Gitarrenkauf: unzureichende Angaben des Verkäufers

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Linksrechts123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Gitarrenkauf: unzureichende Angaben des Verkäufers

Hallo!

Gerade eben habe ich die von mir erstandene E-Gitarre beim Verkäufer abgeholt und jetzt sehe ich zu Hause auf den zweiten Blick dass die zwar als gebraucht angegebene Gitarre schon deutliche Gebrauchsspuren hat.
Die mattweiße Oberfläche ist fast bräunlich und sieht aus als wäre sie in der Sonne gebleicht.

Aber hier was mich eigentlich richtig ärgert: An der Unterseite der Gitarre wurde offenbar rumgeschraubt.
Die Abdeckkappe über der Elektronik ist mit transparentem Tesa abgeklebt.


Hier ein Bild damit man weiß was und wo ich meine:
http://arkay.de/guitars/danelectro/dano59_009.jpg

Der Verkäufer hat die geklebte Unterseite auf keinem seiner Bilder gezeigt und auch nicht reingeschrieben dass an der Gitarre offenbar rumgeschraubt wurde.

Bei dem schlechten Licht bei dem Verkäufer habe ich dies nicht gesehen. Die E-Gitarre funktioniert aber zumindest - soweit ich sie jetzt getestet habe.

Habe ich noch irgendeine Chance auf Rückgabe oder zumindest Preisminderung?

Bin eher neu bei Ebay. Danke für die Hilfe

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Linksrechts123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Dazu muss ich ergänzen dass der Artikel eigentlich geliefert werden sollte, ich dem Verkäufer aber angeboten habe ihn abzuholen da wir aus der selben Stadt kommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber sind die Abdeckkappen nicht eh nur geklebt und nicht geschraubt bei den Modellen?

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich noch irgendeine Chance auf Rückgabe oder zumindest Preisminderung? <hr size=1 noshade>


Bei Privatverkauf sicher nicht, Gewerblich evtl. aber dagegen spricht das es ja kein wirklicher Fernabsatzvertrag gewesen ist. Sachmangel nach § 434 BGB halte ich für unwahrscheinlich, da das Objekt ja betrachtet und abgeholt wurde.
Eine Ebay-Artikelnummer wäre evtl. hilfreich.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Auf dem Foto konnte ich nichts von "herumgeschraubt" sehen, da fehlt einfach eine Kappe.
Da diese üblicherweise wohl mit dabei ist, könnte man die nachfordern oder - je nachdem was sie kostet - selbst kaufen. Ist eine Frage der Relation.



quote:<hr size=1 noshade>aber dagegen spricht das es ja kein wirklicher Fernabsatzvertrag gewesen ist. <hr size=1 noshade>

Natürlich ist das ein Fernabsatzvertrag.



quote:<hr size=1 noshade>Sachmangel nach § 434 BGB halte ich für unwahrscheinlich, da das Objekt ja betrachtet und abgeholt wurde. <hr size=1 noshade>

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Mangel bei Gefahrenübergang vorliegt.
Und dann könnte man je nach Sachverhalt noch arglistige Täuschung ins Spiel bringen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Moin.

quote:
Auf dem Foto konnte ich nichts von "herumgeschraubt" sehen, da fehlt einfach eine Kappe.
Da diese üblicherweise wohl mit dabei ist, könnte man die nachfordern oder - je nachdem was sie kostet - selbst kaufen. Ist eine Frage der Relation.


So wie ich das verstanden habe, war diese Kappe eben nicht verschraubt, sondern mit Tesa angeklebt. Also fehlte sie nicht.

quote:
Natürlich ist das ein Fernabsatzvertrag.

Dafür wäre es wichtig zu wissen, wie die Vereinbarung lautete. Denn wenn man nach dem "Kauf" über Ebay vereinbarte das Objekt bei der Abholung erst noch zu begutachten, dann kommt es imho nicht zu einem Fernabsatzvertrag.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Denn wenn man nach dem "Kauf" über Ebay vereinbarte das Objekt bei der Abholung erst noch zu begutachten, dann kommt es imho nicht zu einem Fernabsatzvertrag.


Mißverständlich formuliert. Wenn der Kaufvertrag über eBay geschlossen wurde (und nicht nur eine unverbindliche Kaufabsicht verhandelt), dann liegt Fernabsatz vor, egal was danach noch vereinbart wurde.
Ein "bei Nichtgefallen vor Ort Rücktritt möglich" vernichtet nicht den geschlossenen Fernabsatzvertrag.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Die Abdeckkappe über der Elektronik ist mit transparentem Tesa abgeklebt.

Und wie ist diese Kappe normal befestigt?
Geclipt? Geschraubt? Sind Clips abgebrochen?

Bei gebrauchten Artikeln kann es doch passieren, das ein Kappe nicht mehr (so gut) hält und man sich anderwertig behilft (festklebt).

