Gutgläubiger Erwerb eBay Kleinanzeigen?

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
tmex27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Gutgläubiger Erwerb eBay Kleinanzeigen?

Hallo,

ich habe vor einer Woche ein Smartphone über eBay Kleinanzeigen bei einem privaten Anbieter erworben. Die Bezahlung erfolgte per Paypal und die Auslieferung mit versicherten Versand.

Laut Beschreibung, ein zwei Wochen altes Handy mit Rechnung.

Gestern habe ich das Paket von der Postfiliale abgeholt.

Nach dem Öffnen des Paketes habe ich die Rechnung gesehen und festgestellt, dass die Bezahlung in Raten erfolgt und somit das Smartphone noch nicht vollständig bezahlt wurden ist.

Laut Rechnung wurde der Artikel Mitte November erworben und die erste Rate war Gestern fällig.

Dass das Smartphone noch nicht bezahlt wurden ist und somit der Verkäufer eigentlich gar kein Eigentumsrecht hat/hatte, wurde weder aus der Anzeige, noch aus der Kommunikation mit dem Verkäufer ersichtlich. Wie schon oben geschrieben, wurde dies erst nach Annahme und Öffnen des Paketes ersichtlich.

Nach Feststellung habe ich den Verkäufer kontaktiert und bezüglich der Rechnung angesprochen. Dieser hat mir versichert bzw. bestätigt, dass die Raten durch den Erlös dieses
Verkaufes vollständig abbezahlt wurden sind.


Habe ich Eigentum erworben an dem Smartphone, also handelt es sich um gutgläubigen Erwerb?

Wenn ja, dann einfach nichts weiter tun?

Wenn nein, wie soll ich dann vorgehen?
Den „Kaufvertrag" anfechten. Das Geld zurückfordern und das Smartphone zurückschicken?




Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von tmex27):
Dass das Smartphone noch nicht bezahlt wurden ist und somit der Verkäufer eigentlich gar kein Eigentumsrecht hat/hatte
Wie kommt man darauf?

Zitat (von tmex27):
Habe ich Eigentum erworben an dem Smartphone, also handelt es sich um gutgläubigen Erwerb?
Ich wüsste aus den Schilderungen nichts, was dagegen spricht.

Zitat (von tmex27):
Wenn ja, dann einfach nichts weiter tun?

Naja, man hat ein Smartphone gekauft, es bezahlt und die Ware bekommen. Ob der Verkäufer seinen privaten Verpflichtungen nachkommt, kann einem eigentlich egal sein.

Zitat (von tmex27):
Den „Kaufvertrag" anfechten. Das Geld zurückfordern und das Smartphone zurückschicken?
Ich sehe dazu keine Rechtsgrundlage.

-- Editiert von NaibaF123 am 06.12.2019 10:24

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von tmex27):
Habe ich Eigentum erworben an dem Smartphone
Ja
Zitat (von tmex27):
handelt es sich um gutgläubigen Erwerb?
ich kann die Voraussetzunen dafür nicht erkennen
Zitat (von tmex27):
Wenn ja, dann einfach nichts weiter tun?
Ja. Du hast gekauft, bezahlt und die Ware erhalten. Fertig

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