Händler hält sich nicht an Abmachung für Rückgabe

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Händler hält sich nicht an Abmachung für Rückgabe

Hallo,

nehmen wir mal an, der Händler VK verkauft via EBAY einen seltenen Tacho zu einem Sofortkaufenpreis der deutlich unter den Preisen anderer Händler für den gleichen Artikel liegt.

Zu erwähnen wäre noch, dass VK über einen privaten EBAY Account verkauft hat, obwohl er im KFZ Gewerbe tätig ist. Auch hatte VK den Tacho selber auf einer Auktion erstanden, um diesen dann weiter zu verkaufen, wie VK selber angegeben hat.
Käufer K sieht das Angebot und nutzt die Sofortkaufenoption.

VK sendet K den Tacho zu, K verbaut diesen in seinem Auto, muss dann jedoch fesststellen, das dieser defekt ist. K telefoniert mit VK und es wird ausgehandelt, dass K den Artikel zurückgibt, wenn VK noch 50Euro drauf legt. Der gleiche Artikel würde bei anderen Verkäufern 300Euro kosten, bei VK hatte er 150Euro gekostet.

Die 50Euro draufgabe sind Bedingung für die Rückgabe, dass hat K dem VK deutlich gesagt, andernfalls würde K keine Rückgabe durchführen, sondern würde auf seine Gewährleisstungsrechte bestehen!
VK willigt ein.

K sendet somit den Tacho an VK zurück und möchte eine Erstattung auf sein Bankkonto haben.
Mit Entsetzen musste K jedoch Heute fesststellen, dass VK zume einen nur die 150Euro Kaufpreis erstattet hat, sowie 5,90Euro für die Rücksendung erstattet hat, beides jedoch auf das PP Konto von K.

Die anfallenden PP Gebühren für die 5,90Euro möchte K auf keinen Fall übernehmen, auch wartet er noch auf die 50Euro Schadensersatz von VK.

Was würdet ihr zu der Sache sagen, was würdet ihr jetzt raten, soll K in der Sache machen?

Ach ja, für das Telefonat gibts auf jeden Fall Zeugen, hier kann sich VK nicht rausreden, dieses Telefonat hätte es nicht mit dieser Abmachung gegeben...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
123frageinenanwalt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du einen Artikel gekauft, diesen bezahlt und erhalten.
Du hast einen Mängel gerühgt und den Artikel zurückgeschickt. Der Käufer hat den Kaufpreis nach den Ebay Grundsätzen so wie er ihn erhalten hat zurückgeschickt und Dir auch noch die Rücktransportkosten erstattet.
Die Absprache, die dann telefonisch erfolgt sein soll, beinhaltet eine Forderung deinerseits 50 Eur mehr zu verlangen. Einen Gewährleistungsanspruch nennst Du das hier.

Dieser Anspruch ist unbegründet.

Der Verkäufer hat sich absolut korrekt verhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 23.07.2013 01:32

Was würdet ihr zu der Sache sagen, was würdet ihr jetzt raten, soll K in der Sache machen?

Nix was du nicht selber schon weißt

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 23.07.2013 06:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

immer wenn man meint, dass private Käufer sich nicht noch mehr Unsinn aus den Fingern ziehen können, passiert sowas wie in diesem Thread.

Mann Mann Mann.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von little-beagle am 23.07.2013 09:29

immer wenn man meint, dass private Käufer sich nicht noch mehr Unsinn aus den Fingern ziehen können, passiert sowas wie in diesem Thread.

Weißt du welche karnevalistische Einlage von ldh besonders schnuffig finde?
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Diese hier:
quote:
von lesen-denken-handeln am 23.07.2013 01:32

K telefoniert mit VK und es wird ausgehandelt, dass K den Artikel zurückgibt, wenn VK noch 50Euro drauf legt.



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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

@123frageinenanwalt
Du hast das falsch verstanden! die Reihenfolge ist wie folgt:

-Artikel gekauft
-Artikel erhalten
-Artikel verbaut, Mangel fesstgestellt
-MIT VK TELEFONIERT
-MIT VK ausgehandelt, entweder Gewährleisstungsrechte einzfordern, oder einen anteiliegen Schadensersatz
-Zustimmung von VK zu Schadensersatz
-Erst dann erfolgte eine Rücksendung

K hat hier ganz deutlich nur dann auf Gewährleisstung verzichtet im Gegenzug auf eine Schadensersatzzahlung.
Die Forderung von K kam vor Rückgabe und wurde von VK vor Rücksendung auch akzeptiert/bgestätigt!



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, da es hier um 50€ geht, und die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, das mich der VK nochmal in die Dumme lage Versetzt hier einen haufen Zeit unnötig zu investieren, wäre ich froh, den Kaufpreis zurück erhalten zu haben.
Außer ich habe zuviel Zeit und Geld würde ich es dabei belassen.

Habe ich zuviel Zeit und Geld, würde ich natürlich den VK auf Schadensersatz verklagen. Dafür muss ich natürlich nachweisen, dass dem Käufer bekannt war, dass der Tacho defekt war. Und ich müßte nachweisen, dass der Deal mit 50€ statt gefunden hat.

Meine Glaskugel sagt mir, wie das ganze Ausgehen wird. Der VK hat den Artikel unbekannt verkauft (somit kein Gutachten mehr möglich), und an die 50€ wird er sich auch nicht mehr erinnern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

was glaubst Du denn für Schadenersatzanprüche gegenüber dem Händler zu haben, weil er Dir ein defektes Teil verkauft hat? Sollte das mit den "Gewährleisstungsrechte einfordern" eine Drohung sein?



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
was glaubst Du denn für Schadenersatzanprüche gegenüber dem Händler zu haben, weil er Dir ein defektes Teil verkauft hat?
Was das für Schadensersatzansprüche wären, na entweder einen funktionierenden Tacho, oder halt den Aufpreis für einen solchen Artzikel bei anderen Verkäufern.

Um es nochmal klar zu stellen, er hat mir ein defektes Teil geliefert, jedoch nein als defekt deklariertes Teil verkauft!

Hätte er es als defekt verkauft, wäre es auch dann so ok gewesen, nur wurde es nicht als defekt verkauft...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Ach ja, für das Telefonat gibts auf jeden Fall Zeugen, hier kann sich VK nicht rausreden, dieses Telefonat hätte es nicht mit dieser Abmachung gegeben...

Zeugen die nur gehört haben was der Kläger sagt, sind schlicht wertlos ...



quote:
Zu erwähnen wäre noch, dass VK über einen privaten EBAY Account verkauft hat, obwohl er im KFZ Gewerbe tätig ist.

Nicht relevant.



quote:
Auch hatte VK den Tacho selber auf einer Auktion erstanden, um diesen dann weiter zu verkaufen, wie VK selber angegeben hat.

Schriftlich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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