Händler negativ bei Ebay bewertet, Post vom Anwalt Betreff Rücknahme

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
anonymia123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler negativ bei Ebay bewertet, Post vom Anwalt Betreff Rücknahme

Hallo an alle, ich bin neu hier... ich habe folgendes Problem! Bei besagtem Händlerhabe ich tatsächlich fast ausschließlich meine Großpackungen Vogelfutter gekauft habe, kam es im August/September dann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Zustellung durch DPD. Ausgerechnet die 20 kg Säcke wurden von DPD insges. drei Mal kurz hintereinander nicht an uns zugestellt, sondern DIREKT ins Depot gefahren. Wir haben keinen PKW und sind beide gesundheitlich etwas eingeschränkt und bestellen deswegen auch schwere Sachen im Internet MIT ANLIEFERUNG! Nachdem ich mich beschwert hatte, hat der erste Händler (war ein anderer Händler) mir eine Rückerstattung angeboten, was ich angenommen habe... und ich habe mit Hilfe eines Nachbarn mit PKW das Paket abgeholt - meine Bewertung war daher auch positiv. Nachdem die beiden anderen Lieferungen habe ich wieder auf ein Sonderangebot des alten Händler zurück gegriffen! Beide Sendungen wurden nachweislich NICHT zugestellt...bei uns wurde eine Kamera wegen fortgesetzter Einbrüche über der Eingangstür installiert (!), kann ich dies auch belegen! Beschwerde bei DPD brachte nix! Dort weigerte man sich, die schweren Paket nochmals zu zustellen... ich könne die Lieferung ja zurückgehen lassen! Was ich ich nicht wollte, ich brauchte das Futter, da der Versand allein 8 TAGE gedauert hatte!! Auch der Händler stellte sich bei der Beschwerde auf den Standpunkt, er könne nix für den mangelhaften Service von DPD... das sehe ich aber anders! Und aus diesem Grund habe ich negativ bewertet... daraufhin habe ich jetzt einen Brief von einem Anwalt erhalten. Ich solle die Bewertung zurücknehmen aus selbigem Grund ... sonst müsste ich aufgelisteten Schadensersatz in Höhe von 367,23 leisten...
Hier meine Bewertung bei Ebay

Zitat:
Jahrlang treuer Kunde gewesen ABER ab jetzt nicht mehr! War mein letzter Kauf..Lieferzeit ACHT TAGE! Und der HAMMER - das schwere Paket wurde DIREKT von DPD ins DEPOT zur Abholung gebracht! Bereits zum zweiten Mal - was wir mittels Kamera auch beweisen können... wir haben KEINEN PKW-deswegen bestellen wir die schweren Pakete mit Anlieferung! DPD stellt kein zweites Mal zu... Kundenservice genauso mangelhalft wie bei LyraPet! Keine Einsicht und keine Kulanz! NO GO!!
Zitat:

Problem bei eBay und Co?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Was genau ist jetzt Ihre Frage?

So fürchterlich geschickt ist es ja nicht, einen Händler negativ zu bewerten, nur weil der Transportdienstleister unfähig ist.

Aber meiner Einschätzung nach ist die Bewertung rein rechtlich noch im grünen Bereich.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal abgesehen, dass ich die Bewertung moralisch ein absolutes NOGO halte, würde ich mir doch sehr sehr gut überlegen, diese nicht abzuändern!

Die Frage ist doch, muss hier DPD überhaupt bei Euch zustellen, bzw der DPD Fahrer sich von euch filmen lassen! Ich würde sagen nein, daher kann man auch keine Zustellung mehr zu Hause erwarten!

das noch grössere Problem kann evtl dies sein: habt ihr ordnungsgemäss darauf hingewiesen, dass ihr eine Videoüberwachung habt etc?

Wenn nicht, dann mach dich schon mal auf eine Anzeige Seitens des Anwalts gefasst zwecks illegaler Videoüberwachung und auf die darauf folgende Strafe!

Meiner Meinung nach ist übrigens auch die Bewertung an sich rechtlich fraglich, da IHR die Zustellung des Paketes AKTIV verhindert...



