Google-Bewertung von (eigentlichen) Nicht-Kunden

22. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Google-Bewertung von (eigentlichen) Nicht-Kunden

Hallo zusammen,

darf man nur mit eigenen Kundenkontakt ein Unternehmen bewerten oder darf das auch ein Dritter?

Die Oma hat eine Reinigungsfirma beauftragt und war eigentlich zufrieden. Der Enkel wohnt bei der Oma und hat die Arbeiten/dazugehörige Rechnung gesehen - dieser bewertet das Unternehmen bei Google negativ.

Darf der Enkel überhaupt das Unternehmen bewerten?
Wie seht ihr das?




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130578 Beiträge, 41546x hilfreich)

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9986 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Darf der Enkel überhaupt das Unternehmen bewerten?


Kommt darauf an was er schreibt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Enkel hat bewertet: "Wir waren enttäuscht über den Preis der Firma".

Der Oma als Auftraggeberin waren aber die Preise vorab bekannt und hat das Preisangebot abgezeichnet und beauftragt. Die Oma als Auftraggeberin war auch nicht enttäuscht, sondern hat umgehend bezahlt.

Der Enkel war halt enttäuscht, dass die Oma ohne sein Wissen eine (kostenpflichtige) Reinigungsfirma beauftragt hat.

Daher bitte ich um Meinungen, ob der Enkel ohne direkte Geschäftsbeziehung das Unternehmen überhaupt bewerten kann.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat:
Daher bitte ich um Meinungen, ob der Enkel ohne direkte Geschäftsbeziehung das Unternehmen überhaupt bewerten kann.
Der Enkel hat doch eine direkte Beziehung. Er lebt doch in der Wohnung, die gereingt wurde.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40856 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Der Enkel hat bewertet: "Wir waren enttäuscht über den Preis der Firma".
Mehr nicht?

Zitat (von Was tun?):
darf man nur mit eigenen Kundenkontakt ein Unternehmen bewerten oder darf das auch ein Dritter?
Erzähl doch lieber, was das Unternehmen auf diese Bewertung geantwortet hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130578 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Daher bitte ich um Meinungen, ob der Enkel ohne direkte Geschäftsbeziehung das Unternehmen überhaupt bewerten kann.

Die Frage ist ja nun recht sinnlos ... Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat und man den entsprechenden Beleg sieht.

Juristisch ist es im übrigen völlig irrelevant, ob er es kann, hier zählt nur ob er es darf.

Sofern man die dazu gestellte Rückfrage beantworten mag, können wir zum "dürfen" gerne zielführend diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, der Enkel hat das Unternehmen negativ bewertet, weil (aus seiner Sicht) der Preis zu teuer war.

Der Unternehmer hat bei Google nun die Löschung der Bewertung beantragt, da der Bewerter unbekannt ist bzw. der Enkel wurde nun von Google um Stellungnahme gebeten, da die Bewertung evtl. entfernt werden müsse.

Daher die ursprüngliche Frage, ob man ohne "direkten" Geschäftskontakt ein Unternehmen bewerten darf oder ob auch ein Dritter ein Unternehmen bewerten darf?

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Daher die ursprüngliche Frage, ob man ohne "direkten" Geschäftskontakt ein Unternehmen bewerten darf oder ob auch ein Dritter ein Unternehmen bewerten darf?
Es ist doch kein Dritter. Er hat die Leistung in Anspruch genommen, egal wer die Leistung bestellt und bezahlt hat.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Darf der Enkel überhaupt das Unternehmen bewerten?
Ja, denn jeder darf Bewertungen bei google abgeben. Die müssen lediglich inhaltlich korrekt (am besten auch nachweisbar) sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40856 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Der Unternehmer hat bei Google nun die Löschung der Bewertung beantragt, da der Bewerter unbekannt ist
Danke, das macht Sinn.
Zitat (von Was tun?):
der Enkel wurde nun von Google um Stellungnahme gebeten, da die Bewertung evtl. entfernt werden müsse.
Auch das ist nachvollziehbar.
Wenn du Stellung nimmst und kurz den Zusammenhang erklärst, wird google entscheiden.

Woher sollte die R-Firma wissen, dass du der Enkel bist, sogar bei deiner Oma wohnst und dass du mit dem Preis-Leistungsverhälnis nicht zufrieden warst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
darf man nur mit eigenen Kundenkontakt ein Unternehmen bewerten oder darf das auch ein Dritter?


Grundsaetzlich darf das auch ein Dritter, sofern die Aussagen im Zweifel beweisbar wahr (oder reine Meinungsaeusserungen, die keine Schmaehkritik darstellen) sind und die Richtlinien der Bewertungsplattform das nicht wirksam untersagen.

Dummes Beispiel, wenn ich als Passant mitbekomme, wie unverschaemt ein Kellner im Strassencafe die Kunden behandelt, warum sollte ich darueber keine Bewertung schreiben duerfen?