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich noch irgendeine Chance auf Rückgabe oder zumindest Preisminderung? <hr size=1 noshade>



Fernabsatz mit 2wöchigem Widerrufsrecht wäre das nur beim Kauf vom Unternehmer, nicht vom Privaten.

Bei E-Gitarren ist es eher normal, daß die Tonabnehmer gegen bessere getauscht und die Potentiometer, die nach einiger Zeit "kratzen" getauscht werden. Mangel ist das nicht, eher im Gegenteil.

[Das mit der Abdeckung hättest du sehen können, siehe § 442 BGB , es wäre zumindest gewagt, deswegen gegen den Verkäufer vorzugehen.]

Halt, das hatte ich überlesen: "Bin eher neu bei Ebay."

Da gilt § 442 nicht, der Vertragsschluss ist entscheidend, der war vor der Übergabe.

Trotzdem, wenn das überhaupt als "Mangel" einzuschätzen ist, kommt jetzt die Beweislastumkehr erschwerend hinzu, wenn man die Gitarre so abgenommen und inzwischen daran "herumgebastelt" hat.

Wenn der Verkäufer jetzt einfach sagt "bei mir war das noch ok" hat man da schlechte Karten.


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-- Editiert asap am 20.08.2013 12:56

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Linksrechts123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Hallo, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber sind die Abdeckkappen nicht eh nur geklebt und nicht geschraubt bei den Modellen?


nein da ist normalerweise eine Schraube drin und geklebt sollte da nichts sein.
der Verkäufer hat nun auf meine Anfrage hin geantwortet dass die Abdeckkappe bei diesen Modellen von Haus aus locker sei und er nur mal nachsehen wollte wie die elektrik aussieht und dann die kappe fesgeklebt habe weil diese so locker sei...er habe nichts verändert und die Gitarre klinge genau so wie er sie bekommen habe.

Ich finde sie klingt sehr dünn und irgendwie schnarrig und schief.
Ein Freund von mir hat das gleiche Modell und seine klingt wesentlich druckvoller und schöner.
Ich werd das Gefühl nicht los dass ich da Schrott gekauft habe.
Muss sie wohl erstmal von Fachhänden durchchecken lassen wenn ich sie behalte.


quote:
Dafür wäre es wichtig zu wissen, wie die Vereinbarung lautete. Denn wenn man nach dem "Kauf" über Ebay vereinbarte das Objekt bei der Abholung erst noch zu begutachten, dann kommt es imho nicht zu einem Fernabsatzvertrag.


Nein ursprünglich sollte die Gitarre geliefert werden. Habe dafür auch 6,90 mehr bezahlt (welche ich nicht wieder eingefordert habe). Ich habe dem Verkäufer halt angeboten sie abzuholen da dies für mich naheliegend ist wenn man in der gleichen Stadt wohnt.

quote:

...arglistige Täuschung ins Spiel bringen.


Getäuscht fühle ich mich auf jeden Fall. Der Verkäufer hat in der Anzeige nicht erwähnt dass die Gitarre geöffnet wurde und auch kein Bild davon reingestellt.
In der email versicherte er zwar er habe nichts "rumgebastelt" aber wie oben beschrieben finde ich dass die Gitarre nicht so klingt wie sie sollte.

quote:
So wie ich das verstanden habe, war diese Kappe eben nicht verschraubt, sondern mit Tesa angeklebt. Also fehlte sie nicht.


Richtig. Die Kappe mag zwar von Haus aus etwas locker gewesen sein aber sicher nicht so dass man sie mit Tesa festkleben müsste. Die etwas "legere" Verarbeitung gehört wohl zum Vintage-Image der Marke, ist eher Low-Budget.
Aber Jimmy Page hatte auch so eine Gitarre auch wenn meine natürlich eine Nachbaut ist.

quote:

Und wie ist diese Kappe normal befestigt?
Geclipt? Geschraubt? Sind Clips abgebrochen?


Geschraubt

quote:
Bei gebrauchten Artikeln kann es doch passieren, das ein Kappe nicht mehr (so gut) hält und man sich anderwertig behilft (festklebt).


Ja aber dies muss man dann doch auch in der Auktion angeben/abbilden!? Wieso würde ein Verkäufer nicht einfach zugeben dass die Unterseite wegen "Altersschwäche" geklebt ist anstatt es zu verheimlichen?

quote:
Wenn der Verkäufer jetzt einfach sagt "bei mir war das noch ok" hat man da schlechte Karten.


Er hat in einer Mail auf meine Anfrage hin zugegeben die Gitarre geöffnet zu haben.

Danke für die Antworten bis jetzt. Weiß grad nicht was ich mit der Gitarre machen soll zumal sie wirklich im Vergleich zu dem baugleichen Modell eines Freundes auch anders klingt. Vielleicht kann man das einstellen/reparieren, aber wohl fühle ich mich mit der ganzen Sache nicht.
Die Gitarre wurde übringens als gebraucht aber in gutem Zustand und vollkommen funktionstüchtig angegeben.

-- Editiert Linksrechts123 am 20.08.2013 22:21

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