-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 14:41

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von anonymia123mitglied):
Auch der Händler stellte sich bei der Beschwerde auf den Standpunkt, er könne nix für den mangelhaften Service von DPD.
Absolut korrekt.

Zitat (von anonymia123mitglied):
das sehe ich aber anders!
und warum? Welchen Einfluss soll der Versender auf die Prozessabläufe bei DPD denn haben können?

Zitat (von anonymia123mitglied):
Und aus diesem Grund habe ich negativ bewertet...
Tja, dann ist das also wohl eine ungerechtfertigte negative Bewertung.

Die Beschreibung scheint für mich noch o.k. zu sein. Dass der Händler aber dafür ein "Negativ" erhält, das erscheint mir völlig ungerechtfertigt.

Dass du allerdings fehlende Kulanz als ein "NoGo" bezeichnest, das geht gar nicht! Kulanz ist freiwillig. Jeder kann selbst entscheiden ob er kulant ist oder nicht. Hier versucht man also Kulanz zu erzwingen. Genau das ist aber ein "NoGo"!

Ich würde die Bewertung löschen. Meiner Meinung nach wird es ansonsten teuer für dich werden.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Absolut korrekt
Sehe ich auch so wie du, nur rechtlich dürfte hier DPD als Erfüllungsgehilfe dienen und somit fällt das Verhalten im Normalfall mit in den rechtlichen Bereich vom Händler.

Wie aber Oben schon geschrieben, halte ich die Videoüberwachung der TE als Aktiven verhinderungsgrund...

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Abgesehen davon, dass ich die Bewertung zwar "völlig daneben" finde ...

- Sie ist nicht völlig sachfremd, sondern basiert auf einem tatsächlichen Einkaufserlebnis.
- Sie ist nicht beleidigend / herabsetzend und fällt auch nicht in die Kategorie "Schmähkritik".
- Es werden keine falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt.
- Die Tatsache, dass man unzufrieden ist (und wenig Sterne vergibt), ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Inhaltlich daneben, aber rechtlich finde ich keine Ansatzpunkt.

Zitat:
das noch grössere Problem kann evtl dies sein: habt ihr ordnungsgemäss darauf hingewiesen, dass ihr eine Videoüberwachung habt etc?

Auf Privatgelände ist ein ordnungsgemäßer Hinweis nicht erforderlich.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Auf Privatgelände ist ein ordnungsgemäßer Hinweis nicht erforderlich.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn Bereiche überwacht werden, die für andere zugänglich sind, dann ist darauf hinzuweisen.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Auf Privatgelände ist ein ordnungsgemäßer Hinweis nicht erforderlich.
Natürlich ist der Hinweis notwendig ... wenn der DPD Bote das Gelände betreten muss, ist da nix mehr privat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonymia123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo an alle, die geantwortet haben.... irgendwie scheinen doch sehr unterschiedliche meinungen zu existieren..
folgendes bleibt anzumerken:
1. zu drkabo: meine frage ist, ob ich die bewertung löschen MUSS, bzw löschen sollte, da mir in dem schreiben bei nichtlöschung der negativen bewertung ein zu zahlender schadensersatz von 367,23 angedroht wird!
2. was heißt hier " es ist nicht schlau, den händler schlecht zu bewerten, weil der transportdienstleister unfähig ist?? ja bitte, wen denn dann??? es waren ja auch 3 x 20 kg pakete, die ALLE von DPD nicht mal versuchsweise zugestellt wurden, sondern direkt ins abhol-depot gefahren wurden!! weil ich die schweren pakete inzwischen selber auch nicht mehr schleppen kann - mein mann auch nicht! und wir KEINEN PKW haben, deswegen bestellen wir die schweren dinger JA auch im internet MIT anlieferung... das ist ein echtes problem, weil wenn wir die im laden selber holen könnten, würden wir das doch machen!!!
3.ILLEGALE VIDEO ÜBERWACHUNG?? die kamera hat der hausbesitzer über dem eingangsbereich installieren lassen, nachdem es fortgesetzt einbrüche und einbruchsversuche gegeben hat... da ich nur mieter bin, wird sich der besitzer da schon um die rechtslage gekümmmert haben, oder auch nciht, dass ist sein problem-ABER darum gehts auch garnicht.... . es geht darum, dass ich mittels der kamera belegen kann, dass in allen drei fällen der DPD zusteller nicht mal in die nähe unseres hauses oder der eingangstür gekommen ist, nachdem die service hotline von DPD steif und fest behauptete, der bote hätte bei uns versucht das paket zu zustellen, was defacto einfach nicht stimmt.... in keinem der 3 fälle... und wenn das 1 x passiert, ok! 2x wird man langsam ärgerlich, aber nachdem 3ten mal reichte es mir, wie ich finde, auch verständlich... und nachdem ich mehrere erfolglose telefonate ... teilw. mit 45 min in der warteschleife drin rum hängen - mit dem händler, wie auch mit DPD führte, hats mir einfach gereicht...
4. KULANZ - ich finde, wenn ich jahrelang irgendwo bestelle, kann ich ein gewisses maß an entgegenkommen erwarten.. bei dem anderen händler habe ich sofort eine gutschrift erhalten - das war beim ersten nicht zugestellten paket von DPD, aber bei den anderen beiden, alle vom selber händler, wo ich wirklich über die jahre sehr viel gekauft habe, finde ich das wirklich echt unmöglich und das ist finde ich immer noch ein NOGO!!
ich werde wohl einen anwaltlichen rat hinzuziehen müssen, weil mal so 367,23 € aus der lameng will und kannich nicht bezahlen... aber es werden ja gern drohkulissen aufgebaut....


