Großes Werbestahlgestell versteigert auf Ebay zum Höchstgebot von € 1 - nun holt Käufer das Gerüst n

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Captain22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Großes Werbestahlgestell versteigert auf Ebay zum Höchstgebot von € 1 - nun holt Käufer das Gerüst n

Liebe Communtity,

ich brauche rat in der Sache. Ich (gewerblicher Verkäufer) habe ein großes Werbestahlgerüst verkauft, das mehrere 100 kg wiegt und mit einem Kran abgebaut werden muss. Es gab ein Höchstgebot mit 1 Euro (gewerblicher Käufer). Der Käufer hat den Artikel auch bezahlt, allerdings holt er diesen nicht ab.

In der Artikelbeschreibung war nichts vermerkt, dass der Käufer zur Abholung verpflichtet ist.

Kann ich dennoch die Abholung durch den Käufer, notfalls über den Rechtsweg, erzwingen?


Ich wäre sehr dankbar, über eure Hilfe! LG Martina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Captain22):
In der Artikelbeschreibung war nichts vermerkt, dass der Käufer zur Abholung verpflichtet ist.


Sondern? Da wird ja irgendwas stehen. Lieferung oder Selbstabholung.

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#2
 Von 
Captain22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, der Artikel war mit Selbstabholung gekennzeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Captain22):
Kann ich dennoch die Abholung durch den Käufer, notfalls über den Rechtsweg, erzwingen?


Ja, natürlich. Zunächst unter Fristsetzung nachweislich (Zustellung per Gerichtsvollzieher) zur Abholung auffordern. Danach dann einen Anwalt damit beauftragen, die Abholung einzuklagen.

Ob das ganze Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Danach dann einen Anwalt damit beauftragen, die Abholung und die seit Fristablauf eingetretenen Lagerkosten einzuklagen.


FIFY ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2018 15:49

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