Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay

Hallo,

ich habe eine Ware, hier einen PC, auf eBay von einem Privatverkäufer gekauft.
In dem Auktionstext stand nicht geschrieben, dass der Verkäufer eine Gewährleistung ausschließt! Es steht nur ganz oben, bei den Versandinformationen kleingedruckt "Privatverkauf, keine Rücknahme".
Da der VK eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, möchte ich gern wissen, ob der VK mir als Käufer Gewährleistung geben muss und wenn ja, wie lange?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 179x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst wünsche ich Ihnen und allen Besuchern dieses Forums alles Gute fün das neue Jahr!

Die Begriffe "Privatverkauf" und "keine Rücknahme" haben mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Daher stehen Ihnen daher die gesetzlichen Rechte - 2 Jahre Hewährleistung - zu. Der Verkäufer hätte die Gewährleistung einschränken oder auch ausschliessen können.

Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt.

Viele Grüße

Nervin

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt. <hr size=1 noshade>



Die kann es hier wohl nicht geben.

Aber eines mus man sehen: § 434 BGB

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."

Bei ebay ist das bei Privatverkauf bei Übergabe an den Spediteur. Tritt danach ein Mangel auf, muss man als K beweisen, dass der bei Gefahrübergang bereits vorgelegen, sich aber erst später manifestiert hat.

Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.

Helfen kann da meistens nur eine Herstellergarantie, wenn es eine gibt.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129702 Beiträge, 41378x hilfreich)

quote:
Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.

Realistiescherweise ohne einschaltung eines Gutachters ab Tag 1 ein stumpfes Schwert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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