Geschäftsauflösung Rest-Lagerbestände bei eBay verkaufen ausschließlich B2B?

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
totalleg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsauflösung Rest-Lagerbestände bei eBay verkaufen ausschließlich B2B?

Hallo,

im Rahmen einer Geschäftsauflösung möchten wir die restlichen Warenbestände gesammelt in einer Auktion anbieten.

Da wir keine Rücknahmen anbieten und das Angebot ausschließlich an gewerbliche Käufer und Wiederverkäufer gerichtet ist, möchte ich wissen, ob es überhaupt möglich ist, private Käufer auszuschließen, um Rücknahmen zu vermeiden.

Danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von totalleg):
Da wir keine Rücknahmen anbieten und das Angebot ausschließlich an gewerbliche Käufer und Wiederverkäufer gerichtet ist, möchte ich wissen, ob es überhaupt möglich ist, private Käufer auszuschließen, um Rücknahmen zu vermeiden.
Prinzipiell ja

Zitat (von totalleg):
bei eBay verkaufen
Imho für das Vorhaben die falsche Plattform

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

dafür gibt es doch die Kategorie Business und Industrie.
Ich meine dort kann man den Käuferkreis einschränken und ich würde es deutlich in den Text schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
totalleg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kategorie Business und Industrie.
Danke das ist ein guter Ratschlag.

Ist es evtl möglich als gewerblicher Verkäufer im Rahmen der Geschäftsauflösung keine Rücknahmen akzeptieren zu müssen? Selbstverständlich wird im Angebot darauf hingewiesen!

Sofern durch den Hinweis des Rücknahme-Ausschlusses wir Gefahr laufen von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden, so wird er keinen Erfolg haben.

Die GmbH ist liquidiert. Die GmbH ist in Rente, der Geschäftsführer/Gesellschafter muss sowieso nicht mit seinem Privatvermögen haften. Also wird der Abmahner die Kosten der Abmahnung selber tragen müssen.

Ist diese Aussage soweit korrekt?


-- Editiert von totalleg am 23.08.2019 21:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von totalleg):
Hallo,

im Rahmen einer Geschäftsauflösung möchten wir die restlichen Warenbestände gesammelt in einer Auktion anbieten.
Zitat (von totalleg):
Die GmbH ist liquidiert.

Verstehe ich nicht. Wenn die GmbH bereits liquidiert ist, sind doch keine Vermögensgegenstände mehr vorhanden. Die müssen also schon entnommen / ausgebucht worden sein. Wer will dann hier verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von totalleg):
der Geschäftsführer/Gesellschafter muss sowieso nicht mit seinem Privatvermögen haften


Der Accountinhaber haftet aber im Zweifelsfall, denn der GF (oder sonstwer) kann ja nicht mehr "für" die liquidierte GmbH verkaufen (wenn es so einfach wäre, würde jeder Gewerbliche eine GmbH gründen, sie liquidieren (lassen) und dann fröhlich nach "muß ja nicht haften" alle Gesetze ignorieren).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen