Hallo,
ich habe mir eine Photoshopversion (neu/ovp) bei Ebay ersteigert. Da ich das Prog nun auch gerne gewerblich einsetzen möchte hätte ich hierfür gerne ein Rechnung des Verkäufers gehabt.
Dieser meinte jetzt er könne mir keine Rechnung ausstellen.
Jedoch hat er schon mehrer Photoshopversionen unter das Volk gebracht so daß dies für mich schon gewerblich und nicht mehr Privat ist. Kann ich somit auf eine Rechnung bestehen? Denn kein "normler" Mensch hat 20 Versionen neu und originale Photoshop zu Hause rumstehen.
Fabienne
Gewerblich?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hier mal das Bewertungsprofil des Verkäufers.
Der Verkauft nur Software...der begeht doch Steuerhinterziehung wenn er kein Gewerbe hat oder???????? *stutz*
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=lippeshop
Fabienne
Der Verkauft nur Software...der begeht doch Steuerhinterziehung wenn er kein Gewerbe hat oder????????
Nicht unbedingt - wenn dies eine "einmalige Sache" ist (z.B. Restpostenkauf) und er danach aufhört, kann er das ganz normal unter "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung angeben.
Alleine schon die (ungültige) Belehrung am Ende der Beschreibung sieht nach einem gew. VK aus. Hinzu kommt, dass kein Privat-VK seine Adressdaten bekanntgibt (was nicht heisst, dass es das nicht geben soll
Die unzähligen Verkäufe von Software lassen aber auf gewerblich schliessen - von daher ist er auch zur Ausstellung einer Rechnung bzw. Quittung verpflichtet.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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Man kann doch Photoshop auch gewerblich benutzen ohne eine Rechnung zu haben.
Schliesslich kann man sowas auch von privat kaufen/aufm Flohmark/vom Onkel geschenkt bekommen und trotzdem geschäftlich benutzen.
Wichtig ist nur das alles original ist und ne gültige Serial hat. Man braucht die Software nichtmal registrieren, nur aktivieren (ab Photoshop CS).
Na mir geht es aber darum daß ich das Programm auch von meiner Steuer absetzen möchte. Schon klar oder? Immerhin zahle ich es mit meinem Einnahmen und warum sollte ich das dann nicht auch absetzen?
Fabienne
Also, wenn das ein Privatverkäufer ist, dann bin ich Schneewittchen ;-)
Wo sind meine Zwerge??
Der Ausdruck des Auktionsergebnisses dürfte zusammen mit dem Nachweis der Zahlung ausreichen, um das als Ausgabe abzusetzen. Man kann ja auch fürs Gewerbe von privat kaufen, bekommt keine Rechung, aber kann die Ausgabe geltend machen.
Bear
Heute, Titelseite BILD-Zeitung:
Was sich zum 1.Juli in Deutschland ändert
...
Finanzämter aktzeptieren nur noch Rechnungen, die nach EU-Recht ausgestellt wurden
...
Ich sage mal, das da der Auktionsausdruck und der Zahlungsbeleg in Zukunft nicht mehr reichen wird. Zumal gewerbliche es eh schwerer haben.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Wie sieht denn eine Rechnung "nach EU-Recht" aus?
Die Bildzeitung würde ich nicht als Quelle für Informationen heranziehen, schon garnicht für Informationen zum Steuerrecht. Selbst andere Zeitungen, in denen mehr stimmt als das heutige Datum, schreiben häufig zimelichen Unsinn.
Bear
@von bear
Die Bildzeitung würde ich nicht als Quelle für Informationen heranziehen, schon garnicht für Informationen zum Steuerrecht.
Die Infos bzgl. der Rechtschreibung stimmen dafür. Hand drauf!
Steffen
zu finden sien diese neuen Vorschriften bzg. der Rechnung u.a. hier:
§ 14
Umsatzsteuergesetz.
würde das denn überhaupt in deinem Fall zutreffen? Schließlich ist der Kauf ja vor dem 1.7. getätigt worden. Ich verstehe das so, dass diese Vereinbarung erst bei Käufen ab diesem Datum gelten. Oder?
Gruß Karamel
--- editiert vom Admin
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