Habe Scanner als Neuware verkauft

15. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tobass
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe Scanner als Neuware verkauft

Hallo

Es geht um die Artikelnummer 2750746280

Hier der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2750746280

Ich habe einen Scanner gekauft der als Neu deklariert wurde, wo aber das Netzteil gefehlt hat. der Scanner war nicht originalverpackt, hatte aber keinerlei Gebrauchsspuren.

Diesen Scanner habe ich dann weiterverkauft da ich ihn nur einmal begutachtet habe, habe ich ihn ebenfalls als Neuware gekennzeichnet.

Jetzt hast sich der Käufer gemeldet und wollte
1. eine Rechnung haben, da der Scanner als Neuware deklariert wurde.
2. wollte er das Netzteil haben, da es bei Lieferumfang in dem Handbuch steht, aber nicht in meiner Artikelbeschreibung.
3. hat er sich jetzt alles komplett überlegt und möchte vom Kauf zurücktreten.

Also was tun, sprach Zeus...
Habe ich einen Fehler begangen?
Was sind die Rechte und Pflichten wenn man Ware als Neuware deklariert?

MfG Tobi

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Tobi,

also ich finde die ganze Gestaltung der Artikelbeschreibung eine Sauerei!
Entschuldige, aber bei so einer aufwendig gestalteten Anzeige (Beschreibung), soll der zukünftige Käufer sich raussuchen was fehlen könnte?
Schliesslich gibt es genug Scanner die inzwischen eine Stromversorgung per USB Anschluss zulassen.
Es wäre ehrlicher gewesen hinzuzuschreiben, das das Netzteil fehlt, anstatt den Satz: "ACHTUNG: Nur das was bei Lieferumfang steht wird geliefert!"

Da ich auch gerade beim Scanner suchen bin bei Ebay, kannst du aber nun von ausgehen das mir das erstmal vergangen ist.Egal, gehört hier nicht hin.

Das mit der Rechnung wundert mich nicht, immerhin beinhaltet dein Ebayname das Wort "Store".
Was man davon ableiten kann ( oder soll) das es nach einem Geschäft klingt, also von daher kein Wunder.

Mein Tip, wenn Du ehrlich bist und weiterhin ehrlich wirken willst bei Ebay:
Lass den Kunden vom Vertrag zurücktreten und verkaufe es ein weiteres Male mit dem Hinweis das das Netzteil fehlt, oder besorg noch eins dazu.
Ansonsten tippe ich mal auf eine Menge Ärger.
Nur meine persönliche Ansicht.

Gruß Campa

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Kann Campa nur zustimmen.

Bei so einem professionellen Angebot muss der Käufer davon ausgehen, dass alles dabei ist - zumal es dem Käufer nicht zugemutet werden kann, dass er weiß, ob für so einen Scanner ein Netzteil erforderlich ist oder nicht. Es hätte daher eindeutig drinstehen müssen, das KEIN NETZTEIL dabei ist.

Bei Deinen vielen Bewertungen und vorallem Deinem Namen und dem professionellen Auftritt kann davon ausgegangen werden, das Du als Händler auftrittst - daher hast Du wahrscheinlich nicht Dein Informationspflichten als Händler erfüllt - der Käufer hat daher sowieso ein unbeschränktes Widerrufsrecht.

Also, die Forderungen des Käufers erfüllen und beim nächstne mal bitter etwas sorgfältiger das Angebot beschreiben.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tobass
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm
ja ihr habt Recht.

Werde mich darum kümmern

Vielen Dank für eure Meinungen

MfG Tobi

0x Hilfreiche Antwort

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