Liebe Communtity,
ich brauche rat in der Sache. Ich (gewerblicher Verkäufer) habe ein großes Werbestahlgerüst verkauft, das mehrere 100 kg wiegt und mit einem Kran abgebaut werden muss. Es gab ein Höchstgebot mit 1 Euro (gewerblicher Käufer). Der Käufer hat den Artikel auch bezahlt, allerdings holt er diesen nicht ab.
In der Artikelbeschreibung war nichts vermerkt, dass der Käufer zur Abholung verpflichtet ist.
Kann ich dennoch die Abholung durch den Käufer, notfalls über den Rechtsweg, erzwingen?
Ich wäre sehr dankbar, über eure Hilfe! LG Martina
Großes Werbestahlgestell versteigert auf Ebay zum Höchstgebot von € 1 - nun holt Käufer das Gerüst n
1. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2018 | 09:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Großes Werbestahlgestell versteigert auf Ebay zum Höchstgebot von € 1 - nun holt Käufer das Gerüst n
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. August 2018 | 09:48
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIn der Artikelbeschreibung war nichts vermerkt, dass der Käufer zur Abholung verpflichtet ist. :
Sondern? Da wird ja irgendwas stehen. Lieferung oder Selbstabholung.
#2
Antwort vom 1. August 2018 | 10:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klar, der Artikel war mit Selbstabholung gekennzeichnet.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. August 2018 | 11:20
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatKann ich dennoch die Abholung durch den Käufer, notfalls über den Rechtsweg, erzwingen? :
Ja, natürlich. Zunächst unter Fristsetzung nachweislich (Zustellung per Gerichtsvollzieher) zur Abholung auffordern. Danach dann einen Anwalt damit beauftragen, die Abholung einzuklagen.
Ob das ganze Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
#4
Antwort vom 1. August 2018 | 15:49
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDanach dann einen Anwalt damit beauftragen, die Abholung und die seit Fristablauf eingetretenen Lagerkosten einzuklagen. :
FIFY
-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2018 15:49
Und jetzt?
Schon
267.047
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
33 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten