Hallo,
ich hab einen Verdacht das mich jemdan linken will, vielleicht könnt Ihr mir helfen !
Ich hab für meine Frau die unter starken Allergien und Asthma leidet folgenden Artikel ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9713&item=2582406616
Ich bin eigentlich aufgrund der Anzahl von Auktionen die der Verkäufer hat davon ausgegangen das er Gewerblich handelt, deshalb hab ich dieses Gerät gekauft, von Privat wäre mir das für diese Summe zu gefährlich, ausserdem ist er noch POWERSELLER !! Er sagte zu mir das er mir keine Rechnung ausstellen kann, ebenso hab ich keine Garantie auf das Gerät....obwohl es doch angeblich NEUWERTIG sein soll, gibt es nicht mal mehr die Original Rechnung des Herstellers !
Er versicherte mir aber dass das Gerät von Ihm überprüft wurde und funktioniert, ausserdem sei der "Allgemeine Zustand in Ordnung" in der Artikelbeschreibung steht aber Neuwertig, na was nun, Neuwertig oder OK, das kann viel bedeuten !
Das schlimmste kommt aber nocht, er hat diesen Artikel wohl zweimal gehabt und versteigert siehe http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9713&item=2578688678 die Artikelbeschreibung ist absolut identisch, auch die gelaufenen Stunden der Maschine sind gleich !
Also mir kommt das alles sehr komisch vor, kann ich vom KV zurücktreten ?
Bitte um viele Antworten, danke !
Liebe Grüsse,
Andreas
Gewerblich oder Privat, mich will jemand Linken
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
hallo Forum,
verzeihe meine unqualifizierte Äußerung.
Wer mit Blumen handelt, sagt, daß sie alle duften.
Wer mit medizin handelt, sagt, dass sie alles heilen.
in diesem Sinne
einen guten Rutsch
-----------------
"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"
Wo liegt denn das Problem? Hat das Gerät einen technischen Mangel?
Die Bezeichnung "neuwertig" ist wie alles im Leben relativ! Der VK behauptet ja nicht, das Gerät sei Neuware oder unbenutzt!
Ich zitiere aus dem Angebotstext:
Das Gerät ist gebraucht aber in einem neuwertigen Zustand. Der Betriebsstundenzähler steht auf ca. 17 gelaufene Stunden. Alle Produkte, wie z.B. Prüfsiegel, Matratzencleanspray, Labortestprodukte u.s.w., kann man zu jeder Zeit beim Hersteller nachbestellen.
Der VK hat bei dieser Auktion zwar die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, aber auch nichts von irgendwelchen verfügbaren Belegen/Rechnungen geschrieben!
Das das Teil gebraucht ist, geht aus dem Text eindeutig hervor!
Also: belassen Sie es dabei!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geht hier nicht um einen Mangel, sondern darum, das ich das Gerät von Privat niemals gekauft hätte, ich bin bei diesem Verkäufer davon ausgegangen das es von einer Firma kommt (Anzahl Auktionen, Powerseller ect...), sollte ich mit dem Gerät nämlich nicht zufrieden sein, steht mir bei einem Privat kauf kein Rückgaberecht zu ! Ausserdem haben Sie wohl meine Text nicht richtig gelesen:
Selber Verkäufer, selber Text.....
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9713&item=2578688678
Auktion endete am 14.12
Kommt mir sehr komisch vor !
Ich versteh schon!
Aber das wird schwierig!
Ich kann als Privatperson auch verkaufen, soviel ich will und gar als Powerseller auftreten. Das beweist jedoch nicht, daß ich das gewerbsmässig mache!
Aber immerhin hat er ja die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (wenn`s was nützt...)
Nennen Sie mit mal den Ort, Ihres Verkäufers ... ich hab da eine Vermutung.
Nürnberg
Hohen...str. ?
Richtig !?!?! Woher wissen Sie das, und was genau steckt dahinter ??????
Gewerblicher Anbieter.
Machen Sie mal eine DENIC-Abfrage (http://www.denic.de/de/whois/) zu: regolare.de ... und vergleichen Sie die Adress-Daten unter ADMIN-C
Dann ist aber die Streitfrage: hätte er die Auktion als "gewerblich" kennzeichnen MÜSSEN?
Er könnte doch, trotz Gewerbe, auch "privat" auftreten, oder nicht?
