Gewährleistungsausschluss ?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Gewährleistungsausschluss ?

Reicht diese Formulierung eines privten eBay Anbieters, um die Gewährleistung (!) auszuschließen ?

"Ich übernehme ausdrücklich keine Garantie.

Rücknahme und Umtausch sind ausgeschlossen."

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Ja, so wird es zumindest bisher von den Gerichten gesehen.
Schön ist es aber nicht.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Hat jemand eine Entscheidung dazu (OLG/ BGH) ?

Danke

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#3
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Hier wird dir geholfen ...

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

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#4
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum schreiben Sie nicht einfach, daß Sie die Gewährleistung ausschließen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

'Ich übernehme ausdrücklich keine Garantie.' wäre wohl allein kein wirksamer Gewährleistungsauschluss, jedoch wird mit dem Ausschluss von 'Rücknahme und Umtausch' bekräftigt, was derjenige damit eigentlich gemeint hat und bezwecken wollte. Aber solche Entscheidungen sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich, je nach geauer Formulierung und nach Einschätzung des Einzelfalls.

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#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn ein Gericht das als AGB einstuft ( wovor einen auch das "privat" nicht bewahrt ), könnte es u.U. schon "ein zuviel" an Ausschluß sein :

--> § 309 BGB 7.

bzw. wenn die Sachen als "neu" verkauft werden :

--> -"- 8. b)

http://www.it-rechtstipps.de/kategorien.php?inframe=true&id=8&name=Ecommerce

bzw.

http://www.rechtstipps.net/125t2/kaufrecht/internetauktionen/ausschluss-gewaehrleistung-internetauktionen.html

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