Gestohlenes Fahrrad erworben

22. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
bern2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestohlenes Fahrrad erworben

Folgendes Szenario:

Anbieter A verkauft auf einem Internet-Flohmarkt ein Fahrrad. Dieses Rad kauft Person B ihm ab. Vorher
wurde anhand der Rahmennummer auf der Polizei geprüft, ob dieses Rad gestohlen sei. Das Rad sei lt. Datenbank nicht
gestohlen gemeldet. Person B versteigert das Fahrrad, wegen falscher Größe auf einem Internet-Basar wieder. Käufer C
überweist das Geld und bekommt das Fahrrad zugeschickt. Einige Zeit später bekommt Person B Besuch von der Polizei,
weil Ankläger D das Fahrrad angeblich auf den Bilder wiedererkannte. Person B nannte die Kontaktdaten vom Käufer C, damit
die Rahmennummer geprüft werden kann, um eventuell das Rad zu beschlagnahmen.

Person B hat von Anbieter A lediglich die verschlüsselte Email-Adresse, keinen Kaufvertrag, keine Adresse bzw. Telefonnummer.
Person B hat sich vergewissert, das dieses Fahrad nicht gestohlen sei. Das Rad wurde 7 Tage vor der Überprüfung als gestohlen gemeldet.
Käufer C hat die Kontaktdaten von Person B.
Beide Verkäufe gingen ohne Kaufvertrag über die Bühne. Lediglich die Seiten der Internetflohmärke bzw. Auktion sind existent.

Falls das Rad beschlagnahmt werden würde, wer haftet für den Schaden bzw. wie wäre der Ablauf ?

Meine Mutmaßung:
Rad wird von Käufer C beschlagnahmt.
Käufer C stellt Anzeige oder geht zum Anwalt und verlangt das Geld von Person B zurück ?
Person B muss das Geld zurückzahlen ?

Wie würde hier die Rechtslage aussehen ?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Grundsätzlich ist der ürsprüngliche Eigentümer angewiesen, Ansprüche gegen denjenigen zu erheben, welcher das Fahrrad geklaut hat.


---------
Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über dei Richtigkeit meiner Beiträge!

-- Editiert am 22.07.2011 08:52

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bern2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort...

Aber Käufer C hat ja Geld bezahlt aber keine Ware mehr. Woher bekommt er sein Geld ?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Woher bekommt er sein Geld ?


Von B. Der hat ihm ja eine Ware verkauft, an der er rechtswirksam gar kein Eigentum verschaffen konnte (an gestohlenem Gut ist gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, egal wer sich wie gut rückversichert hat).
Somit schuldet B immer noch die Erfüllung, die ist ihm aber unmöglich, somit kann C vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

B wiederum müßte sich an A halten (kann er das nicht, sein Pech) und A wiederum, so er nicht selbst der Dieb ist, an den Dieb (kann er das nicht... you get the picture ).

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0x Hilfreiche Antwort

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