Guten Abend,
Person A veräußert ein nicht mehr benötigtes Gerät bei Bucht-kleinanzeigen zu verschenken.
Zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme funktionierte das Gerät noch tadellos und wurde auch so beworben.
Nun meldet sich der Beschenkte da das Gerät defekt sei.
Kann A in Regress genommen werden obwohl es ein Geschenk war, oder handelt es sich um einen Verkauf für 0 Euro.
Sollte A vorher die Gewährleistung ausschließen oder ist es automatisch bei Geschenken ausgeschlossen. Was wäre mit dem vorherigen Transportaufwand?