Hallo, folgende Frage kam auf, mich interessiert die Expertenmeinung dazu:
Auf der Internet-Auktionsplattform eBay wird ein KfZ durch einen gewerblichen Händler zum Verkauf angeboten.
Der Händler weißt in der Artikelbeschreibung auf folgendes hin:
"Das Fahrzeug stammt aus dem Privatbesitz eines Sammlers und wird nun durch uns im Auftrag versteigert."
sowie:
Bitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet.
Nun ist es aber doch so, dass man im Falle des Höchstgebots, also des Gewinns der Auktion, automatisch einen Kaufvertrag mit dem Anbieter des Artikels hat, oder ist die Rolle des Vermittlers auf eBay doch möglich?
Insofern müsste der Händler, als Vertragspartner, also auch eine Gewährleistung auf das KfZ geben, oder irre ich mich?
Gewerblicher eBay Verkäufer verkauft "im Auftrag" -> Vertragspartner?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Die gibt es gegen entsprechendes Entgelt in der Nachbarschaft.Zitatmich interessiert die Expertenmeinung dazu: :
Warum soll das nicht möglich sein?Zitatoder ist die Rolle des Vermittlers auf eBay doch möglich? :
Vertragspartner ist die nicht weiter genannte Privatperson und Privatpersonen dürfen die Gewährleistung wirksam ausschließen.ZitatInsofern müsste der Händler, als Vertragspartner, also auch eine Gewährleistung auf das KfZ geben, oder irre ich mich? :
Dies dürfte gem. §133 BGB als Gewährleistungsausschluss verstanden werden.ZitatBitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet. :
Zitat:Vertragspartner ist die nicht weiter genannte Privatperson und Privatpersonen dürfen die Gewährleistung wirksam ausschließen.
Es ist also möglich einen Vertrag mit "unbekannt" abzuschließen?
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Klar, ist doch bei Kleinanzeigen und tausenden anderen Seiten im Netz genau so. Da kommunizierst du zwar u.U noch mit deinem Vertragspartner, hast aber bestenfalls eine Mailadresse oder Telefonnummer.
Aber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande.
ZitatAber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande. :
BGB schlägt AGB ...
Ich weiß genau was du meinst, und für mich klingt das nach mimimi... Es kommt ein Vertrag mit dem Mitglied zustande, ohne Zweifel. Der Vertrag mit dem Mitglied ist in diesem Fall ist ein Vertragsabschluss mit einem Dritten. Ist doch bei den ganzen Handyverträgen auf ebay auch nicht anders.ZitatAber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande. :
Glaubst du der Supermarktbesitzer, bei dem du einkaufst, kennt dich? Für den bist du ein Unbeklannter. Selbstverständlich ist es möglich einen Vertrag mit einem Unbekannten abzuschliessen.ZitatEs ist also möglich einen Vertrag mit "unbekannt" abzuschließen? :
@TE - gibt es Neuigkeiten? Hast du dir jetzt den Variant 1600 gekauft?
Zitat"Das Fahrzeug stammt aus dem Privatbesitz eines Sammlers und wird nun durch uns im Auftrag versteigert." :
sowie:
Bitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet.
Ist der Versteigerer/Verkäufer Eigentümer des "aus dem Privatbesitz" entstammenden Fahrzeugs geworden, und verkauft er -auftragsgemäß- selbsterworbenes Eigentum weiter?
Hier kommt mit dem Höchstgebot jedenfalls noch kein Kaufvertrag mit dem (angeblichen) Eigentümer des Fahrzeugs zustande. Vielmehr darf jener im Dunkeln bleibende Eigentümer die Offerte des Interessenten noch nicht als verbindlich gewolltes Kaufangebot auffassen.
RK
Ich habe aus reinem Interesse gefragt, ein Fahrzeug bei eBay zu kaufen ist nicht nach meinem Geschmack.
Erinnerte mich lediglich, dass eine gewonnene Auktion gleichbedeutend mit einem Kaufvertrag ist, da hat mich dieser besondere Sachverhalt verwundert.
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