Gewerbliches Ebay Konto gesperrt -

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
anja2712
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbliches Ebay Konto gesperrt -

Hallo!

Ich bin ziemlich verzweifelt, da eBay unseren Account gesperrt hat.

Nun zu meiner Geschichte.

Wir sind bei Ebay Gold-Powerseller mit 630 positiven Bewertungen und haben zum 01.07.09 einen Teilbereich der GmbH in eine neue GmbH ausgegliedert.

Der Mitgliedsname bei Ebay ist gleich dem Namen der neuen GmbH. Trotz dass die alte GmbH 100% Gesellschafter der neuen GmbH ist, hat Ebay uns dazu gewzungen, ein neues Mitgliedskonto zu eröffnen, da Mitgliedskonten nicht übertragbar sind.

Soweit so gut. Wir haben also ein neues Mitglieskonto eröffnet und bei 0 angefangen. Die letzten beiden Wochen war ich nur damit beschäftigt, Angebote wieder neu hochzufahren usw.

Nichtsahnend habe ich gestern morgen im Büro Outlook geöffnet und Mails von Ebay erhalten, dass Sie unseren Account (gewerblich) gesperrt haben, da wir gegen Grundsätze verstossen haben, welche sich darin begründen, dass wir in Zusammenhang mit einem Mitgliedskonto stehen, welches bei Ebay gesperr ist. Ich war erstmal total perplex.

Habe dann sofort bei Ebay angerufen und man hat mir den Mitgliedsnamen mitgeteilt, mit dem wir in Verbindung gebracht wurden und dann bin ich fast vom Stuhl gefallen.

Es handelt sich um ein Unternehmen, bei dem ich bis vor ca. eineinhalb Jahren als Mitarbeiterin tätig gewesen bin und dort die Ebay-Geschäfte abgewickelt habe. Dadurch waren auch meine persönlichen Daten bei Ebay hinterlegt. Aufgrund dessen, dass ich von unserer neuen GmbH nun Geschäftsführerin bin, wurden die persönlichen Daten natürlich auch hinterlegt.

Die Sperrung des anderen Mitglieds ist erst nach meinem Ausscheiden aus der Firma erfolgt. D.h. ich wusste davon nicht einmal etwas.

Ebay hat somit meine persönlichen Daten verglichen und damit gleichgesetzt, dass diese beiden Unternehmen zusammen hängen.

Es handelt sich weder um die gleiche Branche, noch um die gleiche Anschrift, noch um die gleichen vertretungsberechtigen Personen (Geschäftsführer).

Durch die Sperrrung gehen uns alleine an diesem Wochenende 10.000 Euro Umsatz verloren, da ja alle Auktionen mit der Sperrung beendet wurden.

Ebay ist im Moment unser hauptsächlicher Vertriebskanal und wir werden dadurch extremst in unseren alltäglichen Geschäftshandlungen eingeschränkt.

Nun meine Frage, ist es überhaupt rechtens, dass Ebay meine persönlichen Daten mit juristischen Personen gleichstellen darf?

Ich habe jetzt bereits eine Mail an den Kundenservice geschrieben, aber bis man hier eine Antwort erhält, wird wohl noch dauern.

Hat hier schon Jemand solche Erfahrungen gemacht?

Gruß Anja

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat hier schon Jemand solche Erfahrungen gemacht? <hr size=1 noshade>


Zumindest ist das Thema schon oft vorgetragen worden. Man kann es einigermaßen kurz auf einen Nenner bringen:

eBay kann sich seine User aussuchen! Es gibt einige Urteile dazu und alle haben die gleiche Tendenz. Gerade im letzten Jahr wurden so viele Mitglieder (auch große Powerseller) gesperrt wie nie zuvor.

quote:<hr size=1 noshade>Es handelt sich um ein Unternehmen, bei dem ich bis vor ca. eineinhalb Jahren als Mitarbeiterin tätig gewesen bin und dort die Ebay-Geschäfte abgewickelt habe. Dadurch waren auch meine persönlichen Daten bei Ebay hinterlegt. Aufgrund dessen, dass ich von unserer neuen GmbH nun Geschäftsführerin bin, wurden die persönlichen Daten natürlich auch hinterlegt. <hr size=1 noshade>


Das mag ohne Zweifel so sein, dennoch wird man sagen müssen, dass die Bedenken eBays nicht "ganz" sachfremd sind (im Gegensatz zu manchen anderen Sperrungen, wo noch nicht einmal der Grund der Sperrung verraten wurde, was dann aber von der Rechtsprechung mokiert wurde).

Es entspricht nun mal den gängigen Mustern, wenn bestimmte Namen immer mal wieder auftauchen, mal als Gesellschafter, mal als Geschäftsführer, mal als dies, mal als das. Wenn man sich einem solchen Verdacht ausgesetzt sieht, muss man versuchen, ihn auszuräumen, es gibt keine andere Möglichkeit.

Also muss man bestrebt sein, bei eBay einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, was zugegebenermaßen ziemlich schwierig ist. Das Hauptproblem in der Kommunikation mit eBay ist, diesem Unternehmen, das gerade in letzter Zeit noch eine Reihe von Mitarbeitern entlassen hat, obwohl es seit jeher schon eine Plage für User war, mit eBay in Kontakt zu treten, irgendetwas begreiflich zu machen.

Es hilft nichts, im Zweifel sollte man persönlich in der Zentrale in Dreilinden auftauchen und alles vorlegen, was man zu seiner Entlastung vorzuweisen hat. Hat jedenfalls in nicht wenigen Fällen mehr Erfolg gebracht, als monatelanges Palavern mit immer unterschiedlichen eBay Vertretern über die Hotline.


Links zum Thema:

Ebay: Wann darf ein Händleraccount gesperrt werden?

http://www.jurablogs.com/de/ebay-darf-haendleraccount-gesperrt-werden

Hier hat jemand eine vorläufige Freischaltung per Gerichtsbeschluss erreicht, es waren aber eher Begründungsfehler auf der eBay-Seite. Könnte mir vorstellen, dass man das nachgeholt hat oder den User anschließend fristgerecht gekündigt hat.

OLG Brandenburg
Beschluss v. 12.11.2008 - Az.: 6 W 183/08 - Freischaltung eines gesperrten eBay-Accounts
http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Brandenburg-20081112.html


http://testberichte.ebay.at/3-2-1-Ende-Sperrung-der-Mitgliedschaft-bei-eBay_W0QQugidZ10000000004897483

http://www.123recht.net/Eiliger-Rechtsschutz-gegen-unbegr%C3%BCndete-Ebay-Sperren-__a37235.html



http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-accountsperre.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil22.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil16.htm



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-- Editiert am 15.08.2009 11:54

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