Gewerblicher eBay Verkäufer verkauft "im Auftrag" -> Vertragspartner?

20. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher eBay Verkäufer verkauft "im Auftrag" -> Vertragspartner?

Hallo, folgende Frage kam auf, mich interessiert die Expertenmeinung dazu:

Auf der Internet-Auktionsplattform eBay wird ein KfZ durch einen gewerblichen Händler zum Verkauf angeboten.
Der Händler weißt in der Artikelbeschreibung auf folgendes hin:

"Das Fahrzeug stammt aus dem Privatbesitz eines Sammlers und wird nun durch uns im Auftrag versteigert."

sowie:

Bitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet.

Nun ist es aber doch so, dass man im Falle des Höchstgebots, also des Gewinns der Auktion, automatisch einen Kaufvertrag mit dem Anbieter des Artikels hat, oder ist die Rolle des Vermittlers auf eBay doch möglich?

Insofern müsste der Händler, als Vertragspartner, also auch eine Gewährleistung auf das KfZ geben, oder irre ich mich?

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
mich interessiert die Expertenmeinung dazu:
Die gibt es gegen entsprechendes Entgelt in der Nachbarschaft.

Zitat (von flachrate):
oder ist die Rolle des Vermittlers auf eBay doch möglich?
Warum soll das nicht möglich sein?

Zitat (von flachrate):
Insofern müsste der Händler, als Vertragspartner, also auch eine Gewährleistung auf das KfZ geben, oder irre ich mich?
Vertragspartner ist die nicht weiter genannte Privatperson und Privatpersonen dürfen die Gewährleistung wirksam ausschließen.

Zitat (von flachrate):
Bitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet.
Dies dürfte gem. §133 BGB als Gewährleistungsausschluss verstanden werden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Vertragspartner ist die nicht weiter genannte Privatperson und Privatpersonen dürfen die Gewährleistung wirksam ausschließen.


Es ist also möglich einen Vertrag mit "unbekannt" abzuschließen?

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#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Klar, ist doch bei Kleinanzeigen und tausenden anderen Seiten im Netz genau so. Da kommunizierst du zwar u.U noch mit deinem Vertragspartner, hast aber bestenfalls eine Mailadresse oder Telefonnummer.

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#4
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119404 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Aber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande.

BGB schlägt AGB ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Aber trotzdem kommt ja bei Höchstgebot und Gewinn der Auktion automatisch laut eBay agb ein Kaufvertrag zwischen höchstbietendem Mitglied und inserierendem Mitglied zustande.
Ich weiß genau was du meinst, und für mich klingt das nach mimimi... Es kommt ein Vertrag mit dem Mitglied zustande, ohne Zweifel. Der Vertrag mit dem Mitglied ist in diesem Fall ist ein Vertragsabschluss mit einem Dritten. Ist doch bei den ganzen Handyverträgen auf ebay auch nicht anders.

Signatur:

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Es ist also möglich einen Vertrag mit "unbekannt" abzuschließen?
Glaubst du der Supermarktbesitzer, bei dem du einkaufst, kennt dich? Für den bist du ein Unbeklannter. Selbstverständlich ist es möglich einen Vertrag mit einem Unbekannten abzuschliessen.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

@TE - gibt es Neuigkeiten? Hast du dir jetzt den Variant 1600 gekauft?

Signatur:

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#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
"Das Fahrzeug stammt aus dem Privatbesitz eines Sammlers und wird nun durch uns im Auftrag versteigert."

sowie:

Bitte beachten Sie, dass der Besitzer als Privatperson ausdrücklich keine Garantie und Rücknahme anbietet.


Ist der Versteigerer/Verkäufer Eigentümer des "aus dem Privatbesitz" entstammenden Fahrzeugs geworden, und verkauft er -auftragsgemäß- selbsterworbenes Eigentum weiter?

Hier kommt mit dem Höchstgebot jedenfalls noch kein Kaufvertrag mit dem (angeblichen) Eigentümer des Fahrzeugs zustande. Vielmehr darf jener im Dunkeln bleibende Eigentümer die Offerte des Interessenten noch nicht als verbindlich gewolltes Kaufangebot auffassen.

RK

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#10
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aus reinem Interesse gefragt, ein Fahrzeug bei eBay zu kaufen ist nicht nach meinem Geschmack.

Erinnerte mich lediglich, dass eine gewonnene Auktion gleichbedeutend mit einem Kaufvertrag ist, da hat mich dieser besondere Sachverhalt verwundert.

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