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#9
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von anonymia123mitglied):
ich werde wohl einen anwaltlichen rat hinzuziehen müssen, weil mal so 367,23 € aus der lameng will und kannich nicht bezahlen... aber es werden ja gern drohkulissen aufgebaut....


Meiner Meinung nach sind Ihre Erwartungen ans Online-Shopping völlig lebensfremd. Das ganz allgemein.

Ihren Anwalt werden Sie auch selbst bezahlen müssen; die günstigste Lösung wäre die (völlig ungerechtfertigte!) Bewertung zu löschen, bevor Sie ein Gericht dazu zwingt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
......bevor Sie ein Gericht dazu zwingt.
........ und bevor es noch teurer wird.

Zitat (von anonymia123mitglied):
ja bitte, wen denn dann???
natürlich denjenigen den es betrifft. Hier also den Paketdienst.

Generell finde ich, dass deine Erwartungen etwas an der Realität vorbeigehen.

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 17:10

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
meine frage ist, ob ich die bewertung löschen MUSS
Ohne richterliche Anweisung MUSST du nicht!

Zitat:
bzw löschen sollte
Dazu würde ich nach deinem letzten Post noch um so mehr raten!

Kannst du mal erklöären, wie du an das Videomaterial gekommen bist? Selbiges dürftest du nämlich gar nicht haben!

Dann scheint das Videomaterial auch noch illegal angefertigt worden zu sein! Wie sonst kann es sein, dass man auf dem Video sehen kann, dass der DPD Fahrer nichtmal ans Grundstück gelaufen ist?
Das Grundstück braucht dieser bei Videoüberwachung NICHT zu betreten! Das Video darf aber NICHTS im öffentlichen Bereich filmen. Wenn doch, gibts für den Videoersteller ordentlich Probleme!

Zitat:
wird sich der besitzer da schon um die rechtslage gekümmmert haben, oder auch nciht, dass ist sein problem-ABER darum gehts auch garnicht
Falsch, es wird ganz eindeutig zu deinem Problem! Denn wegen dem von dir herbeigebrachten Gerichtsstreit, wird der Vermieter auch noch ein Verfahren wegen seiner illegalen Überwachung bekommen!

Ich kann mir kaum denken, dass der VM dann noch gut auf euch zu sprechen ist, bzw ihr Euch schon mal um eine neue Wohnung kümmern dürft, denn eure Kündigung wird dann schneller bei euch ZUGESTELLT sein, als es dir lieb sein wird.

Wegen einer Bewertung am Ende viel Geld zahlen und eine neue Wohnung suchen müssen, bitte, wenns einem das wert ist...




