Hallo,
im Rahmen einer Geschäftsauflösung möchten wir die restlichen Warenbestände gesammelt in einer Auktion anbieten.
Da wir keine Rücknahmen anbieten und das Angebot ausschließlich an gewerbliche Käufer und Wiederverkäufer gerichtet ist, möchte ich wissen, ob es überhaupt möglich ist, private Käufer auszuschließen, um Rücknahmen zu vermeiden.
Danke
Geschäftsauflösung Rest-Lagerbestände bei eBay verkaufen ausschließlich B2B?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Prinzipiell jaZitatDa wir keine Rücknahmen anbieten und das Angebot ausschließlich an gewerbliche Käufer und Wiederverkäufer gerichtet ist, möchte ich wissen, ob es überhaupt möglich ist, private Käufer auszuschließen, um Rücknahmen zu vermeiden. :
Imho für das Vorhaben die falsche PlattformZitatbei eBay verkaufen :
dafür gibt es doch die Kategorie Business und Industrie.
Ich meine dort kann man den Käuferkreis einschränken und ich würde es deutlich in den Text schreiben.
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Kategorie Business und Industrie.
Danke das ist ein guter Ratschlag.
Ist es evtl möglich als gewerblicher Verkäufer im Rahmen der Geschäftsauflösung keine Rücknahmen akzeptieren zu müssen? Selbstverständlich wird im Angebot darauf hingewiesen!
Sofern durch den Hinweis des Rücknahme-Ausschlusses wir Gefahr laufen von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden, so wird er keinen Erfolg haben.
Die GmbH ist liquidiert. Die GmbH ist in Rente, der Geschäftsführer/Gesellschafter muss sowieso nicht mit seinem Privatvermögen haften. Also wird der Abmahner die Kosten der Abmahnung selber tragen müssen.
Ist diese Aussage soweit korrekt?
-- Editiert von totalleg am 23.08.2019 21:26
ZitatHallo, :
im Rahmen einer Geschäftsauflösung möchten wir die restlichen Warenbestände gesammelt in einer Auktion anbieten.
ZitatDie GmbH ist liquidiert. :
Verstehe ich nicht. Wenn die GmbH bereits liquidiert ist, sind doch keine Vermögensgegenstände mehr vorhanden. Die müssen also schon entnommen / ausgebucht worden sein. Wer will dann hier verkaufen?
Zitatder Geschäftsführer/Gesellschafter muss sowieso nicht mit seinem Privatvermögen haften :
Der Accountinhaber haftet aber im Zweifelsfall, denn der GF (oder sonstwer) kann ja nicht mehr "für" die liquidierte GmbH verkaufen (wenn es so einfach wäre, würde jeder Gewerbliche eine GmbH gründen, sie liquidieren (lassen) und dann fröhlich nach "muß ja nicht haften" alle Gesetze ignorieren).
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