Haftung bei unversichertem Versand

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Haftung bei unversichertem Versand

Wer haftet, wenn ein (unversichertes) Päckchen nicht zugeht bei einer Auktion unter Privatleuten ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Wenn unversicherter Versand auch vereinbart war, dann liegt das Versandrisiko beim Käufer. Auf der anderen Seite sollte jede Partei die Erfüllung des Vertrages nachweisen können (z.B Zeugen). Erst dann ist man als VK auf der sicheren Seite.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich würde als Käufer bei wertvollen Waren nicht unversicherten Versand verlangen und auch als Verkäufer nie unversichert versenden, egal ob privat oder gewerblich.

Die Frage kann man nicht ganz pauschal beantworten. Nach § 447 BGB geht die Gefahr etc. auf den Käufer über, nachdem der Verkäufer die Ware z. B. bei der Post versandt hat. Dies müsste er aber glaubhaft nachweisen.

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