Haftungsfrage bei verweigerter Annahme

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Haftungsfrage bei verweigerter Annahme

Hallo,
wie ist denn das, wenn man einen Artikel bestellt, dieser wird an eine Packstation geliefert, die Sendung liegt mit mehreren Sendungen in einem Fach, so das alles Sendungen herausgenommen werden, die eine Sendung, bei der ich die Annahme verweigere, bringe ich sofort auf die Post, wo der entsprechende Aufkleber angebracht und unterschrieben wird.
Der Händler sagt nun er hat nichts zurück erhalten, bei dem Artikel handelt es sich um spezielle Handschuhe für den Rettungsdienst/ die Feuerwehr und waren nur in einem einfachen Papier Umschlag versendet wurde, der bei mir schon beschädigt in der Packstation ankam,

Wie ist denn in so einen Fall die Haftung?
Es war ein Rechnungskauf und ich habe die Rechnung unter Hinweis darauf, das ich die Annahme verweigert habe nicht bezahlt?

Die Annahme habe ich verweigert, da ich die falschen Handschuhe bestellt habe, die richtigen habe ich bei einen anderen Händler geordert und mittlerweile erhalten.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Wie verweigert man denn die Annahme nach dem man etwas angenommen hat ? Ok, die Kölner können das tatsächlich mit der rückbezüglichen Absichtserklärung, aber seis drum.

Packstation = Paket/Päckchen, da bekommt man im Falle einer Retoure eine Quittung. Hast du keine bekommen oder diese versehentlich entsorgt ?
Und wenn die Post das doch irgendwie als normale Annahmeverweigerung abgewickelt hat, müsste auch das im Tracking ersichtlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von andreas124):
Die Annahme habe ich verweigert,

Beweisbar wie genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Was habt ihr den für merkwürdige Packstationen? Hier gibt es ausschließlich welche bei denen jede Sendung einzeln entnommen werden muss.

Des Weiteren zeigen die packstationen hier alle an das eine annahmeverweigerung nach Entnahme der Sendung nicht mehr möglich ist.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass gemeint ist, dass die Annahme im juristischen verweigert wurde. Nicht? Das würde prinzipiell bedeuten, dass die Beweislast, dass eine erfüllungstaugliche Leistung angeboten wurde, noch beim Leistungsschuldner liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Normalerweise 1 Paket pro Fach, aber wenn die Packstationen stark ausgelastet sind werden auch mal mehrere Pakete in ein Fach gelegt. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube die Packstation zeigt dies dann auch an und fragt ob alle X Pakete aus dem Fach entnommen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Hm ok danke für die Info. Das sollen die bei uns auch mal einführen, sobald die Fächer belegt sind geht die zweite Sendung zur Filiale...

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
ja ich meine die Annahmeverweigerung in Juristischen sinne.
Als Zeuge war meine Mutter dabei.
Bei uns werden eigentlich immer mehrerer Sendungen, dir am selben Tag mit dem selben Zusteller ankommen in ein fach gelegt, wobei man meint bei unversicherten Sendungen, nur eine Register und die anderen mit dazu legt, da kommt immer auf den Zusteller an.

Könnte ich mich also in diesem Fall darauf berufen, das der Händler noch schuldner ist?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen