HIILFE!!! Einnahmen-Überschuß-Rechnung

24. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Soultwins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
HIILFE!!! Einnahmen-Überschuß-Rechnung

Ich habe seit Beginn diesen Jahres unseren Online Shop angemeldet. Haben haufenweise Seiten im Internet abgeklappert und versucht uns schlau zu machen...wir verkaufen gebrauchte Ware, die wir von PRIVATLEUTEN ankaufen. Wie ist das da eigentlich mit Rechnungen? Privatleute dürfen ja keine Rechnungen ausstellen, oder? Muß man als Kleingewerbetreibender eigentlich für jeden Geschäftsvorfall eine Rechnung haben?
Mußte bis zum 20. Februar diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt schicken...und warte jetzt nervös auf die weitere Post...
Bei einem Umsatz noch unter 16000 Euro im Jahr mit wieviel Prozent Steuern dürfte ich da denn ungefähr rechnen?

Und noch ne kleine Frage zur "einfachen" Buchführung. Der Online Shop ist in unserer privaten Wohnung (Eigentumswohnung, aber erst in 18 Jahren abbezahlt), muß ich da die monatliche Kreditrate als Privatentnahme oder geschäftlich(und als was?) buchen?

Ich hoffe uns kann schnell jemand helfen!!! Vielen lieben Dank schonmal für eventuelle Antworten!!!

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"Soultwins Silke&Mike"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1822
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ihr 2!

Ich habe im Prinzip dir gleiche Frage nur mit dem Unterschied daß ich noch nicht so weit bin. Wir wollen unser Gewerbe demnächst er anmelden.
Macht Ihr das nebenher oder als Haupttätigkeit?
Meine Frage wäre ob das stimmt, daß man zum Umsatz auch den Lohn zurechnen muß, den man normal beim Arbeitgeber verdient. Spricht: dann kommt man automatisch über den Mindestbetrag und muß also ab dem ersten Euro den Gewinn versteuern.

Ist das richtig?

Diese Auskunft bekam ich übrigens vom Finanzamt.

Gruß
Bianca

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

ich versuch mal ein paar Fragen zu beantworten:

Wenn Du bei Privatleuten einkaufst, können die Dir keine Rechnung mit MwSt ausstellen, aber Du kannst denen natürlich eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausstellen. Wenn Du diese Quittung dann nicht in der Einnahme-Überschuss-Rechnung mit angeben würdest, dann wäre das ja zu Deinem Nachteil - Deine Verkaufsrechnung musst Du angeben - und damit nicht alles als "Gewinn" gebucht wird, brauchst Du die Quittungen um die Ausgaben gegenbuchen zu können.

Einen Beleg für jede Buchung brauchst Du auch als Kleingewerbebetreibender.

Bezüglich der Steuern: Bei dem Umsatz dürfte Gewerbesteuer anfallen - die Höhe ist abhängig vom Standort. Der Gewinn und nicht der Umsatz muss bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und wird hier nach dem persönlichen Steuersatz besteuert (bin mir hier aber nicht 100% sicher).

Zur Wohnung: Eigentlich dürfte die Privatsache sein - aber es ist vielleicht möglich ein Zimmer an die Firma zu vermieten und diese Miete dann als Ausgaben der Firma zu verbuchen.


Zu Bianca:
Nicht der Umsatz, sondern der Gewinn aus dem Gewerbe wird mit dem sonstigen Einkommen zusammen gerechnet und dann gesamt versteuert.

Da ich kein Steuerberater bin, keine Garantie auf die Auskünfte ;)

Gruss
MCNeubert

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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#3
 Von 
Soultwins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi an Alle!

Vielen Dank schonmal für Eure BLITZantworten!!! Zu Bianca: das SELBE WAS MCNeubert sagt, kann ich bestätigen, hab ich im Internet gelesen, mich wunderts das das Finanzamt was anderes sagt. Wir betreiben das zur Zeit hauptberuflich.
Vielen Dank erstmal MCNeubert für die lange detaillierte Antwort, hast uns schon sehr weitergeholfen! Ich hab halt gelesen das unter 16000Euro nur Einkommenssteuer anfallen soll. Mich würd interessieren wo ich nachschauen kann, wie hoch die ist.
Okay, mit Quittungen. Es kam auch schonmal vor, das ich bei Ebay was ersteigert hab, es mir nicht gefallen hat und ich es einfach teuer weiterversteigert hab. Reicht dann da anstelle der Quittung die Ebay Aktionsende Seite, wenn der Kauf bei einem Privatmann war? Welche Belege brauche ich eigentlich von meinen ganzen Ebayverkäufen?Muß ich da meine von meinem Shop ausgestellten Kundenrechnungen nochmal ausdrucken, oder die Auktionsende Seiten? Oder Beides? Manchmal liest man ja bei Ebay: Bitte drucken Sie dieses Formular für Ihre Unterlagen aus, da diese Seite nur kurze Zeit verfügbar ist. Das steht auf Seiten, wo Auktionen ohne Gebot ausgelauen sind.
Weiß zufällig jemand wie man in der Einnahmen-Überschuß-Rechnung die Ebaygebühren bucht? Einzeln, von jedem verkauften Artikel die jeweilige Gebühr? Oder einmal im Monat halt die Ebayrechnung?
Tausend Dank schonmal. :)


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"Soultwins Silke&Mike"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

noch 'ne Frage dazu:

wenn ich jetzt die gebrauchten Gegenstände, die ich teurer weiterkaufe, auf dem Flohmarkt kaufe - wie mache ich das mit dem Beleg ?
Kein Mensch läuft mit einem Quittungsblock über den Flohmarkt.
OK -es gibt beim Finanzamt die Sache mit dem "glaubhaft darstellen".
Was aber mache ich, wenn die Jungs sich aber zickig anstellen und Belge wollen. U.U. sogar für zurückliegende Zeiträume zu denen man einfach keine Belege mehr hat ???!?

