hallo zusammen!
ich habe folgendes problem:
ich habe bei ebay eine eintrittskarte (zum originalpreis)
für das gestrige basketball spiel usa-italien verkauft,
da ich selber leider nicht konnte.
die auktion endete am 23.07., aufgrund der kurzen zeit
bis zum spiel vereinbarte ich mit dem käufer einen
versand per nachnahme. da es innerhalb deutschlands wohl
keine nachnahme mehr gibt, schickte ich die karte per
einschreiben los und zwar an die adresse, die ebay mir
übermittelt hatte. nun kam das einschreiben jedoch wieder
an mich zurück mit dem vermerk "empfänger nicht bekannt"!
ich schrieb dies dem käufer und er teilte mir mit, dass er
umgezogen sei und vergessen hatte, dies bei ebay zu hinter-
legen und es mir mitzuteilen. nachdem ich das einschreiben
aufgegeben hatte, habe ich ihm den beleg per e-mail
geschickt und selbst da hatte er mir den fehler nicht
mitgeteilt!
ich schickte den brief also noch einmal los und erhielt
gestern die mitteilung, dass die karte nicht angekommen
wäre und er somit nicht hingehen könne!
wie sieht es jetzt mit der bezahlung aus! kann ich auf
zahlung bestehen? ich habe ja schließlich alles nur
erdenkliche getan, damit er seine karte bekommt. der
fehler liegt doch bei ihm, da er die richtige adresse
nicht mitgeteilt hat, oder?
mit der bitte um hilfe!
danke und gruss,
ebbe11
HILFE! Muss Käufer bei Selbstverschulden zahlen???
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Klar gibts noch die gute alte teure Nachnahme
http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=860
Ich denke schon das sie auf die Bezahlung bestehen können, sie haben ihren Part erfüllt.
Schliesslich ist jeder eBayer für Aktualität seiner Daten selbst verantwortlich.
Ich glaub wir hatten so ein Thema schonmal... weiß aber nichtmehr was dabei rausgekommen ist.
In meinen Mails an Käufer schreib ich trotzdem immernoch sowas wie:
"...geht die Ware an die in eBay aufgeführte Adresse raus.
...Für Änderungen der Lieferadresse oder der Versandart... antworten sie bitte..."
Das Versandrisiko liegt bei Privatverkäufen beim Käufer. Wenn er die Karte dringend braucht, muß er zumindest für eine korrekte Postadresse sorgen, ggf. auch den Verkäufer anweisen, per Expreßsendung zu versenden (wobei die Kosten natürlich zu seinen Lasten gehen).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
gewerblich kann man dann haftbar machen (wenn K ihm nicht eine korrekte adresse mitteilt)?
also, in meinem text für die zahlungsaufforderung habe ich einen passus, der wie folgt lautet:"Höre ich nichts anderes von Dir, gehe ich davon aus, dass mir ebay die richtige Adresse übermittelt hat!!!
Ich bin nicht verantwortlich für verlorengegangene Ware! "
also mehr kann ich nicht tun und bin jetzt gespannt, wie er sich verhält!
danke für die bisherigen antworten!
gruss,
ebbe11
@trebor
Ich glaube, das ist der einzige Fall, wo man einen gewerblichen Vk nicht haftbar machen kann.
hallo,
ich bin kein gewerblicher verkäufer!
gruss,
ebbe11
Spielt in dem Fall ja auch keine Rolle.
@ebbe11
Das hat auch niemand behauptet, wäre in diesem Fall, wie Trebor schon sagte, auch nicht von Interesse.
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