Hallo,
bin neu hier. Finde eine sehr interessante seite. Vielleicht kann mir geholfen werden. So mein Problem: Habe einen Prozessor bei Ebay verkauft. Der Kunde hat ihn bekommen und sagt nun das eine Ecke weggebrochen ist, bzw. das er nicht funktioniert. Hier der link zu meinen Ebayangebot:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6872968279&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1
Der Käufer hat mir nun Betrug vorgeworfen und Käuferschutz beantragt. Wie soll ich mich nun verhalten. In meinen Angebot steht doch die folgende Klausel:Hinweis: Dieser Hinweis ist gemäß der Rechtsgrundlage für Verkäufe und Versteigerungen über das Internet erforderlich. Sie bieten im Rahmen eines Privatverkaufs auf gebrauchte unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Sachmängelhaftung. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand. Keine Rücknahme, keine Garantie. Bieten Sie nur, wenn Sie den Artikel wirklich haben wollen und Sie innerhalb 7 Tagen Ihre Zahlung leisten können. Bitte nur bieten, wenn Sie mit der Beschreibung sowie mit den Versandkosten einverstanden sind! Sollten Sie Fragen haben, bin ich jederzeit bereit, diese zu beantworten. Mit dem Abschluss einer Transaktion gelten die Angaben als angenommen!
Bin ich daduch abgesichert bzw. kann er vom kauf zurücktreten? Ich komme aus der Computerbranche, habe den Prozessor vorher getestet und er war ok. Kann er mir vorwerfen, daß ich da was angeblich verheimlicht habe? DANKE FÜR DIE ANTWORTEN
Habe was bei Ebay verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zeigt das Auktionsfoto den von dir verkauften Prozessor? (oder wurde es *geklaut*...?)
Kann es denn sein,dass eine Ecke abgebrochen war?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 03.05.2006 20:00:58
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Würde auch sagen, dass es sich um die Gleiche handelt. Melde es doch einfach bei ebay selbst und frag an, was die davon halten...
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
Besser wäre, wenn zuerst gelesen würde, was auf den CPUs steht, dass passt nämlich nicht wirklich zusammen.
LOL So wie es ausschaut hat der Typ seine eigene CPU vorher zerstört und sofort ein neues von Dir gekauft der 1:1 gleich ist. Jetzt verkauft er Deins weiter und will dann von Dir für seine eigene kaputte CPU auch noch das Geld zurück.
Ich würde alles abspeichern und eine Gegenanzeige machen. Denn er ist in Beweispflicht und es ist schon sehr unwahrscheinlich dass so eine seltene CPU mit 1:1 selbige Daten von privat Käufer in Top Zustand sofort nach Deine Auktion wieder verkauft wird. (Warum soll er von Dir eins kaufen wenn er dann selber auch eins verkauft ?)
da ist was faul...
-- Editiert von Williams am 04.05.2006 01:11:00
--- editiert vom Admin
Geile Sache...der schießt sich auch noch Eigentore, wie sie im Buche stehen
Hat einer von euch gemerkt, dass er gar keinen Gewährleistungsausschluß gemacht hat?
Und verkauft er auch noch PC Teile...wow, Mut zum Selbstmord....
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Hallo,
danke für Eure Antworten. Super nett. Ja das ist ja der Hammer, daß er die gleiche CPU eingestellt hat. Ob ich mal darauf hinweise? DANKE EUCH
@blablabla
Hatte bisher zwei Anfragen an ebay gestartet und ob Du's glaubst oder nicht, ich hatte binnen einem Tag Antwort.
In dem einen Fall wurden 2 Mitglieder innerhalb von 24 Stunden rausgeworfen, weil die ein drittes (welches kurioserweise die gleiche Anschrift hatte) im Preis hochtrieben, bis ein *normaler* VK erzielt war. Beim ersten Mal hielt ich es auch für einen dummen Zufall, aber beim 2. und 3. war es dann doch mehr als auffällig!
Meine Erfahrungen sind also 100% positiv, was das betrifft!
Viele Grüße und Dir viel Glück Margott
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
--- editiert vom Admin
quote:
Also ich glaube, die Erde ist eine Scheibe.
Dieser Glaube steht ihnen selbstverständlich frei, aber so ein bisschen Substanz wäre sicher auch nicht schlecht ... von Beweisen kann ja sowieso keine Rede sein.
--- editiert vom Admin
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