Gewährleistungsrecht

12. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Taliesinn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsrecht

Muss ich als Privatverkäufer Garantie nach dem Gewährleistungsrecht auf gebrauchte Waren geben?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrter Taliesinn,
nein, das müssen Sie nicht.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

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#2
 Von 
The Menace
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie müssen als Privatperson 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn Sie sich beim Verkauf nicht ausdrücklich davon distanziert haben. Allerdings muss der Käufer bei Inanspruchnahme der Gewährleistung nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Glaube das ist so.

Gruß

DK

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#3
 Von 
sieben
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein , analog der Regelung bei Neuware verkürzt sich die Frist in der der Verkäufer nachweisen muß , daß der Fehler nicht bereits beim Kauf vorlag ,auf 6 Monate , sollte die generelle Gewärleistungspflicht , was ja bei gebrauchter Ware möglich ist , ´von 2 Jahren auf ein Jahr verkürzt worden sein . Dementsprechen halbiert sich natürlich auch die Verkäufernachweispflicht von einem Jahr.

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich glaube hier geht irgend etwas durcheinander. Gemäß neuem Schuldrecht ist auf gebrauchte Kaufsachen eine Gewährleistung von einem Jahr zu einzuräumen.
Diese Gewährleistungspflicht "können" private Verkäufer ausschließen, Gewerbetreibende hingegen nicht. Allerdings muß der entsprechende Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache zumindest angelegt gewesen sein. Ansonsten schuldet der Käufer nur einen altersgemäßen Zustand.

Die 6 Monatsfrist betrifft meines Erachtens lediglich neuwertige Kaufsachen. Danach wird bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate automatisch vermutet, das der Mangel an der Kaufsache bereits bei Übergabe vorlag. Das Gegenteil hat dann der Verkäufer zu beweisen (sogenannte Beweislastumkehr).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silke2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Taliesinn,

Herr Scharnhorst hat recht, aber dennoch sollten Sie sich nicht beirren lassen:

Wenn Sie bei ebay ein Privatverkäufer sind, also einen gewerblichen Handel ausschliessen können, dann können Sie deutlich Haftungsausschlüsse in die Artikelbeschreibung setzen. Allerdings greifen diese nur, wenn Sie als Verkäufer nicht arglistig Mängel verschweigen.

Silke

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#6
 Von 
lumennox
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

>>>Allerdings muß der entsprechende Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache zumindest angelegt gewesen sein. Ansonsten schuldet der Käufer nur einen altersgemäßen Zustand<<<
???
Mal als Beispiel:
Wenn jemand privat irgendeinaltes Auto mit meinetwegen 15 Jahren auf den Kotflügeln verscherbelt und die Kiste lief zum Kauf noch, aber drei Monate nach Kauf verraucht der Motor, muss er dann haften?
Mal unter der Voraussetzung das zum Kauftag zumindest für den Laien noch keine Anzeichen eines sich anbahnenden defektes waren.
Oder:
Ein Festplatte wechselt den Besitzer, war noch voll funktionstüchtig.
Beim neuen User stellt sie unvermittelt den Betrieb ein (wie es Festplatten leider gern tun).
Oder der Postler hat mit Fussball gespielt (ich kenne das leider *ggrrr*).
Haftet der Verkäufer oder nicht?
Ist ein Auto mit lädiertem Motor ein'altersgemässer Zustand'?
cu lumennox

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