Gewaehrleistungsausschluss

22. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
gz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewaehrleistungsausschluss

Hallo.

Ist mit der folgenen Formulierung die Gewaehrleistung wirksam ausgeschlossen worden ?

quote:

Da es sich um einen Privatverkauf handelt entfällt die Rücknahmegarantie des Artikels!



Falls sie nicht ausgeschlossen wurde, haette der Kaeufer ja 2 Jahre Gewaehrleistung. Gibt es dann eine Beweislastumkehr (so hiess es doch? :) ) nach 1/2 oder 1 Jahr ?

Danke :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ist mit der folgenen Formulierung die Gewaehrleistung wirksam ausgeschlossen worden ?


Ich denke nicht. Das hat nun nicht das Geringste mit Gewährleistung zu tun, "Entfallen der Rücknahmegarantie" kann eigentlich nur so verstanden werden, dass eine freiwillige Rücknahme ausgeschlossen wird, aber nicht die Gewährleistung.


http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistung-richtig-formuliert-__f209399.html

quote:
Falls sie nicht ausgeschlossen wurde, haette der Kaeufer ja 2 Jahre Gewaehrleistung. Gibt es dann eine Beweislastumkehr (so hiess es doch? ) nach 1/2 oder 1 Jahr ?



Nein, die gibt es ohnehin nur bei einem Verbrauchsgüterkauf = Verbraucher kauft bei einem Unternehmer.

Ein Sachmangel ist immer nachzuweisen, auch bei einem Verbrauchsgüterkauf. Nur wird hier in den ersten 6-Monaten (ab Lieferung) beim Nachweis eines Sachmangels in zeitlicher Hinsicht zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass dieser schon bei Gefahrübergang zumindest im Keim vorhanden war.

Es kommt also immer nur auf den Gefahrübergang an. Eine Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.

Bei einem Privatverkauf hat der Käufer die Beweislast dafür, dass die Kaufsache schon bei Gefahrübergang mangelbehaftet war.

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