Gewerblich?

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fabienne
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewerblich?

Hallo,

ich habe mir eine Photoshopversion (neu/ovp) bei Ebay ersteigert. Da ich das Prog nun auch gerne gewerblich einsetzen möchte hätte ich hierfür gerne ein Rechnung des Verkäufers gehabt.

Dieser meinte jetzt er könne mir keine Rechnung ausstellen.

Jedoch hat er schon mehrer Photoshopversionen unter das Volk gebracht so daß dies für mich schon gewerblich und nicht mehr Privat ist. Kann ich somit auf eine Rechnung bestehen? Denn kein "normler" Mensch hat 20 Versionen neu und originale Photoshop zu Hause rumstehen.

Fabienne

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fabienne
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Hier mal das Bewertungsprofil des Verkäufers.
Der Verkauft nur Software...der begeht doch Steuerhinterziehung wenn er kein Gewerbe hat oder???????? *stutz*

http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=lippeshop

Fabienne

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Verkauft nur Software...der begeht doch Steuerhinterziehung wenn er kein Gewerbe hat oder????????
Nicht unbedingt - wenn dies eine "einmalige Sache" ist (z.B. Restpostenkauf) und er danach aufhört, kann er das ganz normal unter "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung angeben.

Alleine schon die (ungültige) Belehrung am Ende der Beschreibung sieht nach einem gew. VK aus. Hinzu kommt, dass kein Privat-VK seine Adressdaten bekanntgibt (was nicht heisst, dass es das nicht geben soll :)

Die unzähligen Verkäufe von Software lassen aber auf gewerblich schliessen - von daher ist er auch zur Ausstellung einer Rechnung bzw. Quittung verpflichtet.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Man kann doch Photoshop auch gewerblich benutzen ohne eine Rechnung zu haben.
Schliesslich kann man sowas auch von privat kaufen/aufm Flohmark/vom Onkel geschenkt bekommen und trotzdem geschäftlich benutzen.

Wichtig ist nur das alles original ist und ne gültige Serial hat. Man braucht die Software nichtmal registrieren, nur aktivieren (ab Photoshop CS).

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#4
 Von 
Fabienne
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Na mir geht es aber darum daß ich das Programm auch von meiner Steuer absetzen möchte. Schon klar oder? Immerhin zahle ich es mit meinem Einnahmen und warum sollte ich das dann nicht auch absetzen?

Fabienne

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#5
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Also, wenn das ein Privatverkäufer ist, dann bin ich Schneewittchen ;-)


Wo sind meine Zwerge??

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Ausdruck des Auktionsergebnisses dürfte zusammen mit dem Nachweis der Zahlung ausreichen, um das als Ausgabe abzusetzen. Man kann ja auch fürs Gewerbe von privat kaufen, bekommt keine Rechung, aber kann die Ausgabe geltend machen.

Bear

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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Heute, Titelseite BILD-Zeitung:
Was sich zum 1.Juli in Deutschland ändert
...
Finanzämter aktzeptieren nur noch Rechnungen, die nach EU-Recht ausgestellt wurden
...

Ich sage mal, das da der Auktionsausdruck und der Zahlungsbeleg in Zukunft nicht mehr reichen wird. Zumal gewerbliche es eh schwerer haben.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#8
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wie sieht denn eine Rechnung "nach EU-Recht" aus?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Bildzeitung würde ich nicht als Quelle für Informationen heranziehen, schon garnicht für Informationen zum Steuerrecht. Selbst andere Zeitungen, in denen mehr stimmt als das heutige Datum, schreiben häufig zimelichen Unsinn.

Bear

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#10
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@von bear

Die Bildzeitung würde ich nicht als Quelle für Informationen heranziehen, schon garnicht für Informationen zum Steuerrecht.

Die Infos bzgl. der Rechtschreibung stimmen dafür. Hand drauf!

Steffen

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#11
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

zu finden sien diese neuen Vorschriften bzg. der Rechnung u.a. hier:
§ 14 Umsatzsteuergesetz.

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#12
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

würde das denn überhaupt in deinem Fall zutreffen? Schließlich ist der Kauf ja vor dem 1.7. getätigt worden. Ich verstehe das so, dass diese Vereinbarung erst bei Käufen ab diesem Datum gelten. Oder?

Gruß Karamel

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Beim lieben Powerseller zeigt sich mal wieder die Ahnungslosigkeit , indem er Gift und Galle spuckt.

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