Habe etwas ersteigert und jetzt...

17. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Markus00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe etwas ersteigert und jetzt...

Hallo zusammen!
Wie schon aus dem Betreff herausgeht, habe ich etwas ersteigert. War auch bereit es zu nehmen und 1tag später kommt mein Onkel und hatte den Artikel für mich leicht defekt(der Pitchfader defekt, reparaturkosten von ca. 40-50 € ) für 170 € . So, ist doch logisch was ich nehme. den von meinen onkel für 170 + ca. 50 = 220 € oder den von ebay für 284 inkl. versandkosten ?

Natürlich habe ich dem verkäufer mittgeteilt, das ich es nicht haben mehr haben möchte und ihm auch viel glück gewünscht beim weiterverkauf. er kann sich ja auch an den 2.platzierten wenden.
doch der käufer hat mir eine überweis-frist gesetzt und gedroht rechtliche schritte einzugehen!
ich kann seine wut ja verstehen, aber ich bin auch schüler, und wenn ich die möglichkeit habe, 60 € zu sparen, dann versuche ich diese doch zu nutzen!
hab ihm auch angeboten, positiv zu bewerten, hat ihn aber nicht beeindruckt.

würde mich über eine info freuen.

Danke!

P.S.: hier ist der link zur auktion :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3272951516&ed=1076869342

-- Editiert von Markus00 am 17.02.2004 19:54:31

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wäre es ein gewerb. VK, hättest du auf jeden Fall noch was machen können; aber so...

Hast du ihm geschrieben, dass du so ein gerät von deinem Onkel bekommen hast?
Oder einfach nur, dass du es nicht haben willst - ohne Begründung?

Da du ansonsten wohl keine Chance haben wirst, versuch doch mal, ihm eine "Ablöse" anzubieten. 20 Euro? Wenn er sich dann an den Zweitbieter wendet und das Ding verkauft bekommt, macht er noch nen Euro extra... Lock ihn.

Geht er nicht drauf ein, kannst du nur versuchen das Gerät weiterzuverkaufen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst mal hast Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und bist verpflichtet das Teil abzunehmen. Du kannst dem VK kurz Deine Situation schildern und ihm anbieten seine Kosten Einstell - ud Versteigerungsgebühr zu ersetzen. Das wären ca. 5% des Betrages also ca. 15 Euro.
Soweit ich das erkennen kann ist keine Vorauskasse vereinbart. Somit könntest Du wenn er sich darauf nicht einlässt Dir das Gerät schicken lassen und prüfen ob es der Beschreibung entspricht. Tut es das nicht schicke es zurück im anderen Fall musst Du natürlich bezahlen.

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#3
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Michi hat Recht. Dem bleibt nichts mehr hinzuzufügen. Ein Händler ist das nicht mal im Ansatz.

Vielleicht 'ne kleine Chance:
Kurze Frage: Wenn Du Schüler bist, wie alt bist Du?

(Ich weiß, man muss 18 sein um sich auf Ebay anzumelden. Aber vielleicht hat er aus versehen ein falsches Geb. Datum bei der Anmeldung eingetragen.)

Gruß

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Vielleicht wird dann die Sache für den Verkäufer einfacher, weil er sich direkt an die Eltern wenden kann?

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#5
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also wenn ich ein Angebot erhalte weil ich Zweitbietender war, dann hat sich dieser Artikel meist schon für mich erledigt, weil es a.)entweder schon über mein Preislimit geht
oder
b.) ich schon längst bei anderen Auktionen wieder mitbiete.

Desweiteren finde ich den Tip mit den schicken lassen und hoffen das irgendwas damit nicht okay sein kann, nicht gerad klasse.

Die entstandenen Ebaygebühren erstatten ist hier wohl das mindeste.
Und jetzt zu sagen, ich bin noch keine 18 heisst mal ganz klar, die Ebayregeln missachtet und die Mitgliedschaft riskieren.

Mein Tipp:
Zahle ihm 15 Euro und du hast immer noch 45 Euro gespart.
So kommt hier noch ein gutes Ende zustande ohne eine negative Bewertung zu riskieren.
Nur das wäre fair.

MFG
Campa

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