Gerichtsstand bei eBay Rückabwicklung ?

1. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Gerichtsstand bei eBay Rückabwicklung ?

Habe von einem privaten VK etwas über eBay ersteigert. Bezahlt, aber Ware war nicht OK.
Habe Rücktritt erklärt und der VK hat mit 70 % des Betrages zurücküberwiesen. Ich habe allerdings nach wie vor die Ware, diese will der VK nicht mehr annehmen und verweigert Zahlung der restlichen 30 %.

Wo muß ich Klage einreichen. Am Ort des VK oder bei mir ?

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. AGB) ist der Leistungsort bei einem Kauf unter Privaten beim Verkäufer (§ 269 I BGB ).

Daher wäre dort Klage einzureichen.


Gruß
Harry!

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#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Gilt dies denn auch bei der Rückabwicklung ?

Meine in dieser Richtung mal gehört zu haben, dass der Erfüllungsort dann beim Käufer ist.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

gericht am wohnsitz des schuldners gem. § 12 ZPO .

eine möglichkeit wäre die klage auf schadenersatz wegen unerlaubte handlung zu formulieren, die am eigenen wohnsitz schaden ausglöst habe und dann über verweis gem. § 32 ZPO am eigenen gericht zu klagen - die wahrscheinlichkeit, dass der richter das spielchen nicht mitspielt und verweist ist aber durchaus hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

LG Kleve 2002

Bei einem Kauf im Internet ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Wandlung und Rücktritt der Wohnsitz des Käufers, und nicht der Sitz des Verkäufers.

Der Käufer muß somit keine Angst haben, bei Problemen oder bei der Rückabwicklung des Kaufs, an dem womöglich weit entfernten Sitz des Verkäufers klagen zu müssen.

Volltext:

http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb312c1.htm#Rechtsanwaltskanzlei

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Habe noch mal im Palandt nachgeschlagen.

§§ 346 Rn. 5, 269 Rn. 16

danach ist bei Rücktritt der gemeinsame Leistungsort, der Ort an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet.

Insofern müßte doch der Gerichtsstand, der Ort des Käufers sein !

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Da kann ich nur zustimmmen.

Im Falle der Rückabwicklung soll das Gericht örlicht zuständig sein, an dem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet.

Das ist nach Übergabe der Wohnsitz des Käufers.

(Siehe auch Zöller, KOmm. zur ZPO § 29 ZPO )

Gruß



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alltags-J
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Und wie wäre der Fall - ebenfalls eBay - wenn der Verkäufer die Ware nicht liefert; der Käufer hat die Ware natürlich bezahlt. Ebenfalls der Gerichtsstand des Käufers?

Danke im Voraus!


Beste Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Das hängt dann davon ab, was eingeklagt wird.

Klagen Sie die Ware ein, ist Gerichtsstand der Ort des VK.

Haben Sie den Rücktritt erklärt und der VK zahlt den Kaufpreis nicht zurück ist Gerichtsstand der Wohnort des Käufers.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Haben Sie den Rücktritt erklärt und der VK zahlt den Kaufpreis nicht zurück ist Gerichtsstand der Wohnort des Käufers.

Aber nur wenn die Ware schon verschickt ist?

Aber es geht doch dann um das Geld, dass sich beim VK befindet.Also müsste dann doch der GST. auch dort sein.
Versteh ich jetzt nicht.
Da ist doch irgentwas unrund.

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Auch dann richtet sich der Rücktritt nach dem gemeinsamen Leistungsort; der Ort an dem sich die Sache VERTRAGSGEMÄß befindet (bzw. befinden müßte).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hab gerade bei Kaufrecht gelesen:
Bei PRIVAT sieht das aber anders aus.

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

@ Mellas

Für mal aus und gib die Quelle an.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

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