Wer haftet, wenn ein (unversichertes) Päckchen nicht zugeht bei einer Auktion unter Privatleuten ?
Haftung bei unversichertem Versand
20. Mai 2007
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Frage vom 20. Mai 2007 | 07:13
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Haftung bei unversichertem Versand
#1
Antwort vom 20. Mai 2007 | 10:11
Von
Status: Senior-Partner (6093 Beiträge, 950x hilfreich)
Wenn unversicherter Versand auch vereinbart war, dann liegt das Versandrisiko beim Käufer. Auf der anderen Seite sollte jede Partei die Erfüllung des Vertrages nachweisen können (z.B Zeugen). Erst dann ist man als VK auf der sicheren Seite.
#2
Antwort vom 20. Mai 2007 | 19:59
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 212x hilfreich)
Ich würde als Käufer bei wertvollen Waren nicht unversicherten Versand verlangen und auch als Verkäufer nie unversichert versenden, egal ob privat oder gewerblich.
Die Frage kann man nicht ganz pauschal beantworten. Nach § 447 BGB
geht die Gefahr etc. auf den Käufer über, nachdem der Verkäufer die Ware z. B. bei der Post versandt hat. Dies müsste er aber glaubhaft nachweisen.
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