Hallo,
ich bin gewerblicher Verkäufer bei eBay. Ein Kunde hat einen Artikel in einer Auktion ersteigert (kein Sofort Kauf) und möchte nun die Ware zurückgeben.
Muss ich die Ware zurücknehmen?
Gilt das Fernabfragegesetzt bei einer Internet Auktion?
Ja.
es gibt AG-Entscheidungen, die das verneinen. Mehrheitlich dürfte Ihre Frage aber zu bejahen sein, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt.
Steffen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde es jedenfalls als VK nicht riskieren, das bis zum (im Zweifel eher verbraucherfreundlichen) BGH durchzuexerzieren.
neeeeeeee das nun wirklich nicht! :-)
--- editiert vom Admin
Der BGH hat sich dazu nicht geäussert, demnach gilt bundeseinheitlich immer noch:
Bei Auktionen bei denen der Käufer den Endpreis durch sein Gebot bestimmt, gibt es kein Widerruf
Das ist eine Fehldeutung.
Solange es keine BGH-Leitlinie gibt, gilt "bundeseinheitlich" immer noch, daß die Gerichte im Einzelfall entscheiden.
Einen Grund zur Annahme, in der Mehrzahl würden die Gerichte das Bestehen eines Widerrufsrechts verneinen (wie Sie es suggerieren), gibt es nicht.
Die Tendenz einiger AG'e, das Widerrufsrecht (genau wie die Anbieterkennzeichnungspflicht u.a.) zu verneinen, dürfte sich wohl nicht durchsetzen - jedenfalls würde ich einem VK nicht dazu raten, sich hier auf den u.U. teuren Instanzenweg einzulassen.
Spätestens wenn mal jemand einen Artikel über 5000 EUR widerruft und der VK stur bleibt, landet das ganze endlich mal beim BGH und wir haben hoffentlich Klarheit.
--- editiert vom Admin
Die Frage dürfte seit dem Urteil des BGH vom 7. November 2001, Az: VIII ZR 13/01
, mit "Ja" zu beantworten sein. Für einen Fernabsatzvertrag, der in der Form einer Versteigerung geschlossen wurde (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB
), fehlt es an einem Zuschlag (vgl. § 156 BGB
), so jedenfalls der BGH.
Die Klage des Käufers scheint sich daher tatsächlich zu lohnen.
Aber das gilt ja nicht bundeseinheitlich, von daher müssten käufer klagen, und zwar gegen gültiges BGB. Ob sich das lohnt???
"Amateur" hat schon richtig dargestellt, daß der BGH wohl eher in Richtung "Online-Auktion ist kein §156 BGB
" tendiert.
Und klagen müßte man nur dahingehend, daß das letztgültig festgestellt wird.
Das ist sicherlich nicht als Klage "gegen gültiges BGB" zu verstehen. Andernfalls hätte ein gegenteilig urteilendes LG ja Rechtsbeugung begangen.
-- Editiert von Mareike am 13.04.2004 12:26:31
--- editiert vom Admin
bei einer ebay auktion handelt es sich um einen verkauf gegen höchstgebot und nicht um eine versteigerung gegen abgabe eines höchstgebotes und zuschlag durch einen auktionator, somit gilt bislang immer noch das fernabsatzgestz, incl. widerufsrecht, bei angabe in den agb´s, von mindestens 14 tagen.
ich würde es hier auch nicht darauf ankommen lassen.
gruss
miniway
Soweit ich informiert bin gibt es ein Urteil das Ebay Auktonen auch unter das Fenabsatzges. stellt,der Kunde müsste also 14 Tage haben um den Kauf zu widerrufen
--- editiert vom Admin
@Powerseller:
Das mögen Sie so sehen, auch wenn es rechtlich kaum haltbar ist.
Davon abgesehen sollte man doch einmal darüber nachdenken, was ebay überhaupt vom herkömmlichen Versandhandel unterscheidet (soweit es die Angebote gewerblicher Verkäufer betrifft): Allenfalls dass der Preis des Produktes zu Beginn noch nicht feststeht, sondern erst am Ende.
Glauben Sie wirklich, die EU (hat die Verbraucherschutzrichtlinie gemacht), der Bund (hat sie in das BGB umgesetzt) und die Gerichte (lesen das ganze dann) lassen sich verklapsen? Nein, um das Fernabsatzgesetz kommen die lieben gewerblichen Verkäufer auch mit ebay nicht herum.
Vielleicht sollte man auch einmal sehen, dass das Widerrufsrecht ja nicht nur verbraucherfreundlich ist. Die Stärkung der Verbraucherrechte führt doch ganz wesentlich dazu, dass dem Fernabsatzverkäufer überhaupt erst der Kredit entgegengebracht wird, bei ihm etwas zu erwerben.
Abgesehen von Büchern, CDs und ein paar Sachen, die ich ganz genau kenne, würde ich ansonsten jedenfalls nichts im Internet kaufen. Und wenn das noch ein paar andere Leute so sehen, wovon ich ausgehe, gäbe es bald nur noch ganz wenige Powerseller. Und das wollen wir doch wirklich nicht.
Und jetzt?
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