Gerät kaputt geliefert, KEIN Transportschaden

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gundes
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerät kaputt geliefert, KEIN Transportschaden

Hallo,
ich habe vor 4 Wochen einen externen CD Brenner gekauft und geliefert bekommen. Das Teil funktionierte zwar, doch vermittelte es den Eindruck, dass dort eine Flex eingebaut wäre. Die Geräusche kamen durch die Unwucht eines beweglichen Bauteils zustande, der im Deckel montiert war. Der Deckel des Gerätes schloß nicht seitengleich, so dass man eventuell auch auf einen Transportschaden schliessen könnte. Habe mich dann mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und wir kamen überein es als Transportschaden zu melden.
Das Gerät war originalverpackt und meiner Meinung nach hätte so auch kein Schaden entstehen können.
Die Post erkannte den Transportschaden nicht an, da die Verpackung nicht ihren AGB's entsprach (für alle, die glauben mit Originalverpackung und Transportversicherung ist man abgesichert).
Mein Verkäufer wollte das Gerät dann zurücknehmen und mir danach das Geld überweisen (Dann könnte er das ja besser einpacken und nochmal als Transportschaden melden).
Ich teilte ihm mit, dass ich ohne Vorkasse das Gerät nicht zurückschicken werde, da er es ja auch nicht getan hat.
Jetzt ist Funkstille und er meldet sich nicht mehr.
Was tu ich nu?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

und woher soll der Verkäufer wissen das Sie sich wirklich die Mühe machen das Gerät zurückzusenden????
Ich würde Ihnen ( einem fremden Privatkunden) auch nicht vorab das Geld überweisen,denn schliesslich muß der Händler die Möglichkeit haben Ihre Angaben zu prüfen und seine Garantieansprüche bei seinem Lieferanten geltend zu machen.


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"kampf den borg"

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#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Und es ist auch unüblich bei Retour sein Geld vorher zu bekommen.

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#3
 Von 
Gundes
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal ist es kein Händler, sondern von privat gekauft!!!
Und 2. hat er ja auch erst sein Geld von mir bekommen bevor er mir das gebrauchte Gerät zugeschickt hat.
Vielleicht hat er die Masche ja auch schon mit mehreren Leuten abgezogen? Er hatte angeblich das Gerät lange nicht in Benutzung gehabt. Wie kann man denn ohne es vorher zu testen das Gerät verkaufen?
Warum meldet er sich denn jetzt überhaupt nicht mehr?

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#4
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Was denn für eine Masche?
Er wollte es doch zurücknehmen.

Er denkt sich bestimmt auch seinen Teil ob sie hier eine Masche abziehen ;) Genau wie sie ihn hier vorverurteilen.

Händler oder nicht, ist egal.
Er hat das Recht die Ware zu begutachten bevor er ihnen was zurückzahlt.
Ein Recht ihr Geld vorab zu bekommen haben sie da nicht.

Ist denn auf dem Gerät noch Herstellergarantie drauf?

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#5
 Von 
Gundes
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ich finde es schon merkwürdig wenn offensichtlich keine Beschädigung vorliegt (Verpackung), das Gerät vor dem Verkauf nicht mal vom Verkäufer getestet wurde. Außerdem habe ich ihm ein Video mit dem Brenner in Aktion zugeschickt.
Irgendwie äußert sich hier aber auch keiner dazu, dass er den Gegenstand nochmal als Transportschaden laufen lassen will.
Das scheint Ihr wohl ok. zu finden.
Ich mache mir den Spaß und schicke ihm das Teil zurück und ich wette mit Euch ich werde hier noch einen Beitrag schreiben.



-- Editiert von gundes am 17.06.2004 22:35:24

-- Editiert von gundes am 17.06.2004 22:38:04

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ich verstehe schon das Sie sich einer schwierigen Situation befinden, da Sie nicht bei einem Händler gekauft haben,ist das Risiko doch etwas höher,allerdings ist es absolut üblich Ware durch Vorkasse oder Nachnahme zu bezahlen,vielleicht können Sie ja vor Rücksendung telefonisch mit dem Verkäufer in Kontakt treten?


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"kampf den borg"

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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