen, die Polizei und auch sein Anwalt, falls er einen guten hat, werden ihm schon sagen, dass er den Betrug klar nachweisen muss. Im Übrigen wirst du keinen Eintrag wegen 70 Euro bekommen, die Anzeige macht vielleicht Angst, aber wird sowieso wegen Geringfügiger Was-Weiß-Was (Sorry, weiß nicht genau wie man das nennt, aber dass man so einen Brief bekommt, weiß ich =) ) nicht vor Gericht geklärt. Für einen Gerichtsprozess muss er klagen.

Wenn du dir die anderen Threads man anschaust, weißt du wie unverschämt Ebay-Käufer sind, drohen mit allem und dann noch ohne vorher es menschlich zu klären. Das sollen die mal bei einem großen Fachhändler machen, so asozial drohen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Sorry, habe eins übersehen:

Wenn er angibt, das Gerät sei manipuliert worden und das ist auch nachweisbar, hast du schlechte Karten, allerdings wird strafrechtlich nichts passieren (außer Einladung bei der Polizei zur Vernehmung), bei so einem kleinen Betrag.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Aufgrund des geringen Schadens würde ein Betrugsverfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, sofern Sie keine Vorbelastungen haben. Die unmittelbare Drohung mit einer Anzeige des Käufers erscheint auf den ersten Blick übertrieben, allerdings fordern Sie mit Ihrem Verhalten meiner Ansicht nach so etwas heraus. Wenn ich mir den Text mit Rücknahme gibts nicht und Spaßbieter und Anwalt usw. anschaue, kann ich schon verstehen, wenn ein Käufer bei einer unrichtigen Beschreibung Ihrerseits schnell sauer reagiert. Mein Tipp: überweisen Sie ihm das Geld zurück.

0x Hilfreiche Antwort

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