Gewerblicher Händler verkauft "privat"

14. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
stextorflex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Händler verkauft "privat"

Hallo.
Ich habe ein Kartenlesegerät für rund 40€ von einem als gewerblich angemeldeten Verkäufer gekauft.

Zahlung ist nur per Überweisung möglich.

Der gewerbliche Verkäufer hat allerdings als Impressumsnamen bei eBay einen abweichenden Namen angegeben, als in seinen Kontoverbindungsdaten.
Daraufhin fragte ich nach welches denn der richtige Name sei und er wurde sehr frech und pampig. Völlig unprofessionell.

Durch dieses Verhalten wollte ich den Kauf widerrufen, aber der gewerbliche Verkäufer will auf die Bezahlung bestehen, da er "keine Rücknahme" angegeben hat und er den Artikel angeblich privat über seinen gewerblichen Account verkauft.

Es handelt sich dabei um Neuware.
Aus dem Beschreibungstext:
"ReinerSCT cyberJack RFID Standard (für Personalausweis)

Dieses Angebot beinhaltet nagelneue, unbenutzte Ware.
Wir liefern diese vollständig in der Originalverpackung.
usw.
usw.
"

Durch dieses "wir liefern" hatte ich ebenfalls den Eindruck, ich mache ein Geschäft mit einer Firma, nicht mit einer Privatperson. Ich habe gesehen, dass er sonst auch sehr viel Neuware verkauft, hauptsächlich Mobilfunktelefone oder Münzen, meißt alles auch ohne Rücknahme.

Ich verknüpfe einmal eine ähnliche, noch laufende öffentliche Auktion, falls dies nicht erlaubt sein sollte, werde ich es löschen: http://www.ebay.de/itm/281266522611

Auch dort, gewerblicher Verkäufer, Bitte beachten Sie unsere AGBs (welche nicht vorhanden sind), aber keine Rücknahme.

Kann ich den Kauf also widerrufen oder muss ich bezahlen?

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-- Editiert stextorflex am 14.02.2014 22:58

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go383834-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bin kein Anwalt aber meines Wissens dürfen gewerbliche Verkäufer eine Rücknahme nicht ausschließen.
Und wenn da steht "angemeldet als gewerblicher Verkäufer", ein Impressum angegeben ist und Neuware verkauft wird, gibt es meiner Meinung nach auch keinen Grund nicht von einem gewerblichen Verkauf auszugehen.

Der Verkäufer dürfte wohl sogar von Konkurrenten wegen des Ausschlusses einer Rücknahme abgemahnt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ein ... von einem als gewerblich angemeldeten Verkäufer gekauft.

Der .... Verkäufer hat ... als Impressumsnamen ... einen abweichenden Namen angegeben, als in seinen Kontoverbindungsdaten.

der ... Verkäufer will auf die Bezahlung bestehen, da er "keine Rücknahme" angegeben hat und er den Artikel angeblich privat über seinen gewerblichen Account verkauft.

Es handelt sich dabei um Neuware. <hr size=1 noshade>


1. Wer ein Neuwaren-Angebot unter seinem als "gewerblicher Verkäufer" gekennzeichneten Account einstellt, der kann sich später nicht datauf berufen, er habe dabei als "Nicht-Unternehmer" gehandelt:

§ 14 BGB :
"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

2. Ein (fernabsatz-)Unternehmer kann sich gegenüber einem Verbraucher nicht auf eine - verbrauchnachteilig vom Gesetz abweichende - AGB-Klausel berufen, mit der ein Ausschluß eines Widerrufs-/Rückgaberechts vereinbart werden soll.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich den Kauf also widerrufen <hr size=1 noshade>


Ja:

Erstens besteht unter den geschilderten Voraussetzungen ein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrechts, das zweitens durch den vereinbarten "Rückgabe-Ausschluß" gegenüber Verbrauchern(!) nicht wirksam beschränkt werden konnte.

11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde eBay informieren, mich ansonsten vom Verkäufer unbeeindruckt zeigen und auch nicht weiter antworten. Er würde das einklagen müssen und dabei würde er auf die Nase fallen. Alle Nachrichten aufheben/ausdrucken inkl. der wo man seinen Rücktritt erklärt (Im Zweifel ist das das Ausüben des Widerrufsrechts) und der, wo er erklärt, dass er nichts zurücknimmt. Auktionstext am Besten auch ausdrucken.

Achja: Dass der eBay-Name vom tatsächlichen Namen abweicht, kann man auch als triftigen Grund ansehen. Man weiß ja, wie viele gehackte Accounts im Umlauf sind, wo Geld erschwindelt wird aber die Ware nie versandt wird. Hier vom Kauf zurückzutreten ist also auch Selbstschutz :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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