-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von anonymia123mitglied):
ich werde wohl einen anwaltlichen rat hinzuziehen müssen, weil mal so 367,23 € aus der lameng will und kannich nicht bezahlen... aber es werden ja gern drohkulissen aufgebaut....

Ihr eigener Anwalt wird aber auch Geld haben wollen.

Wenn Sie keine 367,23€ an den Gegner zahlen können, dann stellt sich die Frage, wie Sie einen eigenen Anwalt bezahlen wollen (ca. 230€ nur für Beratung, ca. 400€ wenn Ihr Anwalt auch einen Brief an den generischen Anwalt schreiben soll). Auf den Kosten bleiben Sie sitzen.

Wenn bei Ihnen Geld knapp ist, müssen Sie auch finanzielle Aspekte berücksichtigen - und eher den günstigen Weg wählen. Der finanziell günstigste Weg wäre sicher die Löschung der Bewertung.
"Auf sein Recht bestehen" muss man sich halt auch leisten können. Nur aus Prinzip den Streit zu suchen, ist selten sinnvoll und noch seltener ökonomisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von anonymia123mitglied):
bestellen deswegen auch schwere Sachen im Internet MIT ANLIEFERUNG!

Wenn an mal die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer liest und versteht, wird man schlicht und ergreifend feststellen, das man eben nicht "mit Anlieferung" bestellt hat, sondern ganz schlicht und einfach nur "mit Lieferung".

Insofern ist der Weg über das Depot nicht zu beanstanden und rechtfertigt auch keine negative Bewertung.


Man sollte sich darauf einstellen, das die Paketzusteller derart schwere Pakete oft nicht zustellen werden, denn weder die Paketzusteller noch die Paketdienstleister wollen sich als billige Spedition missbrauchen lassen.

Falls man eine Lieferung "mit Anlieferung" wünscht, sollte man entsprechend eine Spedition beauftragen



Zitat (von anonymia123mitglied):
meine frage ist, ob ich die bewertung löschen MUSS

Nein, das ist derzeit noch freiwillig.
Das "müssen" kommt erst mit dem Urteil des Gerichtes.



Zitat (von anonymia123mitglied):
bzw löschen sollte,

Es wäre sinnvoll, den Text zu ändern.
Ob man das "negativ" ändern muss, da wäre fraglich welchen konkreten Bewertungsumfang das "negativ" überhaupt hat.



Zitat (von anonymia123mitglied):
einen Brief von einem Anwalt erhalten. Ich solle die Bewertung zurücknehmen aus selbigem Grund ... sonst müsste ich aufgelisteten Schadensersatz in Höhe von 367,23 leisten...

Da wäre mal der Wortlaut relevant



Zitat (von drkabo):
Auf Privatgelände ist ein ordnungsgemäßer Hinweis nicht erforderlich.

Wie kommt man zu der Theorie?
Selbstverständlich sind solche Hinweise auch auf Privatgelände erforderlich wenn die Situation entsprechend gegeben ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Meiner Meinung nach sind Ihre Erwartungen ans Online-Shopping völlig lebensfremd. Das ganz allgemein.


Also ganz grundsätzlich finde ich den Wunsch nach einem Zustellversuch durch den Paketdienst nicht als lebensfremd. Eigentlich ist das normal sogar Bestandteil der vertraglichen Bedingungen, dass dieser unternommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ich rate dem TE künftig kleinere Packkungen zu bestellen. Dass man kein Auto hat, ist übrigens nicht Schuld des Versenders. Auch nicht das Verhalten des DPD Fahrers

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich rate dem TE künftig kleinere Packkungen zu bestellen. Dass man kein Auto hat, ist übrigens nicht Schuld des Versenders. Auch nicht das Verhalten des DPD Fahrers


Details um die sich der Verbraucher aber nicht kümmern muss. Der Kaufvertrag ist erst dann erfüllt, wenn die Ware in den Machtbereich des Käufers gelangt ist. Das Depot von DPD dürfte nicht dazu zählen.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Meine bandscheiben. Haben auch Rechte.
Mal überlegt was so ein Zusteller schleppt. Am Tag?