Falls hier keine Steuerberater in diesem Forum "anwesend" sind - kennt jemand ein entsprechendes Forum ?



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#5
 Von 
Kleinerstern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bin neu hier und habe mir gerade eurer "Problem" durchgelesen. Also das mit der Gewerbesteuer stimmt nicht so ganz. Gewerbesteuer wird erst erhoben bei einem Gewinn von über 24.500 EUR!!! Wohl bemerkt GEWINN nicht Umsatz.
Da ich davon ausgehe, dass Silke&Mike als Kleinunternehmer besteuert werden brauchen sie keine Angst vor der Gewerbesteuer haben, die fällt da nicht an.

Die Höhe der Einkommensteuer die für das Gewerbe zu zahlen sind kann man nicht so pauschal sagen. Es kommt auch auf die übrigen Einkünfte an. Die dann gemeinsam versteuert werden.

Nun zu der Eigentumswohnung:

Da Silke&Mike ihr Gewerbe in dieser tätigen und dafür bestimmt wenigstens einen Raum dafür nutzen, können sie die gesamten m² der Wohnung ins Verhältnis der gewerblich genutzten Fläche setzen und den daraus resultierenden Prozentsatz aller für die Wohnung anfallenden Kosten mit als Ausgabe in der E/Ü ansetzen.

Ich hoffe ich habe euch ein wenig weiter geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrisvandigh1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
zum Thema Belge: Du kannst Dir sogenannte Eigenbelege ausstellen.
Diese bieten sich hauptsächlich bei Fohmarktkäufen an.
Notiere die gekaufte Ware, den EK Preis sowie das Datum und den Ort des Kaufs.
Bei den Verkaufsbelegen am besten die E-Bay Mitteilungen über den erfolgreichen Verkauf ausdrucken und aufbewahren (wenn möglich sortiert nach Daum usw.)
Wie schon oben beschrieben zum Thema Einkommensteuer.
Wieviel Steuer anfällt lässt sich nicht einfach beantworten.
Wie die Überschrift des Themas gehts hier um eine Einnamhe Überschuß Rechnung.
d.h. Ihr stellt alle Einnahmen den Ausgaben gegenüber.
Ausgaben sind z.B. E-Bay Gebühren, Verpackungsmaterial, Wareneinkäufe, betriebliche Fahrtkosten, Abschreibungen etc etc. hier gegenüber stellt Ihr eure Einnahmen aus E-Bay Verkäufen. Zum Thema Umsatzsteuer: Als sogenannte Kleinunternehmer kann man auf eine Ausweisung der USt verzichten allerdings sind hier sehr enge Spielregeln gesetzt. Um als Kleinunternehmer zu gelten müsst Ihr gewisse Umsatzgrenzen unterschreiten.
Der Vorteil Ihr habt weniger Verwaltungsaufwand, der Nachteil Ihr könnt auch keine Vorsteuer aus euren Einkaufsrechnungen geltend machen.
Sollte sich nach eurer Einnahmen Überschußrechnung (die übrigens das ganze steuerliche Jahr erfasst) herausstellen, das Ihr keinen Gewinn sondern einen Verlust erwirtschaftet habt. Dann gibts sogar etwas vom Finanzamt zurück, vorrausgesetzt Ihr habe unter dem Jahr auf eure anderen Einnahmen Steuern bezahlt.
Na ja könnte noch ewig weiterschreiben aber ich glaube die Grundregeln dürftten nun bekannt sein.
Gruß
chris

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

Chris, sehr gut und alles richtig!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Melden Sie sich bei der Industrie und Handelskammer für ein Existenzgründer-Seminar an . Dort werden auch die steuerlichen Aspekte behandelt . Das ist vergleichsweise günstig und eine lohnende Investition ,die gleichzeitig wieder steuermindernd anzusetzen ist :) .

Auch sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Er hilft Fehler vermeiden , die langfristig teuer kommen könnten.

Denken Sie daran ,daß der Hauer im zweiten spätestens im dritten Jahr kommt.

Steuer für das vergangende Jahr, das laufende und die Vorrauszahlung für das zukünftig kommende Jahr.

Es kann Ihnen passieren ,daß das Finanzamt zu diesem Zeitpunkt zu der Feststellung kommt ,daß keine Gewinnerzielungsabsicht/ bzw. Möglichkeit besteht und Ihnen rückwirkend die gewinnmindernd angesetzten Steuervorteile für Ihre Ausgaben streicht und Sie diese auch noch nachversteuern müssen.

Planen sie dies alles im Rahmen Ihrer Gewinnentnahmen ein und schaffen sich rechtzeitig ein ausreichendes Polster.

Wie gesagt ,eine Beratung durch einen Steuerberater ist eine lohnende Investition.

0x Hilfreiche Antwort

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