Haftung bei kaputten artikel Strafverh

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)
Haftung bei kaputten artikel Strafverh

hallo
ich brauche dringend hilfe.
ich habe einen artikel versichert versendet.
unter zeugen verpackt und abgeschickt..
nun behauptet der kaeufer ich habe den artikel kaputt versendet ,
und er will sofort bis 18.01 sein geld zurueck sonst droht er mir mit seinem anwalt.
der artikel wurde in einem spezial karton +innenkarton und 2 schichten dicke blasenfolie versendet.
also der karton waere von aussen nicht beschaedigt sagt der kaeufer.zudem habe ich einen zettel darauf vorsicht nicht schmeissen.....
der kaeufer will nicht die unstimmigkeit bei ebay melden sowie will er nur privat kommunizieren.
ich habe ihn aufgefordert es zu melden mir den artikel zurueck zusenden dann bekommt er sein geld wieder.damit ist er nicht einverstanden-er will erst geld.und dann noch auf ein anderes konto und name als wie wo das geld herkam.
bei hermes habe ich es auch gemeldet .leider noch keine nachricht vorhanden.

in meiner auktion habe ich auch geschrieben .
keine rueckgabe oder gewaehrleistungsrecht...
hat das denn in diesem fall gar nichst zu bedeuten..
bitte bitte um antworten..

vielen dank

-- Editiert von janni2007 am 18.01.2008 10:41:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie als privater Verkäufer gehandelt haben, kann Ihnen der K nichts. Er müsste nachweisen, dass der Schaden schon vor Versand vorlag. Das wird ihm nicht gelingen.

Erstatten Sie ihm gar nichts zurück, weder vor noch nachdem er Ihnen ggf. etwas zurückschickt. Er hat keinerlei Ansprüche.

Wenn die Verpackung außen nicht beschädigt ist, scheidet ein Anspruch gegen das Transportunternehmen wohl auch aus. Aber es ist trotzdem gut, dass Sie das schon mal an Hermes gemeldet haben.

Der Letzte, der in diesem Falle für Versandschäden haftet, sind Sie. Und Sie haben Zeugen, dass vor Versand kein Schaden vorlag.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 18.01.2008 12:28:25

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hallo
vielen dank fuer die antwort///
hat mir sehr geholfen.
aber was ist wenn er wirklich so verrueckt ist und jetzt irgentwie eine anzeige macht.

der kaeufer ist mega unfreundlich hinzu kommt noch das er erst ein neues mitglied ist bei ebay.
sehr euch vor.
ich habe 199 bewertungen alle positiv nur eine neutrale.
also das schreckt mich schon alles ab...

ICH HAETTE GERNE NOCH MEHR ANTWORTEN .
WUERDE MIR ECHT HELFEN.

GUTE NACHT
;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
hatte auch so einen unangenehmen Käufer, ging da um gebrauchte Software eines PC -Spieles für Kinder. Wert € 4,- plus Päckchen.
Angeblich war die CD völlig verkratzt und unbrauchbar, habe angeboten, bei Nachweis, dass Spiele-CD unbrauchbar gemacht wurde--z.B. Foto von zerbrochener CD- den Kaufpreis zu erstatten. Reichte aber nicht, ich sollte auch den Versand zurückzahlen. Das habe ich verweigert. Da die Cd hier unbeschädigt raus ging und auch ordentlich verpackt wurde.
Wurde beschimpft, bedroht- auch mit Anzeige bei der Polizei.
Ständig e-mails an meine private Mailadresse- nie über ebay- waren bestimmt 8-9 Mails.
Der Ton immer unverschämter und agressiver.
Hatte anfangs noch versucht zu argumentieren, aber das war gar nicht möglich. Habe dann die Mails ignoriert und es hörte später auf. Ohne irgendwelche Folgen für mich.
Bleib ruhig und lass dir keine Angst machen!

:cool:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi!!!
Habe auch so einen ähnlichen Fall, Ich erzähl mal das ganze:
Habe eine Playstation 2 Verkauft, war ungefähr Oktober07.
Ware hat wircklich Funktioniert Käufer zahlte erstmal 1 Woche nach Auktionsende, Ware losgeschickt, Käufer gab mir eine Positive Bewertung (Tip top Ware 1A usw.) und Ich gab auch eine Positive Bewertung.
Keine 15 Minuten später schrieb mir der Käufer, das die PS2 nicht funktioniert usw, das er wieder sein Geld haben will, okay dachte Ich mir bevor Ich mich rumstreite zahle Ich zurück. Käufer hat es Ebay gemeldet und es ging offen bei Ebay der schriftverkehr los.
Nachdem Ich nach 1 Monat immer noch nix bekamm drohte Ich mit dem Anwalt.
Käufer meinte das Paket ist bei welchen Nachbarn also Nachbarn gefragt nix abgegeben worden, Hermes Fahrer gefragt der hat auch nix gehabt.
So bin dann zur Polizei hab erstmal Strafantrag gestellt wegen Betrug, danach habe Ich die Ganze Sache meinem Anwalt übergeben.
Über den Schriftverkehr will Ich nicht näher eingehen auf jedenfall reichte das um zu beweisen das hier ein Betrug vorliegt, und es sind auch ettliche widdersprüche drinnen.
Mein Anwalt sagt es habe eine Frau U. bei ihm angerufen und sagte HALTET EUCH FEST, das Sie die Geschäfte über Ihren 6 JÄHRIGEN Sohn mache und das Sie sich über Ihren Sohn namens bei ebay angemeldet ist, also habe Ich Ebay angerufen und das mitgeteilt, Ebay hat den Account erstmal gesperrt.
Sie sagte auch noch meinen Anwalt das Sie allgemein die Playstation 2 reparieren tut usw.
So der Hammer ist ja mein Zeug tauchte auf einmal auf, sie hat alles EINZELN Verkauft!
Im Januar bekam Ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, das Sie die Anzeige nach Kiel schicken.(Zuständigkeitshalber)
Mein Anwalt sagte schon das hier was nicht stimmt.
Die Klage ist schon nach Kiel geschickt worden!
Kann euch gerne auf den Laufenden halten!
Bis jetzt habe Ich noch keinen Brief von der Staatsanwaltschaft Kiel bekommen
mfg
Danny

-- Editiert von vectraopel am 21.01.2008 15:09:30

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