Wenn einem das zu viel ist dann sollten man halt nicht bei einem Kurierdienst wie DPD arbeiten. Ende.

Ansonsten gilt zur Ausgangsfrage: Der BGH hat mit dem Urteil VIII ZR 319/20 vom 28.9.2022 die Meinungsfreiheit noch einmal erheblich gestärkt. Die Bewertung dürfte unter Einbeziehung dieser doch sehr grundsätzlichen Entscheidung so nicht rechtlich angreifbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten gilt zur Ausgangsfrage: Der BGH hat mit dem Urteil VIII ZR 319/20 vom 28.9.2022 die Meinungsfreiheit noch einmal erheblich gestärkt. Die Bewertung dürfte unter Einbeziehung dieser doch sehr grundsätzlichen Entscheidung so nicht rechtlich angreifbar sein.

Das deckt sich mit meiner Einschätzung.
Bemerkenswert finde ich, dass da jemand wegen so einer doch eher harmlosen Bewertung ("Versandkosten Wucher") bis zum BGH gegangen ist.
Hier haben wir das Problem, dass der Fragesteller aller Wahrscheinlichkeit nach im Recht ist, sich einen Rechtsstreit aber nicht leisten kann. (Und jetzt bitte nicht auf PKH verweisen, denn auch bei PKH zahlt man die Anwaltskosten des Gegners aus eigener Tasche, wenn(!) man verliert. PKH hilft, den eigenen Anwalt zu finanzieren, deckt aber nicht das Prozesskostenrisiko im Fall einer Niederlage. )

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern ist der Weg über das Depot nicht zu beanstanden und rechtfertigt auch keine negative Bewertung.


Natürlich ist das zu beanstanden, Lieferadresse wird wohl kaum "DPD Depot 237" sein, sondern die Anschrift des TE.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Würd ich auch so machen.
Meine bandscheiben. Haben auch Rechte.
Mal überlegt was so ein Zusteller schleppt. Am Tag?


Dann würdest du bei mir spätestens nach der zweiten Beschwerde wegen Arbeitsverweigerung rausfliegen.
Für die falsche Berufswahl kann der Verbraucher nichts.

Zitat (von cirius32832):
Ich rate dem TE künftig kleinere Packkungen zu bestellen.


Warum?
Damit man neben mehr Müll zu generieren, auch noch mehr bezahlen muss?
Ich würde 30 kg Packungen bestellen, die werden dann mit DHL geliefert und die Jungs haben eine Sackkarre....

Die Transportdienstleister bieten dieses Service nun mal an, dann müssen sie ihn auch erfüllen.
Das alles braucht den TE aber nicht zu interessieren, Ansprechpartner ist der Händler und wenn der gewählte Dienstleister schlecht ist, ist es Aufgabe des Händlers eine Lösung zu finden.

Ich würde die Bewertung stehenlassen, aber den Satz mit der Kulanz ändern, bzw. rausnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
So fürchterlich geschickt ist es ja nicht, einen Händler negativ zu bewerten, nur weil der Transportdienstleister unfähig ist.

Aber berechtigt, weil der Händler für die Durchführung durch den von ihm beauftragten Spediteur verantwortlich ist, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Verkäufer. Nicht mit dem Spediteur.

In der zitierten Kritik ist nichts erkennbar, was als "Schmähkritik" einzustufen wäre, insofern ist die Bewertung durch Art.5 GG gedeckt, der Händler hat keinen Anspruch auf Löschung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Also ganz grundsätzlich finde ich den Wunsch nach einem Zustellversuch durch den Paketdienst nicht als lebensfremd. Eigentlich ist das normal sogar Bestandteil der vertraglichen Bedingungen, dass dieser unternommen wird.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Transportdienstleister bieten dieses Service nun mal an, dann müssen sie ihn auch erfüllen.
Das alles braucht den TE aber nicht zu interessieren, Ansprechpartner ist der Händler und wenn der gewählte Dienstleister schlecht ist, ist es Aufgabe des Händlers eine Lösung zu finden.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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