Wenn man über eine Auktionsplattform seit Januar 2008 mehr als 1800 Nachlassgegenstände und was sich sonst noch so im Laufe der Jahre angesammelt hat, natürlich alles aus eigenem privaten Besitz, veräußert und die Einnahmen auf das eigene Konto gehen aber die Eltern das Geld bekommen, muss da ein Gewerbe/nebenberufliche Tätigkeit angemeldet werden, bzw. was hätte das für Folgen bei Bezug von ALG II?
Schon jetzt vielen Dank für alle Antworten
Gewerbe Anmeldung bei Auktionen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
'seit Januar 2008 mehr als 1800 Nachlassgegenstände'
Vor Gericht wäre es sehr sehr schwer, hier den nichtgewerblichen Status beizubehalten. Zwar kommt es immer auf die Einzelumstände an, aber 1800 Gegenstände in einem halben Jahr - das ist eine ganze Menge!
'bzw. was hätte das für Folgen bei Bezug von ALG II?'
Wenn das ganze als ungemeldete Nebentätigkeit angesehen wird: Rückzahlung der Bezüge und ggf. ein Strafverfahren wegen Betrugs.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich würde es nicht hauptsächlich an der Menge festmachen, obwohl 1800 schon sehr viel ist.
Wichtiger ist aber, welche Gegenstände (und zu welchem Preis) verkauft wurden. Wenn hier der private Erwerb glaubhaft gemacht werden kann, ist es auch privat.
Mehrere gleiche Artikel oder Neuware ist immer sehr verdächtig.
Gehört der Nachlass den Eltern ? Eine unentgeltliche Dienstleistung zugunsten der Eltern ist üblich und somit imho unbedenklich.
MfG Stefan
Hallo,
natürlich ist man auf ALG II angewiesen, wenn man seit Jahren erfolgslos auf Job suche ist.
Die veräußerten Nachlaßartikel gehören meinen Eltern, die schließlich sämtliche Einnahmen erhalten. Ich habe nur versucht meine Zeit zu nutzen, um ihnen zu helfen.
Bei z.B. Auflösung einer Kartensammlung kommen schnell mal 1000 versteigerte Artikel zusammen für durchschnittlich 1,65 Mäuse.
Da ich auch nicht immer die Zeit und Lust habe mich damit zu beschäftigen, wollte ich langfristig die Sachen in einen Shop einstellen. Glaube, daß kann ich wohl vergessen.
Habe bammel, wie H... auf die bisher 300 monatl. Verkäufe reagiert.
Bin über jeden Rat dankbar!!!!
Wer bitte ist H....
Wenn sie bisher noch nicht aufgefallen sind, würde ich schnellstens anfangen leiser zu treten und hoffen das es später nicht auffällt...Ich würde mich nichts selbst anschwärzen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten