!!!HIlfe!!! Internetabzocke! 140,-- Euro weg!

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Haselnuss2004
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
!!!HIlfe!!! Internetabzocke! 140,-- Euro weg!

Halllo,

habe da eine Frage!
Ein Kollege von mir hat vor ca. 2 Monaten Anabolika bei einem Typen in Deutschland gekauft, per Emailkontakt.
Der lieferte aber nie und meinte, dass sein Händler ihn auch betrogen hätte und dass das Geld weg sei, außerdem hätte die Polizei ihn auch gefasst und ein Vermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wegen früherer Delikte mit Anabolka!
Wie kann mein Kollege sein Geld (Euro 140,--) sich wiederholen? Kann er ihn anzeigen?
Bekommt mein Kollege auch ne Strafe wenn er den Typen anzeigt?
Er hat nur Email-Adresse und Kontodaten!
Bitte um Hilfe!!!!!!!!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

April ist noch nich

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselnuss2004
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie April ist noch nicht?? Ich brauche keine Scherze sondern Antworten für meinen Kollegen! Meint ihr er meint es nicht ernst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Du kannst doch nicht erwarten, dass man verbotene Substanzen kaufen kann und wenn der "Lieferant" nicht liefern kann, dass man dann Anspruch auf Rückzahlung hätte????

Nee oder? Das ist zwar dumm gelaufen aber geh mal zur Polizei und sag: Guten Tag, habe Anabolika gekauft und der Typ liefert das nicht...

Da sag ich nur: Holland in Not!!!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Oja, mach ma Anzeige.

Und wieso denn über Email.Gibts doch in jedem gut sortiertem Fitness-Center ;-)))

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wo ist das Problem :

Betrugsanzeige und Mahnverfahren bzw. Zahlungsklage - das Regelvorgehen sollten wir ja nun zur Genüge kennen ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Aber dann auch daran denken, das man selbst in Verdacht kommen kann, wenn es sich um eine verbotene Substanz handelt.

Dann geht der Schuss nach hinten los.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Endlich wieder ein richtiger Troll...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ist denn Anabolika wirklich verboten? Ich dachte nicht - kann mich aber auch irren.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Das ist der Punkt :

Der Kauf und Besitz ist durch keine gesetzlichen Regelungen beschränkt bzw. gibt es hier keinerlei strafrechtliche Aspekte .

Wäre ja auch noch schöner , wenn der Gesetzgeber meinen würde, das Schrumpfen der Hoden auf Erbsengröße würde ihn etwas angehen ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

@pssst
...warum nicht,wo der Gesetzgeber doch meint,die Induktion veränderter Bewußtseinszustände durch Einnahme von pflanzlichen (also Natur-) Produkten ginge ihn was an...;)

-- Editiert von schnee-einsiedel am 11.01.2005 12:11:58

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die Frage ist doch einfach, ob der Wirkstoff des Anabolika auf der Liste der verbotenen Drogen steht (wie z.b. LysergSäureDiäthylamid aus den lustigen Pilzen).
Das denke ich jedoch nicht. Von daher wäre der Verkauf doch auch nicht illegal (außer wiederum wenns unter Arzneimittelregelung fällt).
Seh ich das etwa falsch?

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

..auf die Grösse einer Haselnuss :-)

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

...jedoch mit der Konsistenz einer reifen Tomate (sprich weich).

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kenn mich nicht aus, ob es verboten ist.

Wenn es jedoch nicht verboten ist, kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen, die finden über die Bankverbindung raus, wer dahinter steckt.

Und was soll der Satz, seine Händler haben ihn auch im Stich gelassen ??

Wie kann man etwas verkaufen, was man noch nicht hat ?

-----------------
"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

nun das scheint eine billige ausrede zu sein mit den lieferanten, die ihn im stich lassen....

und wenn man sich nicht auskennt mit verbotenen und erlaubten substanzen, ist es schon mal heikel, das zu kaufen. also würde ich mich schnell an den pc setzen und nach den inhaltsstoffen (ich hoffe mal, sie wiseen die - oder wissen sie auch nicht, was da drin ist in den sachen, die sie gekauft haben???)

alternativ in die apotheke, auf dumm machen und fragen, ob das verboten ist oder nicht...ich weiß, ist blöd, aber die sollten das doch wissen....

aber jetzt einfach zur polizei gehen - hinterher ist das irgendein hammerzeug - dann würde ich mal sagen: dumm gelaufen...



-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Anabolika / Katabolika / Hormone / Anabole und katabole Steroide
(verschreibungspflichtige) illegale Droge

c) Dopingmittel wie insbesondere Steroide und Anabolika sowie diesen in den Wirkungen gleichstehende Präparate fallen wegen ihrer überwiegenden Bestimmung, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden, als Mittel zur Beeinflussung des Zustandes und der Funktion des Körpers grundsätzlich unter den Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG .

d) Die Bestimmung des § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG will nur solche Mittel vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG ausnehmen, die im Ausland als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

e) Das Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG sowie das ebenfalls an die fehlende Arzneimittelzulassung im Inland anknüpfende Werbeverbot nach § 3a HWG sind, soweit sie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder gleichwirkende Maßnahmen im Sinne des Art. 28 EG darstellen, nach § 30 EG gerechtfertigt.

f) Der in § 312c Abs. 4 BGB enthaltenen Regelung ist zu entnehmen, daß im Interesse des Schutzes der Verbraucher bestehende anderweitige Beschränkungen der Unternehmer - wie hier nach § 1 UWG i. V. mit §§ 2 , 21 , 73 AMG sowie § 3a HWG - aufrechterhalten bleiben.

Was immer das heissen mag.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"(verschreibungspflichtige) illegale Droge"

= semantischer und rechtlicher Unfug , gibt es nicht !

Der Rest ist korrekt zitiert .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Stilistisch sozusagen ein Oxymoron. (Glänz)

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Oxymoron????

AHA!!!!

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Na sowas, wie heiße Kälte oder stummer Schrei - also eine Kombination von Bezeichnungen mit gegensätzlicher Bedeutung. So auch bei illegal verschreibungspflichtig.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke, Klagdichreich.

Hab ich so kopiert ( alles).
Und ist es nun verboten?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Haselnuss2004
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Mellas Frust! Halt den Mund und behellige doch jemanden anderen mit deinen unkonstruktiven Beiträgen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
jurastudent
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

also im endeffekt können sie das geld von dem verkäufer zurückverlangen. es liegt eine ungerechtfertige bereicherung des verkäufers zu ihrem nachteil vor (§812 BGB ).

die vorgehensweise - email mit 2 wochen fristsetzung usw. - wurde ja schon zu genüge erklärt.

wenn der verkäufer ihrer fristsetzung nicht nachkommt ist es aber problematisch. da sie scheinbar drogen gekauft haben, was unter umständen zu einer anzeige für sie führen könnte, wenn sie das ganze der polizei mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

"
@ Mellas Frust! Halt den Mund und behellige doch jemanden anderen mit deinen unkonstruktiven Beiträgen!"

Wir sehen demnach: Anabolika macht doof, agressiv und impotent, man verzichtet weitestgehend auf einen Hals....warum tut man sowas?

Bist Du eigentlich ein Ex Knacki? Du kommst so rüber.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Versteh auch gar nicht, warum er so auf Mella rumhackt. Sie hat doch auf der vorigen Page einen recht informativen Beitrag verfaßt.
Leute gibts...

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
si1oui2ja3
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum ist es immer ein Freund oder
Bekannter, ich glaube Anabolika löst
Verfolgungswahn aus. Steoride=Paranoide.

"Der Masochist bittet den Sadisten: quäle
mich, bitte quäle mich.
Darauf erwidert der Sadist: NEEEEEIIIIIIN!!!!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für den Beistand !

@Haselnuss2004
Habe auch nur geflüstert ;-)))



-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Haselnuss2004
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mellas Frust! Nichts für Ungut! Hast ja ordentliche Bpdyguards! Mal sehen wenn die sich auch so verhalten würden wenn sie direkt vor mir stehen! :-)
Ich hatte deine Antwort auch falsch aufgefasst! SORRY

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Und? Wann steigt die Party? Ist das Dope schon da?

Zitat: "Mal sehen wenn die sich auch so verhalten würden wenn sie direkt vor mir stehen"

Na und wenn erst der gedopte "Kollege" noch mit dabei ist! *zitter*


Mal im Ernst. Sie scheinen sich doch mit Anna gut auszukennen. So müssten Sie doch eigentlich wissen ob die Substanz nun illegal ist oder nicht. Rein rechtlich können Sie sich Ihr Geld natürlich auf dem "zivilrechtlichen Sektor" wiederholen. Nur das das eben ggf. über das Gericht läuft, was wiederum heißt, dass Sie ggf. mit "strafrechtlichen Folgen" rechnen müssen. Der Weg vom Richter und oder Polizei zum Staatsanwalt ist wiedererwarten nicht allzu lang ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@ ich zitter schon. ........... aber es ist schon interessant wie Sie erwartungsgemäss reagieren.
Mein rechtlicher Rat: Lieber nicht gegen den VK vorgehen, ich weiss nicht ob Sie den Knast wirklich vertragen.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12