Gerät nach 8 wochen defekt....

23. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
jaeger_m
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät nach 8 wochen defekt....

hallo,

habe folgendes problem....

am 8.12.02 kaufte ich mir über ebay einen prime timer (digitaler videorecorder mit festplatte von der fa. schneider).

als ich ihn bekam funktionierte auch alles. mitte februar schaltete er sich einfach während des guckens ab, beim pc würde man dies als "absturz" bezeichnen. danach ging nichts mehr.

ich schickte den pt nach der fa. triplex, die die reparaturarbeiten von schneider übernommen haben, da sie ja insolvent sind, mit einen kostenvoranschlag von 50 euro.

zu info: der pt hat mich 342 euro gekostet, dieses war schon recht preiswert, da der pt bei schneider 749 euro neu kostet, wobei der verkäufer "nur" 200 euro im promarkt bezahlt hat, preis war noch dran.

kurze zeit später bekam ich ein fax von der firma, wo ich ankreuzen sollte was jetzt mit dem pt gemacht werden soll. folgende punkte hatte ich zur auswahl:

1: gerät unrepariert zurück 50 euro
2: gerät entsorgen 18 euro
3: gerät reparieren lassen 589,28 euro !!!!!!!!!!!

zu pkt 1 ist zu sagen das ich es wusste, das "nur" das angucken 50 euro kostet, wäre dann verrechnet worden. ich entschied mich für pkt 1.

jetzt meine frage:

kann ich den pt zurückgeben oder reparieren lassen??? ich habe aber weder kaufbeleg von ihm bzw. habe ich mir nicht seinen auktionstext damals ausgedruckt, wobei ich meine das er diesen satz, den man z.zt. bei ebay immer liesst von wegen gewährleistung usw. nicht geschrieben hatte. wer muss den auktionstext nachweisen käufer oder verkäufer???

desweiteren ist noch zu sagen das die ein verkauf unter privatleuten war, aber ich sehe es jetzt nicht ein ca. 590 euro zubezahlen nach 8 wochen (damals).....

für eine antwort wäre ich dankbar......

mfg
markus

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Markus!

Das war ein Griff ins Kloh, wenn ich´s mal so salopp formulieren darf. Ob Du nun einen Vertrag hast oder nicht, spielt keine Rolle. Denn Du müsstest ggf. beweisen, dass schon während der Übergabe des Geräts ein Fehler vorgelegen hat. Nur dann greift die Gewährleistung (man bedenke dass Gewährleistung und Garantie zwei paar Schuhe sind). Von daher ist es wohl unerheblich, ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nicht. Glück hättest Du höchstens, wenn Dir der Reperateur bestätigen könnte, dass offensichtlich jemand dran rumgeschraubt hat an dem Gerät. Aber selbst dann musst Du beweisen, dass dies nicht durch Dich geschehen ist, sondern schon beim Verkäufer. Du müsstest einen ZEugen haben, der das beim Auspacken gesehen hat. Also kannst Du´s IMHO vergessen.

Hier zeigt sich wieder mal, dass man bei Ebay oft nicht die erwünschte Ersparnis erzielt, wenn man privat (gebrauchte) Artikel kauft. Das ist eben der Nachteil bei Ebay! Du hast zwar billige Angebote, musst aber im ein oder anderen Fall Lehrgeld zahlen bzw. die Konsequenzen tragen.

Grüße
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich für meinen Teil kaufe gar keine hochwertigen oder elektrischen Artikel mehr bei eBay ... noch nichtmal von Händlern .. das gibt nix als Probleme wenn etwas nicht in Ordnung ist.
Lieber ein Paar Euros mehr und dafür bei Problemen vernünftige Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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