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#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1836 Beiträge, 724x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Der Enkel hat bewertet: "Wir waren enttäuscht über den Preis der Firma".


Der Betreiber der Bewertungsplattform kann seinen Nutzern vertraglich das Recht einräumen, unter Einhaltung bestimmter Vertragsbestimmungen Rezensionen über Unternehmen bzw. deren Dienstleistungen verfassen zu dürfen. Bei Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen ( z.B. "keine Rezensionen über Dienstleistungen für Hunde mit dunkelbraunem Fell" ) wäre der Plattformbetreiber berechtigt, wegen des vertragswidrigen Verhaltens den Nutzungsvertrag zu kündigen und/oder die Erlaubnis zur künftigen Nutzung der Rezensionsmöglichkeit zu kündigen usw.

Über den Inhalt einzelner Nutzungsbestimmungen bzw. über deren Auslegung und darauf gegründete Sanktionen des Plattformbetreibers könnte ( notfalls gerichtlich ) gestritten werden.

Zitat (von Was tun?):
Der Enkel hat bewertet: "Wir waren enttäuscht über den Preis der Firma".


Das wäre als Meinungsäußerung jedenfalls erlaubt und könnte von der gemeinten Firma nicht untersagt werden.

Die Äußerung hält sich allerdings möglicherweise nicht im ( streng verstandenen ) Rahmen von Rezensionsbedingungen, weil hier keine Meinung ( "Wertung" ) über eine erbrachte Leistung geäußert wird, sondern über ein tatsächlich erlebtes Gefühl ( "Enttäuschung" ) berichtet wird, welches zudem nichteinmal aus einer ( nicht erfüllten) Erwartung eines Merkmals der Dienstleistung herrührt, sondern aus dem Preis. ( Erst recht wenn wie hier nicht die Umstände der Preis-Einigung den Rezensenten "enttäuschen" ( etwa weil er sie für unlauter / übervorteilend halten will ), sondern wenn er über die Unbelehrbarkeit, Gutmütigkeit und Verschwendungsneigung seiner Großmutter "enttäuscht" ist, freiwillig solche Preise zu vereinbaren. )

Dass der Enkel "nur" ( immerhin naher ) Verwandter der Auftraggeberin "Oma" ist, berechtigt den Plattformbetreiber nicht, ihm Rezensionen "aus eigenem Erleben" über das Unternehmen bzw. die von "Oma" erhaltenen Dienstleistungen / Leistungsergebnisse des Unternehmens zu verbieten.

RK

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#13
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Meinungen und Sichtweisen, die mehr sehr geholfen haben!

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130578 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Dummes Beispiel, wenn ich als Passant mitbekomme, wie unverschaemt ein Kellner im Strassencafe die Kunden behandelt

Kein dummes Beispiel, sondern sogar sehr lebensnah.



Zitat (von BigiBigiBigi):
warum sollte ich darueber keine Bewertung schreiben duerfen?

Weil die vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. der jeweiligen Plattform das nicht ermöglichen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil die vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. der jeweiligen Plattform das nicht ermöglichen.


Daraus erwaechst aber per se noch kein Anspruch des Bewerteten gegen mich oder die Plattform. Nur haette ich gegen die Plattform keine Handhabe, wenn sie die Bewertung loescht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130578 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Daraus erwaechst aber per se noch kein Anspruch des Bewerteten gegen mich oder die Plattform.

Gegenüber der Plattform erwächst durchaus der Anspruch der Unterlassung, hier das sie keine vertragswidrigen Inhalte zulässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Der Enkel war halt enttäuscht, dass die Oma ohne sein Wissen eine (kostenpflichtige) Reinigungsfirma beauftragt hat.

Die Oma ist Auftraggeberin und bezahlt. Hat der Enkel eine Vorsorgevollmacht und darf alles für die Oma regeln, dann hätte er den Vertrag lösen können.
Zitat (von Was tun?):
Also, der Enkel hat das Unternehmen negativ bewertet, weil (aus seiner Sicht) der Preis zu teuer war.

Hat der Enkel Einblick was Reinigungsunternehmen-in der Regel verlangen? Wie hoch war z.b. der Stundenlohn in diesem Unternehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gegenüber der Plattform erwächst durchaus der Anspruch der Unterlassung, hier das sie keine vertragswidrigen Inhalte zulässt.


Wenn die Plattform von den *Bewertenden* bestimmte Dinge verlangt, wieso sollte sich daraus ein Anspruch der *Bewerteten* ergeben, die Plattform dazu zu zwingen, sich daran zu halten? Der Bewertete hat mit der Plattform doch keinerlei Vertrag, aus der sich so ein Anspruch ergeben könnte.

Mal dumm gesagt, wenn ich mit der Telekom vereinbart habe "ich werde Harry von Sell niemals in einem Forum antworten", wo wäre *dein* Rechtsanspruch, das durchzusetzen?

1x Hilfreiche Antwort

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