Sie sind über die abgelegten Bilder in der Auktion auf die Domain gestossen, nicht schlecht :-)))) Also doch Gewerblich, mir kam die ganz Geschichte schon komisch vor, vorallem weil er auch zweimal das selbe Gerät verkauft hat und in beiden die gleiche Artikelbeschreibung, selbst due Laufzeit der Geräte ist angeblich gleich ! Also steht mir ein Rückgaberecht zu !?! Oder kann ich sogar gleich vom KV zurücktreten wenn mir der VK kein Rückgaberecht bzw Rechnung geben möchte ?!
Prinzipiell könnte er immer noch darauf bestehen, dass er dieses Gerät als Privat-Person verkauft hat ... sämtliche Indizien schlagen dies jedoch aus:
Zu dem von mir genannten Beweis einer selbständigen Handlung ... regolare.de, schreibt er:
Ideal für den Start in die Selbstständigkeit oder für bestehende Dienstleistungsbetriebe.
die Möglichkeit als Existenzgründer eine neue Verdienstmöglichkeit ( geeignet als Neben- oder Vollzeitjob) aufzubauen
- Aufmachung ist sehr professionell
- PowerSeller
- kein Hinweis auf eine "private Veräußerung" in der Auktion
All diese Indizien ließen Sie davon ausgehen, dass Ihr VK gewerblich handlt ... ich denke kaum, dass das ein mögliches Gericht anders sieht.
-> denkbar ist es aber!
@im_web_kaufen
Vielen dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen ! Ich werde nun vom KV zurücktreten, und einen Rechtsstreit in Kauf nehmen !
eine Frage hätte ich nich, müssen Privat und Gewerbeauktionen als solche gekennzeichnet werden ?
... stop!
Nicht vom KV zurücktreten, sondern anfechten.
-> Irrtum: verkehrswesentliche Eigenschaft (Gewerbe -> privat)
-> nutzen Sie diese Informationen, die ich Ihnen gepostet habe LEDIGLICH als ARGUMENTATIONSHILFE ... bevor Sie es auf einen Rechtstreit anlegen, sollten Sie dies dringendst nocheinmal mit einem Rechtsanwalt besprechen. Möglicherweise habe ich etwas übersehen -> kann auch bitter bös ins Auge gehen.
TIP:
Versuchen Sie herauszubekommen, ob der VK noch weitere dieser Geräte veräußert hat.
Nein, ein gewerblicher Verkäufer muss sich nicht als solcher auf eBay outen ... es gibt hierzu ein Urteil, find ich jetzt aber nicht auf die schnelle ... er muss Ihnen aber die selben Rechte zugestehen (Widerruf, Gewährleistung, Rechnung, etc.)
Danke für den Tip, dann werd ich den Kaufvertrag anfechten, welche Form soll ich wählen, reicht ein Brief oder vielleicht sogar eine Email ? Sorry, aber ich kenne mich in diesen Dingen überhaupt nicht aus :-(
noch was, er hat schonmal so ein Gerät verkauft, zwei Wochen vorher Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9713&item=2578688678
noch was, er hat schonmal so ein Gerät verkauft, zwei Wochen vorher
Das könnte auch dasselbe Gerät sein ... möglich wäre es, dass das Gerät nicht veräußert werden konnte (Kaufrücktritt, Spassbieter, etc.)
welche Form soll ich wählen, reicht ein Brief
Einschreiben/Rückschein, würde ich plädieren, zwecks Beweisbarkeit
Kennt jemand eine Seite wo ich Beispiele von solchen Schreiben finde ? Nicht das nach einem Formfehler meinerseits die Sache scheitert !
@ im_web_kaufen
"Nein, ein gewerblicher Verkäufer muss sich nicht als solcher auf eBay outen ... es gibt hierzu ein Urteil, find ich jetzt aber nicht auf die schnelle ... er muss Ihnen aber die selben Rechte zugestehen (Widerruf, Gewährleistung, Rechnung, etc.) "
Dagegen besagt eBay - Grundsätze für den Handel:
"Veräußert der Verkäufer Waren und/oder Dienstleistungen auf den eBay Websites an Verbraucher in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, muss er den Nutzern mit der Artikelbeschreibung auch seinen Namen und/oder seine Firma sowie seine Anschrift mitteilen."
Gruss
MichiM
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