Großes Problem mit Ebay Verkäufer

24. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
flo-phie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Großes Problem mit Ebay Verkäufer

Hallo,

Habe ein Artikel bei Ebay ersteiget der als neu ausgezeichnet war nach erhalt war ich richtig sauer da es sich nur um gebrauchte ware handelte,daraufhin habe ich mich mit den Verkäufer nochmals inverbindung gesetzt.Nach mehrmaligen E-Mail verkehr sind wir uns einig geworden das ich den Artikel zurückschicke was ich natürlich auch getan habe,nun mein Problem der Verkäufer überweist mir das Geld nicht zurückWas kann ich eventuell machen habe auch schon mehrfach Fristen gesetzt aber nichts tut sich.
Kann man den Käufer Strafrechtlich was anhaben oder geht es nur auf dem zivilrechtlichen weg?Kann man ohne Probleme ein Mahnbescheid beantragen? Bitte um Dringende Hilfe.

Vielen Dank im Vorraus.

Mfg

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peka
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe dieses Problem auch. Habe mich in der 60 Tagefrist an e-bay gewandt und Käuferschutz beantragt, kostet allerdings 25€. E-bay fordert den Verkäufer noch mal auf zu zahlen. Wenn er zahlt ist es o.k., wenn nicht werde ich den Restbetrag über einen Anwalt einfordern, bin im Rechtschutz. Die Ware hatte ich dem Verkäufer als Paket mit Rückschein geschickt. Ich verfolge z.Zt. seine Aktivitäten bei e-bay und Bewertungen, damit ich im Falle einer Rechtsklage vielleicht noch Mitstreiter finde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Schauen Sie mal in die Bedingungen Ihrer Rechtschutzversicherung - manche werden da Ihr blaues Wunder erleben :

nur eine Handvoll der am Markt befindlichen Versicherungen schließen Rechtstreitigkeiten aus Handelsaktivitäten im Internet mit ein - leider , und die ,die es tun , sind mit Verlaub "*******eteuer" und lohnen sich deßhalb für den Durchschnittsuser kaum :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peka
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

habe gerade meine Versicherungsunterlagen durchgesehen und festgestellt, ich habe dafür Anspruch auf Rechtsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

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